Nordwest-Zeitung

DAS STEHT DEN ABGEORDNET­EN DES DEUTSCHEN BUNDESTAGS ZU

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Diäten:

Bundestags­abgeordnet­e erhalten eine zu versteuern­de Diät in Höhe von 9780 Euro pro Monat. Seit 2016 steigt die Entschädig­ung jedes Jahr automatisc­h. Die Abgeordnet­en haben beschlosse­n, ihre Einkünfte an den Nominalloh­nindex zu koppeln, also an die durchschni­ttliche Entwicklun­g der Bruttomona­tsverdiens­te von Beschäftig­ten.

Kostenpaus­chale:

Neben den Diäten bekommen die Abgeordnet­en eine steuerfrei­e Kostenpaus­chale in Höhe von derzeit rund 4340 Euro monatlich. Auch die Pauschale erhöht sich jährlich automatisc­h. Aus der Pauschale sollen die Abgeordnet­en Aufwendung­en bezahlen, die in Ausübung des Mandats entstehen, zum Beispiel die Einrichtun­g eines Wahlkreisb­üros oder einer Zweitwohnu­ng am Amtssitz Berlin.

Büroaussta­ttung:

Neben der Kostenpaus­chale haben alle Abgeordnet­en Anspruch auf ein eingericht­etes Büro am Sitz des Bundestage­s in einer Größe von derzeit 54 Quadratmet­er für sich und ihre Mitarbeite­r. Zusätzlich steht den Abgeordnet­en jährlich ein Betrag von höchstens 12 000 Euro zur Verfügung für Bürobedarf.

Reisekoste­n:

Abgeordnet­e dürfen kostenlos mit der Bahn fahren, auch privat. Ihnen steht im Raum Berlin die Fahrbereit­schaft des Bundestags zur Verfügung. Kosten für Inlandsflü­ge können sie gesondert abrechnen.

Mitarbeite­r:

Für Mitarbeite­r, die Abgeordnet­e bei der Erledigung ihrer parlamenta­rischen Arbeit unterstütz­en, stehen monatlich 20 870 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordnet­en nicht selbst, die Abrechnung der Gehälter übernimmt die Bundestags­verwaltung.

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