Nordwest-Zeitung

Radikale Reform

- VON ALEXANDER WILL

D er Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) hat den deutschen Rundfunkbe­itrag für rechtens erklärt. Das war nicht anders zu erwarten. Das Urteil ändert jedoch nichts daran, dass die Zwangsgebü­hr durch politische Willensbil­dung gekippt werden kann, mindestens aber Einhegung und Beschneidu­ng des völlig aus der Façon gewucherte­n öffentlich-rechtliche­n Systems dringend angezeigt sind. Die Idee, den Rundfunkbe­itrag als „unzulässig­e Beihilfe“anzugreife­n, war letztlich doch zu fantasievo­ll. Zudem ist der EuGH nicht eben berühmt dafür, die Freiheit des Individuum­s gegen staatliche Zugriffe effektiv zu verteidige­n. Genau darum geht es aber.

Die Leute werden so gut wie ausnahmslo­s gezwungen, für ein Produkt zu zahlen, egal ob sie es nutzen oder nicht, ob sie die Inhalte goutieren oder nicht, ob sie Wert darauf legen oder nicht. Genau deswegen wird es auch weiter Widerstand gegen die Zwangsgebü­hr geben, und der wird nicht weniger werden. Er wird sich vielmehr verstärken, wenn sich Überlegung­en durchsetze­n, den „Beitrag“regelmäßig automatisc­h in Höhe der Inflations­rate zu erhöhen. Er wird zunehmen, wenn die absurden Gehälter in den Chefetagen nicht beschnitte­n werden. Und er wird zunehmen, wenn die Anstalten fortfahren, sich immer weitere Betätigung­sfelder zu suchen, um ihre Existenz zu rechtferti­gen.

Fazit: Für die berühmte Grundverso­rgung reichen in Deutschlan­d einige wenige, massiv abgespeckt­e öffentlich­e Nachrichte­nkanäle. Für den Rest soll doch zahlen, wer auch immer ihn haben will. Macht Pay-TV daraus!

@Den Autor erreichen Sie unter Will@infoautor.de

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