ENERGIEFALLEN IM HAUSHALT Achtung, hier sind Profis am Werk
Werbekolonnen akquirieren in Fußgängerzone Mitgliedschaften
Die Verbraucherberatung warnt vor Unterschriften. Es gelten bestimmte Regeln.
OLDENBURG – Sie sind jung, sie sind freundlich, sie sprechen Passanten in der Fußgängerzone direkt an und fragen, ob man ein wenig Zeit für sie hat: Ihre Informationsstände, von denen aus sie ausschwärmen, stehen meist am Lefferseck. Doch Vorsicht: Hinter den vermeintlichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern gemeinnütziger Organisatoren stecken oftmals kommerzielle Werber.
Arne H. ist kürzlich von einem jungen Mann am Lefferseck angesprochen worden, der vorgab, für einen Unfallrettungsdienst zu sammeln. Arne ließ sich auf ein Gespräch ein und beendete es schließlich, als der Mitarbeiter ihn bat, seine Kontodaten auf einem mobilen Tablet einzugeben. Es gab keine Infos zum Mitnehmen, keine Flyer – nichts. In dem Vertrag stand, dass der junge Werber auf Provisionsbasis arbeitet. Das hatte er dem Passanten verschwiegen und sich selbst als ehrenamtlicher Helfer dargestellt, der aus Stuttgart angereist ist.
Die Beratungsstelle Oldenburg der Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt davor, auf der Straße Daten weiterzugeben oder gar Mitgliedsverträge abzuschließen. „Ein Widerspruchsrecht gilt nur dann, wenn man mit einer Mitgliedschaft Anspruch auf Leistungen erwirbt“, sagt Christel Lohrey von der Verbraucherberatung Oldenburg. Ansonsten gelten die üblichen Kündigfristen der Mitgliedschaften, die zumeist über ein oder zwei Jahre laufen.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Oldenburger Stadtrat hat in einem Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten am Montag, 17. Dezember, 16.30 Uhr, Kulturzentrum PFL, Fragen an die Verwaltung zur Genehmigungspraxis bei Werbeständen in der Fußgängerzone gestellt. Hier ein Auszug mit Antwort der Verwaltung:
Welche Kriterien gelten für die Erlaubnis
Als Kriterien gelten die Bestimmungen der Sondernutzungssatzung. Nach der geltenden Rechtsprechung ist bei der Prüfung eines Antrages die Verkehrssicherheit auf den Prüfstand zu stellen. Der Stand darf kein Verkehrshindernis darstellen. Eine Ablehnung des Antrages kann nur schwer und dann auch nur mit einer Gefährdung für den Verkehr begründet werden. Und selbst dann muss noch genau überprüft werden, ob der Stand doch aufgebaut werden kann, wenn bauliche Auflagen erfüllt werden. Wird unterschieden zwischen Informationsständen und Werbeständen
Eine Unterscheidung findet nicht statt. Die Gebühr wird jedoch unterschiedlich berechnet. Bei PR-Kampagnen mit der Werbung von Fördermitgliedschaften, durchgeführt von gewerbsmäßig/überregional tätigen Agenturen, beträgt die Gebühr 50 Euro pro Tag.
Wie schützt die Stadt Passanten vor aggressiven Werbern
Die Sondernutzungserlaubnis enthält u.a. folgende Auflage: „Im Rahmen des genehmigten Informationsstandes dürfen Gespräche mit Passanten nur dann geführt werden, wenn diese ein deutliches Interesse daran bekunden. Das An- und Aufhalten (Stoppen) von Passanten ist daher unzulässig. Informationsmaterial darf nur am Stand ausgelegt werden. Sämtliche mit dem Stand verbundene Aktivitäten, insbesondere das Kontaktieren von Passanten, sind auf einen Umkreis von zwei Metern um den Stand herum zu beschränken.“Diese Auflage wird sowohl vom Zentralen Außendienst der Stadtverwal-
tung als auch von Mitarbeitern des Fachdienstes Verkehrslenkung überprüft. Bei wiederholtem Missachten wird die Sondernutzungserlaubnis widerrufen und der Stand ist unverzüglich abzubauen. Daneben wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. In der Vergangenheit wurden bei wiederholten Verstößen gegen diese Auflage den Unternehmen weitere beantragte Genehmigungen für zunächst ein halbes Jahr nicht gewährt.
Ist der Verwaltung bekannt, dass es sich um identisches und professionelles Personal handelt, das Logos austauscht
Dies ist der Verwaltung bekannt.
Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, Werbestände zu reduzieren
Eine beantragte Erlaubnis kann nur aufgrund einer Gefährdung für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs verwehrt werden. Da die Anzahl geeigneter Plätze in der Fußgängerzone jedoch begrenzt ist, erhalten in der Regel jeweils nur ein bis zwei Antragsteller je Woche eine Genehmigung und pro Monat werden demselben Veranstalter maximal drei Genehmigungen gewährt.
Beim Heizen und Stromverbrauch lässt sich Geld sparen. Auch vor Ort sind die Energieexperten im Einsatz.
OL ENBURG – ImmLr wenn die Jahresabrechnungen im Postkasten eintrudeln, steigt die Spannung: Verlangt der Energiekonzern eine Nachzahlung oder muss er etwas zurückzahlen? Um letzteres wahrscheinlicher zu machen, bietet die Verbraucherzentrale bundesweit seit mittlerweile 40 Jahren eine Energieberatung an.
Auch in Oldenburg stehen zwei Berater regelmäßig bereit, um die Fragen von Mietern, Hausbesitzern oder Bauherren zu beantworten. „Pro Woche führen wir im Schnitt sieben Beratungen durch“, schätzt Klaus Nottebaum, einer der beiden Experten.
Das Themenspektrum ist dabei breitgefächert. So bekommen Mieter Hilfe beim Nachvollziehen ihrer Heizkostenabrechnung. Auch wer seinen Strom- oder Gasanbieter wechseln möchte, erhält Unterstützung. Weiterhin geht es um die Vor- und Nachteile verschiedener Heizsysteme, um Wärmedämmung, ums Stromsparen, um regenerative Energie oder den Kampf gegen Schimmel. „Und natürlich sind die Fördermittel ein großes Thema“, sagt Nottebaum. „Und in Oldenburg mit seiner Einfamilienhausstruktur geht es häufig um Altbausanierung.“
Viele Fragen können direkt in der Verbraucherzentrale geklärt werden. Doch mancher guter Rat ergibt sich erst nach einem Hausbesuch. Dann kommen die Berater vorbei und können meist schnell erkennen, warum zum Beispiel die Stromrechnung so hoch ausfällt. „In vielen Haushalten gibt es zum Beispiel Kühlgeräte, die 20 Jahre oder älter sind“, berichtet Nottebaum. Ein Klassiker mit hohem Verbrauch sei auch der Ablufttrockner. Neuere Geräte würden in vielen Fällen so viel weniger Strom benötigen, dass man die Ausgaben für die Anschaffung durch die Einsparung in wenigen Jahren wieder rein bekomme.
Vor Ort können die Energieexperten auch bewerten, ob sich Ausgaben, die ein Handwerker vorschlägt, überhaupt lohnen – oder ob das Geld an anderer Stelle besser eingesetzt wäre. Manche Vorhaben entpuppen sich nämlich als kaum wirtschaftlich. Dennoch gibt es Idealisten, die das nicht stört. „Der Nutzen ist für die Menschen dann das gute Gefühl, dass sie zum Beispiel im Sommer quasi umsonst duschen“, sagt Nottebaum.
Zum 40-jährigen Bestehen der Energieberatung bietet die Verbraucherzentrale in der kommenden Woche, 17. und 20. Dezember, die stationäre Beratung kostenfrei an. Wer sich an diesen Tagen keinen Termin sichern kann (siehe Infokasten), muss sich allerdings nicht ärgern: Ab dem kommenden Jahr soll dieses Angebot generell ohne Zuzahlung angeboten werden. ■ ALTE STROMFRESSER
■ Heizungspumpe: 600 kWh/ Jahr, ca. 175 Euro (Neugerät: 120 kWh/Jahr, ca. 35 Euro)
■ Wäschetrockner: 590 kWh/ Jahr, ca. 170 Euro (Neugerät: 160 kWh/Jahr, ca. 45 Euro)
■ TV, PC, Router, Drucker: 510 kWh/Jahr, ca. 150 Euro (Neugeräte: 150 kWH, ca. 45 Euro)
■ Herd/Backhofen: 500 kWh/ Jahr, ca. 145 Euro (Neugerät: 350 kWh/Jahr, ca. 100 Euro
■ Beleuchtung: 400 kWh/ Jahr, ca. 115 Euro (Neugeräte: 95 kWH/Jahr, ca. 25 Euro)