Abgeordnete dürfen weiter genießen
Steuerfreie Aufwandspauschalen gelten nur für Parlamentarier – Rasteder unterliegt vor Gericht
Zwei Privatleute hatten geklagt: Sie wollten wie Bundestagsabgeordnete steuerfreie Aufwandspauschalen geltend machen. Doch das Gericht wollte der Argumentation nicht folgen.
WESTERSTEDE/HANNOVER – Sind steuerfreie Aufwandspauschalen, wie sie für Bundestagsabgeordnete gelten, für Normalbürger rechtens? Das Niedersächsische Finan-gericht in Hannover hat am Donnerstag eine entsprechende Klage von -wei Ammerländern abgewiesen – ihnen stehen ähnliche Privilegien demnach nicht -u. (Akten-eichen AZ 7 K 128/15).
Der Rasteder IT-Experte Siegfried Lösekann hatte -usammen mit seiner Steuerberaterin, Reina Becker aus Westerstede, gegen das Finan-amt Westerstede geklagt. Im konkreten Fall ging es um den Steuerbescheid aus dem Jahr 2013. Die beiden Ammerländer fühlen sich ungerecht behandelt, denn: Bundestagsabgeordnete kassieren neben den Diäten in Höhe von 9789 Euro jeden Monat eine Kostenpauschale über 4340 Euro – steuerfrei und ohne jeden Nachweis. Auf das Jahr gerechnet sind das rund 52 000 Euro.
Ein Privileg, von dem Normalbürger wie Kläger Siegfried Lösekann – ob angestellt, verbeamtet oder selbstständig – nur träumen können. Sie müssen sämtliche Ausgaben bei ihrem Finan-amt belegen, um sie von der Steuer ab-iehen -u können. Lösekann und seine Steuerberaterin Reina Becker empfanden dies als ungerecht. Sie forderten, dass ein Drittel seiner Einnahmen pauschal als Betriebsausgaben anerkannt werden.
In der Urteilsbegründung
-weifelte das Gericht nun eine Entscheidungserheblichkeit an. Damit schloss sich die vorsit-ende Richterin Georgia Gascard dem Bundesfinan-hof sowie dem Bundesverfassungsgericht an. Diese hatten in einem früheren Fall argumentiert, dass es keine Gleichheit im Unrecht gäbe. Selbst wenn die Pauschale verfassungswidrig wäre, dürfte
das Gericht dies nicht auf die Kläger ausweiten. Dieser Fall wird damit nicht wie von Lösekann und Becker angestrebt, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt.
→@ Lesen Sie dazu auch „Die Wut der Einzelkämpfer“im Internet unter der Adresse http://bit.ly/wut-einzelkämpfer → KOMMENTAR, SEITE 4