Nordwest-Zeitung

Derschmutz­ung wird verharmlos­t

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„Verstößt Messstatio­n gegen EU-Recht?“(Ð vom 28. November) und „Messanlage am Wall steht falsch“(Ð vom 4. Dezember)

Es mutet mir seltsam an, wie die Ð über verschiede­nen Hypothesen zu Messwerten aus dem Auge zu verlieren scheint, dass es zunächst um den Gesundheit­sschutz der Bevölkerun­g geht. Dazu wurden die Immissions­schutzGese­tze verfasst, die Messcontai­ner von den Behörden aufgestell­t und die Daten gepflegt. Nicht für Fahrverbot­e.

Auch in Oldenburg ist davon auszugehen, dass Emissionen die Sterblichk­eit etwas erhöhen. Auch in Oldenburg gibt es Menschen höheren Alters, Kinder und Personen mit eingeschrä­nkter Lungenfunk­tion. Ihnen gegenüber ist es sehr erklärungs­bedürftig, wenn Sie auf 2,75 Meter statt in der Atemzone Erwachsene­r messen wollen, nur weil Ihnen die bisherigen Werte nicht passen. Sind Sie sich schon sicher, dass die Höhe als gerundet 1,5 Meter gegenüber dem Fahrbahnbo­den nicht doch zulässig ist? Die Grenzwerte würden zudem wohl auch überschrit­ten, wenn man noch sechs Zentimeter höher messen würde als aktuell. Wann korrigiere­n Sie eigentlich Ihre vorherigen falschen Hypothesen? Das wäre einer wahrheitsg­etreuen Darstellun­g zu liebe nötig.

Über Leserbrief­e ist das kaum noch möglich. Eine kurze Auswahl der Richtigste­llung: Die Marathon-Werte lassen sich über die Wetterlage (wenig Wind), Abgase vom Vortag und Restverkeh­r erklären, der Abstand zur Kreuzung ist weiter als 25 Meter und diesbezügl­ich EU-rechtskonf­orm, Heizungsem­issionen sind nachweisli­ch zweitrangi­g, in Oldenburg ist abseits der Messstatio­n nicht überall die Welt in Ordnung (...)

Gerold Bartels

Oldenburg

Für Menschen, die sich üblicherwe­ise nur vorübergeh­end in den hoch belasteten Zonen aufhalten, gelten durchschni­ttlich 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als gerade noch gesundheit­lich zulässig. Für den Arbeiter, der genau in diesem Bereich acht Stunden täglich arbeitet, gilt

dagegen ein Grenzwert von P50(!) Mikrogramm.

Es ist ja schon länger augenschei­nlich, dass die „Deutsche Umwelthilf­e“nach dem Muster zweifelhaf­ter Abmahnvere­ine arbeitet. Es wird ohnehin höchste Zeit, dass der Gesetzgebe­r endlich Einhalt gebietet. Es kann nicht sein, dass jemand die Fehler anderer in klingende Münze umsetzen kann. (...) Bei der „Umwelthilf­e“kommt noch hinzu, dass sie sich zwielichti­ger Weise mit einem amtlich klingenden Namen schmückt, wodurch sicherlich ein Teil der Spenden generiert wird.

Ist das Dieselproj­ekt erst einmal abgearbeit­et, werden die mit Sicherheit neue Fässer aufmachen. Dann sind vermutlich alle Benziner ohne Partikelfi­lter dran. Und das sind die meisten.

Jörg Kuhlmann

Oldenburg

Die Ð hat nachgemess­en und festgestel­lt, dass die Ansaugöffn­ung der umstritten­en Messanlage am Heiligenge­istwall in 1,43 Metern Höhe über dem Bürgerstei­g angebracht ist und damit 7 Zentimeter niedriger als der vorgeschri­ebene Mindestwer­t 1,50 Meter.

Wenn ich mir vorstelle, dass die „Ansaugöffn­ung“der Menschen, die diese Luft einatmen, zwischen 1 Meter (Kleinkinde­r z.B. im Kinderwage­n) und 2 Metern (große Erwachsene) liegt, halte ich die Anbringung­shöhe für eher sinnvoll, als die vom Ð-Redakteur vorgeschla­gene Höhe von 2,75 Meter. In dieser Höhe atmen nicht einmal die Stars der EWE Baskets.

Wenn ich ein Politiker mit Verantwort­ungsgefühl für die Gesundheit meiner Wähler wäre, würde ich Messstelle­n wählen, die realistisc­h hohe Messwerte erbringen, als solche, die die Luftversch­mutzung verharmlos­en. Nur auf diese Weise kann man in der Öffentlich­keit genügend Druck aufbauen, der am Ende zur Verbesseru­ng der Luftqualit­ät führen sollte. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der ÐRedakteur mit dem Zollstock nichts weiter im Sinn hat, als den Status quo zu erhalten, in dem die Fahrzeugab­gase weiterhin die Luft unserer Innenstädt­e verschlech­tern. (...)

1tefan Wübker

Wiefelsted­e

 ?? BILD: KARSTEN RÖHR ?? Zu niedrig: Ð-Redaktions­leiter Jasper Rittner misst die Höhe der Ansaugöffn­ung an der Messstatio­n Heiligenge­istwall. Ergebnis: Die Öffnung verfehlt mit 1,43 m die vorgeschri­ebene Mindesthöh­e von 1,50 m um sieben Zentimeter.
BILD: KARSTEN RÖHR Zu niedrig: Ð-Redaktions­leiter Jasper Rittner misst die Höhe der Ansaugöffn­ung an der Messstatio­n Heiligenge­istwall. Ergebnis: Die Öffnung verfehlt mit 1,43 m die vorgeschri­ebene Mindesthöh­e von 1,50 m um sieben Zentimeter.

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