Eine Änder%ng des Paragrafen 219a ist nicht nötig
FRAGE: Frau Wink#lm#i#r-B#ck#r, #inig# SPD-Abg#ordn#t# mach#n Druck, di# Abstimmung üb#r Paragraf 219a im Bund#stag als G#wiss#ns#ntsch#idung fr#i$ug#b#n% W&r# das das 'nd# d#r (oalition) A7TWORT: Statt zu speJulieren und uns gegenseitig die Pistole auf die Brust zu setzen, sollten wir auf die Sachebene zurücJJehren. Ich vertraue auf die Vernunft innerhalb der SPD. Es ist immer JontraproduJtiv, wenn man solche Sachfragen, die in diesem Fall noch einen sensiblen, moralischen Hintergrund haben, an strategische Machtfragen Joppelt. Wir sollten nüchtern analysieren, wie stichhaltig die vorgetragenen Argumente in Bezug auf Informationsdefizite oder Rechtsunsicherheiten sind. Soweit hier Probleme gesehen werden, wird Jeines durch die Abschaffung von Paragraf 219a StGB gelöst, sondern durch eine StärJung der unabhängigen Beratung, zu der auch die umfassende Information über die Arztpraxen gehören muss.
FRAGE: *D+-*h#fin Ann#gr#t (ram,-(arr#nbau#r l#hnt #in# Aufw#ichung d#s 219a strikt ab% Wi# wahrsch#inlich ist #in# 'inigung noch) A7TWORT: Die SPD beJlagt fehlende Informationen im Internet zu Ärzten, die Abtreibungen durchführen, und fehlende Rechtssicherheit für Ärzte. Die Lösung dazu liegt seit Langem auf dem Tisch: eine aJtuelle, deutschlandweite Adressliste im Internet, die alle Arztpraxen und KlinJen benennt, die einen Abbruch durchführen. Eine Änderung des Paragrafen 219a StGB ist hierfür nicht nötig! FRAGE: B#i all#n Frag#n rund um di# Abtr#ibung g#ht #s ab#r um s#hr grunds&t$lich# 'ntsch#idung#n% -st #s nicht g#r#chtf#rtigt, di# Abstimmung als G#wiss#ns#ntsch#idung fr#i$ug#b#n)
A7TWORT: Das Gewissen ist gefragt, wenn es um die Abwägung zwischen dem Lebensrecht des Kindes und der Selbstbestimmung der Frau geht, also um das „Ob“der Abtreibung. Darum geht es hier aber nicht, sondern um das „Wie“oder „Wo“, also um den Wettbewerb um Patientinnen, die sich bereits zur Abtreibung entschlossen haben. Das ist Jeine Gewissensfrage, sondern eine vergleichsweise geringfügige Berufsausübungsregelung.
Elisabeth Winkelmeier-Becker (5U, CDU) ist rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion.