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Frau hörte im Zug Gespräch und alarmierte Polizei – Verdächtige auf Bahnhof gestellt
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OLDENBURG/LR – Nach dem schweren Raubüberfall auf ein Lebensmittelgeschäft am Hochheider Weg hat die Polizei eine Gruppe Tatverdächtiger im Alter zwischen 13 und 19 Jahren ermitteln können. Tat hatte sich am Freitag, 23. November, gegen 22.30 Uhr ereignet, teilte Polizeisprecher Stephan Klatte am Dienstag mit.
Wenige Tage nach der Tat hatte sich eine Zeugin bei der Polizei gemeldet. Die Frau war mit dem Zug von Bremen nach Oldenburg unterwegs und hatte während der Fahrt ein Gespräch zwischen zwei männlichen Personen mitgehört. In dieser Unterhaltung sei es um einen weiteren geplanten Raub auf einen Kiosk oder Supermarkt gegangen. Unter anderem sei nach Aussage der Zeugin auch die Rede von Maskierung und Waffen gewesen.
Noch im Zug alarmierte die Oldenburgerin die Polizei, so dass Beamte der Bundespolizei die beiden Brüder im Alter von 13 und 19 Jahren am Bahnhof in Oldenburg in Empfang nehmen konnten. Bei der Durchsuchung der beiden fanden die Beamten neben neu gekaufter hochwertiger Kleidung unter anderem auch Luftdruckwaffen mitsamt Munition.
Die beiden Personen wurden im Rahmen der weiteren Ermittlungen befragt bzw. vernommen. Der 13-Jährige räumte gegenüber der Polizei ein, sich am 23. November gemeinsam mit fünf weiteren Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren in Oldenburg getroffen zu haben. Dabei sei Alkohol konsumiert worden und schließlich der Plan entstanden, gemeinsam das Geschäft am Hochheider Weg zu überfallen.
Der 13-Jährige habe dann am Abend gemeinsam mit einem 17-jährigen Oldenburger und einem 18-Jährigen aus Rastede die Tat begangen, während drei weitere Personen im Alter von 14, 16 und 19 Jahren in einer Wohnung im Stadtteil Ohmstede warteten. Das erbeutete Geld sollte dann unter allen sechs aufgeteilt werden. Bei dem Überfall wurden eine Softairpistole sowie ein Messer als Bewaffnung mitgeführt. Die drei Haupttäter waren während der Tat maskiert. Die weiteren Ermittlungen zur Tat sowie zu den Hintergründen laufen derzeit auf Hochtouren, teilte Klatte weiter mit.
Einen Haftbefehl hat die Staatsanwaltschaft nicht beantragt. Für die Beantragung eines Haftbefehls müsste ein dringender Tatverdacht der Beschuldigten und ein Haftgrund (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr) vorliegen. Zudem müsste die Haft im konkreten Fall verhältnismäßig sein.
„Bei dem vorliegenden Sachverhalt lag kein Haftgrund bei den Beschuldigten vor. Zudem ist einer der Beschuldigten noch nicht strafmündig, so dass gegen diesen Beschuldigten schon deshalb kein Haftbefehl beantragt werden kann“, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.