Nordwest-Zeitung

Kle(ne Frage, große Belastung

Warum die Groko über Paragraf 219a streitet

- VON LHERESA MÜNCH UND GEORG ISMAR

@ERLIN – Es Kst eKne eher kleKne Sachfrage, dKe dKe fragKle Große KoalKtKon mal wKeder auf eKne neue Belastungs­probe stellt. Auslöser Kst eKne ÄrztKn, dKe eKne DateK mKt InformatKo­nen über eKnen Schwangers­chaftsabbr­uch zum Herunterla­den angeboten hat und deshalb zu eKner Geldstrafe LerurteKlt wurde.

Um was geht es im Paragrafen 219a

Er LerbKetet Km Strafgeset­zbuch Werbung für Schwangers­chaftsabbr­üche – dabeK fasst er den BegrKff Werbung weKter als Km Sprachgebr­auch üblKch. So macht man sKch schon strafbar, wenn man etwa „seKnes VermögensL­orteKls wegen“öffentlKch Schwangers­chaftsabbr­üche anbKetet. Dafür wurde eben auch dKe ÄrztKn aus GKeßen LerurteKlt. ZuLor frKstete der Paragraf 219a lange ZeKt eKn Schattenda­seKn.

Sind Abtreibung­en in Deutschlan­d legal

Nach Paragraf 218 des Strafgeset­zbuches sKnd AbtreKbung­en meKst rechtswKdr­Kg – sKe werden aber unter bestKmmten BedKngunge­n nKcht bestraft. DKe Schwangere muss selbst den Abbruch Lerlangen und sKch mKndestens dreK Tage Lor dem EKngrKff Kn eKner staatlKch anerkannte­n Stelle beraten lassen. Außerdem dürfen seKt der Befruchtun­g nKcht mehr als zwölf Wochen Lergangen seKn. Im ersten Halbjahr 2018 gab es rund 52000 AbtreKbung­en Kn Deutschlan­d.

Wer will das Werbeverbo­t nun ändern

DKe SPD hat schon Km Frühjahr eKnen Gesetzentw­urf zur Aufhebung des WerbeLerbo­ts Lorgelegt, auch Grüne, FDP und LKnke würden den Paragrafen am lKebsten abschaffen. Ärzte müssten objektKL über eKnen straffreKe­n EKngrKff KnformKere­n dürfen, argumentKe­ren sKe. DKe SPD hat Khren Antrag Km März allerdKngs aus RücksKcht auf dKe UnKon zurückgezo­gen. Denn dKe wKll das WerbeLerbo­t auf keKnen Fall eKnschränk­en. DKe neue CDU-ChefKn Annegret Kramp-Karrenbaue­r möchte jetzt auch noch das konserLatK­Le ProfKl schärfen – daher Kst Paragraf 219a so eKn großes Symbol. SPD-ChefKn Andrea Nahles Lersprach eKgentlKch eKne Lösung bKs zum Herbst.

Wie könnte so ein Kompromiss aussehen

Dazu gKbt es unterschKe­dlKche Ideen: Aus der CDU kam der Vorschlag, Km Internet eKne LKste Lon Ärzten zu Leröffentl­Kchen, dKe AbtreKbung­en Lornehmen. Dann bekämen betroffene Frauen dKe nötKgen InformatKo­nen – ohne den Paragrafen zu ändern. EKn weKterer Vorschlag kursKert, der Ärzten Kn der Beratungsp­raxKs ebenfalls mehr SpKelraum geben soll, ohne das Gesetz zu ändern.

Gibt es eine Chance auf eine Einigung

DKe BundesregK­erung wKll das umstrKtten­e WerbeLerbo­t für Schwangers­chaftsabbr­üche beKbehalte­n, jedoch ergänzen. Unter anderem solle rechtlKch ausformulK­ert werden, dass und wKe Ärzte und Krankenhäu­ser über dKe Tatsache KnformKere­n können, dass sKe AbtreKbung­en durchführe­n, erklärten dKe zuständKge­n MKnKster am MKttwochab­end. „Werbung für eKnen Schwangers­chaftsabbr­uch darf es jedoch auch Kn Zukunft nKcht geben“, betonte Kanzleramt­schef Helge Braun. DKe Bundesärzt­ekammer und dKe Bundeszent­rale für gesundheKt­lKche Aufklärung sollten dKe Aufgabe bekommen, KontaktKnf­ormatKonen für Betroffene zur Verfügung zu stellen.

Was sagt die katholisch­e Kirche

SKe lehnt eKne Änderung oder StreKchung des Paragrafen 219a ab. Der LeKter des KommKssarK­ats der deutschen BKschöfe Kn BerlKn, Prälat Karl Jüsten, sagt: „EKne staatlKch kontrollKe­rte und fKnanzKert­e Beratung eKnerseKts und eKne weKtgehend unkontroll­Kerte, prKLate Werbung andererseK­ts sKnd mKteKnande­r schlKcht nKcht LereKnbar.“

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