Opfer soll Vernehmung vor Gericht erspart bleiben
34-jähriger Oldenburger soll seine siebenjährige Tochter mehrfach sexuell missbraucht haben
OLDENBURG – Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes muss sich seit Montag ein 34 Jahre alter Mann aus Oldenburg vor der Jugendschutzkammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit von Januar 2017 bis September vorigen Jahres in zehn Fällen sexuelle Handlungen an seiner leiblichen Tochter vorgenommen zu haben. Das Mädchen war im Tatzeitraum sieben Jahre alt.
Der 34-Jährige habe die Taten gegen den erkennbaren Willen des Mädchens begangen. Er habe die Lage, dass sich seine Tochter allein mit ihm in der Wohnung befand, ausgenutzt, so die Anklage. Eigentlich wohnte das Mädchen bei seiner Mutter. Am Wochenende durfte die Siebenjährige aber ihren Vater besuchen. Dabei soll es zu den sexuellen Übergriffen gekommen sein. Der Angeklagte wusste, dass seine Tochter nicht einverstanden war. Mehrmals hatte sie gesagt: „Papa, hör’auf“.
In einem Fall soll der Angeklagte seine Tochter abgelenkt haben. Dann durfte sie während des Missbrauchs eine Kindersendung schauen. Nach der Verlesung der Anklageschrift zogen sich am Montag Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem internen Rechtsgespräch zurück. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Dirk Reuter ist stets bemüht, in derartigen Verfahren den betroffenen Kindern eine Vernehmung vor Gericht zu ersparen. Das sollte am Montag ausgelotet werden.
Wenn der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegt, bleibt seiner kleinen Tochter eine Vernehmung vor Gericht erspart. Nicht nur das, dem Mädchen soll auch eine aussagepsychologische Begutachtung erspart bleiben. Bisher hat man davon abgesehen. Über die belastenden Aussagen des Kindes liegt dem Gericht bereits ein Vernehmungsvideo vor. Die Prozessbeteiligten haben sich diesen Film angeschaut. Wenn sich der Angeklagte nun zu einem Geständnis durchringt (wonach es aussieht) und seiner Tochter so eine Aussage und eine Begutachtung erspart, wird ihm das möglicherweise ganz erheblich strafmindernd angerechnet. Der Prozess soll in der nächsten Woche fortgesetzt werden.