DAS STEHT DEN ABGEORDNETEN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGS ZU
Diäten:
Bundestagsabgeordnete erhalten eine zu versteuernde Diät in Höhe von 9780 Euro pro Monat. Seit 2016 steigt die Entschädigung jedes Jahr automatisch. Die Abgeordneten haben beschlossen, ihre Einkünfte an den Nominallohnindex zu koppeln, also an die durchschnittliche Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Beschäftigten.
Kostenpauschale:
Neben den Diäten bekommen die Abgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von derzeit rund 4340 Euro monatlich. Auch die Pauschale erhöht sich jährlich automatisch. Aus der Pauschale sollen die Abgeordneten Aufwendungen bezahlen, die in Ausübung des Mandats entstehen, zum Beispiel die Einrichtung eines Wahlkreisbüros oder einer Zweitwohnung am Amtssitz Berlin.
Büroausstattung:
Neben der Kostenpauschale haben alle Abgeordneten Anspruch auf ein eingerichtetes Büro am Sitz des Bundestages in einer Größe von derzeit 54 Quadratmeter für sich und ihre Mitarbeiter. Zusätzlich steht den Abgeordneten jährlich ein Betrag von höchstens 12 000 Euro zur Verfügung für Bürobedarf.
Reisekosten:
Abgeordnete dürfen kostenlos mit der Bahn fahren, auch privat. Ihnen steht im Raum Berlin die Fahrbereitschaft des Bundestags zur Verfügung. Kosten für Inlandsflüge können sie gesondert abrechnen.
Mitarbeiter:
Für Mitarbeiter, die Abgeordnete bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, stehen monatlich 20 870 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten nicht selbst, die Abrechnung der Gehälter übernimmt die Bundestagsverwaltung.