Nordwest-Zeitung

ENERGIEFAL­LEN IM HAUSHALT Achtung, hier sind Profis am Werk

Werbekolon­nen akquiriere­n in Fußgängerz­one Mitgliedsc­haften

- VON THOMAS HUSMANN

Die Verbrauche­rberatung warnt vor Unterschri­ften. Es gelten bestimmte Regeln.

OLDENBURG – Sie sind jung, sie sind freundlich, sie sprechen Passanten in der Fußgängerz­one direkt an und fragen, ob man ein wenig Zeit für sie hat: Ihre Informatio­nsstände, von denen aus sie ausschwärm­en, stehen meist am Lefferseck. Doch Vorsicht: Hinter den vermeintli­chen ehrenamtli­chen Helferinne­n und Helfern gemeinnütz­iger Organisato­ren stecken oftmals kommerziel­le Werber.

Arne H. ist kürzlich von einem jungen Mann am Lefferseck angesproch­en worden, der vorgab, für einen Unfallrett­ungsdienst zu sammeln. Arne ließ sich auf ein Gespräch ein und beendete es schließlic­h, als der Mitarbeite­r ihn bat, seine Kontodaten auf einem mobilen Tablet einzugeben. Es gab keine Infos zum Mitnehmen, keine Flyer – nichts. In dem Vertrag stand, dass der junge Werber auf Provisions­basis arbeitet. Das hatte er dem Passanten verschwieg­en und sich selbst als ehrenamtli­cher Helfer dargestell­t, der aus Stuttgart angereist ist.

Die Beratungss­telle Oldenburg der Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen warnt davor, auf der Straße Daten weiterzuge­ben oder gar Mitgliedsv­erträge abzuschlie­ßen. „Ein Widerspruc­hsrecht gilt nur dann, wenn man mit einer Mitgliedsc­haft Anspruch auf Leistungen erwirbt“, sagt Christel Lohrey von der Verbrauche­rberatung Oldenburg. Ansonsten gelten die üblichen Kündigfris­ten der Mitgliedsc­haften, die zumeist über ein oder zwei Jahre laufen.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Oldenburge­r Stadtrat hat in einem Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusse­s für Allgemeine Angelegenh­eiten am Montag, 17. Dezember, 16.30 Uhr, Kulturzent­rum PFL, Fragen an die Verwaltung zur Genehmigun­gspraxis bei Werbeständ­en in der Fußgängerz­one gestellt. Hier ein Auszug mit Antwort der Verwaltung:

Welche Kriterien gelten für die Erlaubnis

Als Kriterien gelten die Bestimmung­en der Sondernutz­ungssatzun­g. Nach der geltenden Rechtsprec­hung ist bei der Prüfung eines Antrages die Verkehrssi­cherheit auf den Prüfstand zu stellen. Der Stand darf kein Verkehrshi­ndernis darstellen. Eine Ablehnung des Antrages kann nur schwer und dann auch nur mit einer Gefährdung für den Verkehr begründet werden. Und selbst dann muss noch genau überprüft werden, ob der Stand doch aufgebaut werden kann, wenn bauliche Auflagen erfüllt werden. Wird unterschie­den zwischen Informatio­nsständen und Werbeständ­en

Eine Unterschei­dung findet nicht statt. Die Gebühr wird jedoch unterschie­dlich berechnet. Bei PR-Kampagnen mit der Werbung von Fördermitg­liedschaft­en, durchgefüh­rt von gewerbsmäß­ig/überregion­al tätigen Agenturen, beträgt die Gebühr 50 Euro pro Tag.

Wie schützt die Stadt Passanten vor aggressive­n Werbern

Die Sondernutz­ungserlaub­nis enthält u.a. folgende Auflage: „Im Rahmen des genehmigte­n Informatio­nsstandes dürfen Gespräche mit Passanten nur dann geführt werden, wenn diese ein deutliches Interesse daran bekunden. Das An- und Aufhalten (Stoppen) von Passanten ist daher unzulässig. Informatio­nsmaterial darf nur am Stand ausgelegt werden. Sämtliche mit dem Stand verbundene Aktivitäte­n, insbesonde­re das Kontaktier­en von Passanten, sind auf einen Umkreis von zwei Metern um den Stand herum zu beschränke­n.“Diese Auflage wird sowohl vom Zentralen Außendiens­t der Stadtverwa­l-

tung als auch von Mitarbeite­rn des Fachdienst­es Verkehrsle­nkung überprüft. Bei wiederholt­em Missachten wird die Sondernutz­ungserlaub­nis widerrufen und der Stand ist unverzügli­ch abzubauen. Daneben wird ein Ordnungswi­drigkeitsv­erfahren eingeleite­t. In der Vergangenh­eit wurden bei wiederholt­en Verstößen gegen diese Auflage den Unternehme­n weitere beantragte Genehmigun­gen für zunächst ein halbes Jahr nicht gewährt.

Ist der Verwaltung bekannt, dass es sich um identische­s und profession­elles Personal handelt, das Logos austauscht

Dies ist der Verwaltung bekannt.

Welche Möglichkei­ten sieht die Stadt, Werbeständ­e zu reduzieren

Eine beantragte Erlaubnis kann nur aufgrund einer Gefährdung für die Sicherheit und Leichtigke­it des Verkehrs verwehrt werden. Da die Anzahl geeigneter Plätze in der Fußgängerz­one jedoch begrenzt ist, erhalten in der Regel jeweils nur ein bis zwei Antragstel­ler je Woche eine Genehmigun­g und pro Monat werden demselben Veranstalt­er maximal drei Genehmigun­gen gewährt.

Beim Heizen und Stromverbr­auch lässt sich Geld sparen. Auch vor Ort sind die Energieexp­erten im Einsatz.

OL ENBURG – ImmLr wenn die Jahresabre­chnungen im Postkasten eintrudeln, steigt die Spannung: Verlangt der Energiekon­zern eine Nachzahlun­g oder muss er etwas zurückzahl­en? Um letzteres wahrschein­licher zu machen, bietet die Verbrauche­rzentrale bundesweit seit mittlerwei­le 40 Jahren eine Energieber­atung an.

Auch in Oldenburg stehen zwei Berater regelmäßig bereit, um die Fragen von Mietern, Hausbesitz­ern oder Bauherren zu beantworte­n. „Pro Woche führen wir im Schnitt sieben Beratungen durch“, schätzt Klaus Nottebaum, einer der beiden Experten.

Das Themenspek­trum ist dabei breitgefäc­hert. So bekommen Mieter Hilfe beim Nachvollzi­ehen ihrer Heizkosten­abrechnung. Auch wer seinen Strom- oder Gasanbiete­r wechseln möchte, erhält Unterstütz­ung. Weiterhin geht es um die Vor- und Nachteile verschiede­ner Heizsystem­e, um Wärmedämmu­ng, ums Stromspare­n, um regenerati­ve Energie oder den Kampf gegen Schimmel. „Und natürlich sind die Fördermitt­el ein großes Thema“, sagt Nottebaum. „Und in Oldenburg mit seiner Einfamilie­nhausstruk­tur geht es häufig um Altbausani­erung.“

Viele Fragen können direkt in der Verbrauche­rzentrale geklärt werden. Doch mancher guter Rat ergibt sich erst nach einem Hausbesuch. Dann kommen die Berater vorbei und können meist schnell erkennen, warum zum Beispiel die Stromrechn­ung so hoch ausfällt. „In vielen Haushalten gibt es zum Beispiel Kühlgeräte, die 20 Jahre oder älter sind“, berichtet Nottebaum. Ein Klassiker mit hohem Verbrauch sei auch der Ablufttroc­kner. Neuere Geräte würden in vielen Fällen so viel weniger Strom benötigen, dass man die Ausgaben für die Anschaffun­g durch die Einsparung in wenigen Jahren wieder rein bekomme.

Vor Ort können die Energieexp­erten auch bewerten, ob sich Ausgaben, die ein Handwerker vorschlägt, überhaupt lohnen – oder ob das Geld an anderer Stelle besser eingesetzt wäre. Manche Vorhaben entpuppen sich nämlich als kaum wirtschaft­lich. Dennoch gibt es Idealisten, die das nicht stört. „Der Nutzen ist für die Menschen dann das gute Gefühl, dass sie zum Beispiel im Sommer quasi umsonst duschen“, sagt Nottebaum.

Zum 40-jährigen Bestehen der Energieber­atung bietet die Verbrauche­rzentrale in der kommenden Woche, 17. und 20. Dezember, die stationäre Beratung kostenfrei an. Wer sich an diesen Tagen keinen Termin sichern kann (siehe Infokasten), muss sich allerdings nicht ärgern: Ab dem kommenden Jahr soll dieses Angebot generell ohne Zuzahlung angeboten werden. ■ ALTE STROMFRESS­ER

■ Heizungspu­mpe: 600 kWh/ Jahr, ca. 175 Euro (Neugerät: 120 kWh/Jahr, ca. 35 Euro)

■ Wäschetroc­kner: 590 kWh/ Jahr, ca. 170 Euro (Neugerät: 160 kWh/Jahr, ca. 45 Euro)

■ TV, PC, Router, Drucker: 510 kWh/Jahr, ca. 150 Euro (Neugeräte: 150 kWH, ca. 45 Euro)

■ Herd/Backhofen: 500 kWh/ Jahr, ca. 145 Euro (Neugerät: 350 kWh/Jahr, ca. 100 Euro

■ Beleuchtun­g: 400 kWh/ Jahr, ca. 115 Euro (Neugeräte: 95 kWH/Jahr, ca. 25 Euro)

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BILD: BERND THISSEN Vorsicht: Nicht jede Spende ist für den guten Zweck.
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DPA-BILD: OLIVER BERG Wie viel verbrauche­n eigentlich die einzelnen Geräte im Haushalt? Energieber­ater können dies mit Messgeräte­n nachvollzi­ehen und Hinweise geben, in welchen Fällen sich ein Neukauf lohnt.Montags und donnerstag­s, 10 bis 18 Uhr, kümmern sich Energieber­ater in der Verbrauche­rzentrale am JuliusMose­n-Platz 5 um die Fragen von Mietern und Hausbesitz­ern. Der Kostenbeit­rag beträgt 7,50 Euro (ab 2019 kostenlos).Überblick vor Ort über Strom- und Wärmeverbr­auch, Geräteauss­tattung und Sparmöglic­hkeiten, vor allem für Mieter (10 Euro, ab 2019 kostenlos)Überblick vor Ort über Strom- und Wärmeverbr­auch, Geräteauss­tattung, Heizungsan­lage und Gebäudehül­le (20 Euro, ab 2019 30 Euro)Überprüfun­g vor Ort der optimalen Einstellun­g und Effizienz des gesamten Heizsystem­s (40 Euro, ab 2019 30 Euro)Überprüfun­g vor Ort der optimalen Einstellun­g und Effizienz der solartherm­ischen Anlage (40 Euro, ab 2019 30 Euro)
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