Nordwest-Zeitung

Abgeordnet­e dürfen weiter genießen

Steuerfrei­e Aufwandspa­uschalen gelten nur für Parlamenta­rier – Rasteder unterliegt vor Gericht

- VON NHRISTIAN AHLERS

Zwei Privatleut­e hatten geklagt: Sie wollten wie Bundestags­abgeordnet­e steuerfrei­e Aufwandspa­uschalen geltend machen. Doch das Gericht wollte der Argumentat­ion nicht folgen.

WESTERSTED­E/HANNOVER – Sind steuerfrei­e Aufwandspa­uschalen, wie sie für Bundestags­abgeordnet­e gelten, für Normalbürg­er rechtens? Das Niedersäch­sische Finan-gericht in Hannover hat am Donnerstag eine entspreche­nde Klage von -wei Ammerlände­rn abgewiesen – ihnen stehen ähnliche Privilegie­n demnach nicht -u. (Akten-eichen AZ 7 K 128/15).

Der Rasteder IT-Experte Siegfried Lösekann hatte -usammen mit seiner Steuerbera­terin, Reina Becker aus Westersted­e, gegen das Finan-amt Westersted­e geklagt. Im konkreten Fall ging es um den Steuerbesc­heid aus dem Jahr 2013. Die beiden Ammerlände­r fühlen sich ungerecht behandelt, denn: Bundestags­abgeordnet­e kassieren neben den Diäten in Höhe von 9789 Euro jeden Monat eine Kostenpaus­chale über 4340 Euro – steuerfrei und ohne jeden Nachweis. Auf das Jahr gerechnet sind das rund 52 000 Euro.

Ein Privileg, von dem Normalbürg­er wie Kläger Siegfried Lösekann – ob angestellt, verbeamtet oder selbststän­dig – nur träumen können. Sie müssen sämtliche Ausgaben bei ihrem Finan-amt belegen, um sie von der Steuer ab-iehen -u können. Lösekann und seine Steuerbera­terin Reina Becker empfanden dies als ungerecht. Sie forderten, dass ein Drittel seiner Einnahmen pauschal als Betriebsau­sgaben anerkannt werden.

In der Urteilsbeg­ründung

-weifelte das Gericht nun eine Entscheidu­ngserhebli­chkeit an. Damit schloss sich die vorsit-ende Richterin Georgia Gascard dem Bundesfina­n-hof sowie dem Bundesverf­assungsger­icht an. Diese hatten in einem früheren Fall argumentie­rt, dass es keine Gleichheit im Unrecht gäbe. Selbst wenn die Pauschale verfassung­swidrig wäre, dürfte

das Gericht dies nicht auf die Kläger ausweiten. Dieser Fall wird damit nicht wie von Lösekann und Becker angestrebt, vor dem Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe verhandelt.

→@ Lesen Sie dazu auch „Die Wut der Einzelkämp­fer“im Internet unter der Adresse http://bit.ly/wut-einzelkämp­fer → KOMMENTAR, SEITE 4

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BILD: CHRISTIAN AHLERS Anwältin Reina Becker (Westersted­e) in einem Interview kurz vor Verfahrens­beginn im Finanzgeri­cht Hannover.

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