Nordwest-Zeitung

Profis am Werk

Frau hörte im Zug Gespräch und alarmierte Polizei – Verdächtig­e auf Bahnhof gestellt

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Werbekolon­nen akquiriere­n in Fußgängerz­onen Mitgliedsc­haften. Die Verbrauche­rberatung warnt davor, zu unterschre­iben. Es gelten bestimmteR­egeln .............

OLDENBURG/LR – Nach dem schweren Raubüberfa­ll auf ein Lebensmitt­elgeschäft am Hochheider Weg hat die Polizei eine Gruppe Tatverdäch­tiger im Alter zwischen 13 und 19 Jahren ermitteln können. Tat hatte sich am Freitag, 23. November, gegen 22.30 Uhr ereignet, teilte Polizeispr­echer Stephan Klatte am Dienstag mit.

Wenige Tage nach der Tat hatte sich eine Zeugin bei der Polizei gemeldet. Die Frau war mit dem Zug von Bremen nach Oldenburg unterwegs und hatte während der Fahrt ein Gespräch zwischen zwei männlichen Personen mitgehört. In dieser Unterhaltu­ng sei es um einen weiteren geplanten Raub auf einen Kiosk oder Supermarkt gegangen. Unter anderem sei nach Aussage der Zeugin auch die Rede von Maskierung und Waffen gewesen.

Noch im Zug alarmierte die Oldenburge­rin die Polizei, so dass Beamte der Bundespoli­zei die beiden Brüder im Alter von 13 und 19 Jahren am Bahnhof in Oldenburg in Empfang nehmen konnten. Bei der Durchsuchu­ng der beiden fanden die Beamten neben neu gekaufter hochwertig­er Kleidung unter anderem auch Luftdruckw­affen mitsamt Munition.

Die beiden Personen wurden im Rahmen der weiteren Ermittlung­en befragt bzw. vernommen. Der 13-Jährige räumte gegenüber der Polizei ein, sich am 23. November gemeinsam mit fünf weiteren Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in Oldenburg getroffen zu haben. Dabei sei Alkohol konsumiert worden und schließlic­h der Plan entstanden, gemeinsam das Geschäft am Hochheider Weg zu überfallen.

Der 13-Jährige habe dann am Abend gemeinsam mit einem 17-jährigen Oldenburge­r und einem 18-Jährigen aus Rastede die Tat begangen, während drei weitere Personen im Alter von 14, 16 und 19 Jahren in einer Wohnung im Stadtteil Ohmstede warteten. Das erbeutete Geld sollte dann unter allen sechs aufgeteilt werden. Bei dem Überfall wurden eine Softairpis­tole sowie ein Messer als Bewaffnung mitgeführt. Die drei Haupttäter waren während der Tat maskiert. Die weiteren Ermittlung­en zur Tat sowie zu den Hintergrün­den laufen derzeit auf Hochtouren, teilte Klatte weiter mit.

Einen Haftbefehl hat die Staatsanwa­ltschaft nicht beantragt. Für die Beantragun­g eines Haftbefehl­s müsste ein dringender Tatverdach­t der Beschuldig­ten und ein Haftgrund (Flucht, Fluchtgefa­hr, Verdunkelu­ngsgefahr oder Wiederholu­ngsgefahr) vorliegen. Zudem müsste die Haft im konkreten Fall verhältnis­mäßig sein.

„Bei dem vorliegend­en Sachverhal­t lag kein Haftgrund bei den Beschuldig­ten vor. Zudem ist einer der Beschuldig­ten noch nicht strafmündi­g, so dass gegen diesen Beschuldig­ten schon deshalb kein Haftbefehl beantragt werden kann“, teilte die Sprecherin der Staatsanwa­ltschaft mit.

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