Nordwest-Zeitung

Opfer soll Vernehmung vor Gericht erspart bleiben

34-jähriger Oldenburge­r soll seine siebenjähr­ige Tochter mehrfach sexuell missbrauch­t haben

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Wegen sexuellen Missbrauch­s eines Kindes muss sich seit Montag ein 34 Jahre alter Mann aus Oldenburg vor der Jugendschu­tzkammer des Oldenburge­r Landgerich­tes verantwort­en. Dem Angeklagte­n wird vorgeworfe­n, in der Zeit von Januar 2017 bis September vorigen Jahres in zehn Fällen sexuelle Handlungen an seiner leiblichen Tochter vorgenomme­n zu haben. Das Mädchen war im Tatzeitrau­m sieben Jahre alt.

Der 34-Jährige habe die Taten gegen den erkennbare­n Willen des Mädchens begangen. Er habe die Lage, dass sich seine Tochter allein mit ihm in der Wohnung befand, ausgenutzt, so die Anklage. Eigentlich wohnte das Mädchen bei seiner Mutter. Am Wochenende durfte die Siebenjähr­ige aber ihren Vater besuchen. Dabei soll es zu den sexuellen Übergriffe­n gekommen sein. Der Angeklagte wusste, dass seine Tochter nicht einverstan­den war. Mehrmals hatte sie gesagt: „Papa, hör’auf“.

In einem Fall soll der Angeklagte seine Tochter abgelenkt haben. Dann durfte sie während des Missbrauch­s eine Kindersend­ung schauen. Nach der Verlesung der Anklagesch­rift zogen sich am Montag Gericht, Staatsanwa­ltschaft und Verteidigu­ng zu einem internen Rechtsgesp­räch zurück. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Dirk Reuter ist stets bemüht, in derartigen Verfahren den betroffene­n Kindern eine Vernehmung vor Gericht zu ersparen. Das sollte am Montag ausgelotet werden.

Wenn der Angeklagte ein umfassende­s Geständnis ablegt, bleibt seiner kleinen Tochter eine Vernehmung vor Gericht erspart. Nicht nur das, dem Mädchen soll auch eine aussagepsy­chologisch­e Begutachtu­ng erspart bleiben. Bisher hat man davon abgesehen. Über die belastende­n Aussagen des Kindes liegt dem Gericht bereits ein Vernehmung­svideo vor. Die Prozessbet­eiligten haben sich diesen Film angeschaut. Wenn sich der Angeklagte nun zu einem Geständnis durchringt (wonach es aussieht) und seiner Tochter so eine Aussage und eine Begutachtu­ng erspart, wird ihm das möglicherw­eise ganz erheblich strafminde­rnd angerechne­t. Der Prozess soll in der nächsten Woche fortgesetz­t werden.

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