Deutsche Kritiker scheitern vor Gericht
EZB-Anleihekäufe verstoßen nicht gegen EU-Recht – Lucke und Gauweiler hatten geklagt
Immer wieder sorgen Wertpapierkäufe der Notenbank für Streit. Das oberste Gericht fällte nun ein klares Urteil.
BERLIN – Freie Bahn für die Europäische Zentralbank: Der Europäische Gerichtshof erklärt die milliardenschweren Anleihekäufe für rechtens. Große Enttäuschung bei den deutschen Klägern. „Das Urteil ist erschreckend“, sagt Bernd Lucke, Europa-Abgeordneter der Liberal-Konservativen Reformer. Aus Sicht von CSU-Politiker Peter Gauweiler „biegt“der EuGH mit dem Urteil „die von ihm selbst formulierten Kriterien so zurecht, dass sie aus seiner Sicht wieder passen“. Die Hoffnungen der EZB-Kritiker ruhen nun wieder allein auf dem Bundesverfassungsgericht.
Kein Verstoß durch das Kaufprogramm gegen das Recht der Europäischen Union – so sieht es der EuGH, den das Bundesverfassungsgericht zur Klärung dieser höchst kontrovers diskutierten Frage angerufen hatte. Die europäischen Richter kamen zu dem Schluss, dass die EZB sich innerhalb ihres geldpolitischen Auftrags bewegt.
Die Eingriffe in die Finanzmärkte dienen aus dieser Sicht nicht dazu, Staaten zu finanzieren, was nach europäischem Recht verboten wäre. Sie zielen laut EuGH darauf, Preisstabilität zu sichern. Das aber ist genau der Auftrag der Notenbank.
Stein des Anstoßes: Für die unvorstellbare Summe von rund 2,6 Billionen Euro hat die Euro-Notenbank inzwischen Wertpapiere gekauft. Mehr als zwei Billionen davon steckte sie in Staatspapiere. Die Folge: Für Euro-Länder wie Italien oder Frankreich oder auch Deutschland wird es leichter, sich Geld zu leihen und zu verschulden. Denn die Kredite finden garantiert einen Abnehmer.
Die EZB kauft die Schuldscheine zwar nicht direkt bei den Regierungen, sondern nur die bereits am Markt umlaufenden Papiere. Dennoch sorgt sie so dafür, dass die Zinsen für öffentliche Kredite niedriger sind als ohne diese künstlichen Eingriffe.
Keine Alternativen
Nach eigener Darstellung musste die EZB so handeln, um die gefährlich niedrige Preissteigerungsrate in der Krise bis auf ihre Zielmarke von knapp zwei Prozent hochzutreiben. Sie wollte auf eine Abwärtsspirale aus sinkenden Preisen, Investitionen und Löhnen und einer schrumpfenden Wirtschaft verhindern. Dieser Argumentation folgte der EuGH. Die Notenbank habe keine einzelnen Staaten bevorzugt, weil sich die Käufe der Anleihen nach einem festgelegten Schlüssel richteten und nicht nach den Bedürfnissen einzelner Länder.
Entscheidung in Karlsruhe? Nun wird sich das Bundesverfassungsgericht noch einmal mit der Angelegenheit befassen müssen. Die Kläger halten die Anleihekäufe für grundgesetzwidrig, weil die EZB damit auch Risiken für den Bundeshaushalt heraufbeschwöre. Dazu sei sie nicht legitimiert. Über den Haushalt dürfe nur der Bundestag entscheiden.
Dagegen verteidigte Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, die Notenbank. „Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs ist eine Bestätigung dafür, dass die EZB völlig richtig gehandelt hat, um ihr Mandat der Preisstabilität wahrzunehmen“, sagte Fratzscher. „Ich befürchte, dass auch diese weitere Bestätigung die deutschen Kritiker aber nicht beruhigen wird, sondern die Vorwürfe und die Verschwörungstheorien weiter befeuern wird.“
Weitere Attacken
Fratzscher befürchtet zudem, dass die EZB durch die wirtschaftliche Abschwächung in Europa erst später als von vielen in Deutschland erwartet aus ihrer expansiven Geldpolitik aussteigen werde. „Ich erwarte daher im kommenden Jahr eine Fortsetzung der Attacken und Kritik aus Deutschland gegen die EZB“, meinte Fratzscher.