Nordwest-Zeitung

Behörde warnt vor ungeprüfte­n Böllern

Käufer müssen unbedingt auf Kenn,eichnung achten

- VON FALK ZIELKE

BERLIN – Sie sind laut, grell und bunt – Raketen und Böller gehören für die meisten an Silvester einfach dazu. Was viele dabei ausblenden: Feuerwerk ist auch gefährlich. Immer wieder kommt es durch nicht zugelassen­e Böller oder falsche Handhabung zu schweren Verletzung­en. Wer das vermeiden will, greift am besten zu geprüften Produkten, erklärt die Bundesanst­alt für Materialfo­rschung und -prüfung (BAM) in Berlin-Lichterfel­de.

Geprüftes Feuerwerk erkennen Käufer am CE-Zeichen und an der Registrier­nummer. Diese enthält die Kennnummer der Stelle, die die Feuerwerks­körper geprüft hat. In Deutschlan­d ist das die BAM. Sie hat die Kennnummer 0589, die am Anfang jeder Registrier­nummer steht.

Es folgt die Feuerwerks­kategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufen­de Nummer. Eine vollständi­ge Registrier­nummer kann also etwa 0589-F21254 lauten, nennt die BAM als Beispiel. Das CE-Zeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätss­icherung beim Hersteller überwacht.

Zur Feuerwerks­kategorie F1 gehören zum Beispiel Knallerbse­n, Knallbonbo­ns, Tischfeuer­werk, Wunderkerz­en oder Party-Knaller. Diese Waren dürfen das ganze Jahr hindurch verkauft und benutzt werden.

Gekauft werden dürfen diese Artikel auch von Minderjähr­igen ab 12 Jahren. Raketen, Batterien, Römische Lichter oder Knallkörpe­r gehören zur Feuerwerks­kategorie F2. Diese Artikel dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden. Der Verkauf erfolgt in diesem Jahr laut BAM vom 28. bis 31. Dezember.

@ Infos unter: www.bam.de

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DPA-BILD: PATRICK PLEUL Mit Vorsicht zu handhaben: Ein Mann zündet einen Böller an.

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