Derschmutzung wird verharmlost
„Verstößt Messstation gegen EU-Recht?“(Ð vom 28. November) und „Messanlage am Wall steht falsch“(Ð vom 4. Dezember)
Es mutet mir seltsam an, wie die Ð über verschiedenen Hypothesen zu Messwerten aus dem Auge zu verlieren scheint, dass es zunächst um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung geht. Dazu wurden die ImmissionsschutzGesetze verfasst, die Messcontainer von den Behörden aufgestellt und die Daten gepflegt. Nicht für Fahrverbote.
Auch in Oldenburg ist davon auszugehen, dass Emissionen die Sterblichkeit etwas erhöhen. Auch in Oldenburg gibt es Menschen höheren Alters, Kinder und Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion. Ihnen gegenüber ist es sehr erklärungsbedürftig, wenn Sie auf 2,75 Meter statt in der Atemzone Erwachsener messen wollen, nur weil Ihnen die bisherigen Werte nicht passen. Sind Sie sich schon sicher, dass die Höhe als gerundet 1,5 Meter gegenüber dem Fahrbahnboden nicht doch zulässig ist? Die Grenzwerte würden zudem wohl auch überschritten, wenn man noch sechs Zentimeter höher messen würde als aktuell. Wann korrigieren Sie eigentlich Ihre vorherigen falschen Hypothesen? Das wäre einer wahrheitsgetreuen Darstellung zu liebe nötig.
Über Leserbriefe ist das kaum noch möglich. Eine kurze Auswahl der Richtigstellung: Die Marathon-Werte lassen sich über die Wetterlage (wenig Wind), Abgase vom Vortag und Restverkehr erklären, der Abstand zur Kreuzung ist weiter als 25 Meter und diesbezüglich EU-rechtskonform, Heizungsemissionen sind nachweislich zweitrangig, in Oldenburg ist abseits der Messstation nicht überall die Welt in Ordnung (...)
Gerold Bartels
Oldenburg
Für Menschen, die sich üblicherweise nur vorübergehend in den hoch belasteten Zonen aufhalten, gelten durchschnittlich 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als gerade noch gesundheitlich zulässig. Für den Arbeiter, der genau in diesem Bereich acht Stunden täglich arbeitet, gilt
dagegen ein Grenzwert von P50(!) Mikrogramm.
Es ist ja schon länger augenscheinlich, dass die „Deutsche Umwelthilfe“nach dem Muster zweifelhafter Abmahnvereine arbeitet. Es wird ohnehin höchste Zeit, dass der Gesetzgeber endlich Einhalt gebietet. Es kann nicht sein, dass jemand die Fehler anderer in klingende Münze umsetzen kann. (...) Bei der „Umwelthilfe“kommt noch hinzu, dass sie sich zwielichtiger Weise mit einem amtlich klingenden Namen schmückt, wodurch sicherlich ein Teil der Spenden generiert wird.
Ist das Dieselprojekt erst einmal abgearbeitet, werden die mit Sicherheit neue Fässer aufmachen. Dann sind vermutlich alle Benziner ohne Partikelfilter dran. Und das sind die meisten.
Jörg Kuhlmann
Oldenburg
Die Ð hat nachgemessen und festgestellt, dass die Ansaugöffnung der umstrittenen Messanlage am Heiligengeistwall in 1,43 Metern Höhe über dem Bürgersteig angebracht ist und damit 7 Zentimeter niedriger als der vorgeschriebene Mindestwert 1,50 Meter.
Wenn ich mir vorstelle, dass die „Ansaugöffnung“der Menschen, die diese Luft einatmen, zwischen 1 Meter (Kleinkinder z.B. im Kinderwagen) und 2 Metern (große Erwachsene) liegt, halte ich die Anbringungshöhe für eher sinnvoll, als die vom Ð-Redakteur vorgeschlagene Höhe von 2,75 Meter. In dieser Höhe atmen nicht einmal die Stars der EWE Baskets.
Wenn ich ein Politiker mit Verantwortungsgefühl für die Gesundheit meiner Wähler wäre, würde ich Messstellen wählen, die realistisch hohe Messwerte erbringen, als solche, die die Luftverschmutzung verharmlosen. Nur auf diese Weise kann man in der Öffentlichkeit genügend Druck aufbauen, der am Ende zur Verbesserung der Luftqualität führen sollte. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der ÐRedakteur mit dem Zollstock nichts weiter im Sinn hat, als den Status quo zu erhalten, in dem die Fahrzeugabgase weiterhin die Luft unserer Innenstädte verschlechtern. (...)
1tefan Wübker
Wiefelstede