Radikale Reform
D er Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den deutschen Rundfunkbeitrag für rechtens erklärt. Das war nicht anders zu erwarten. Das Urteil ändert jedoch nichts daran, dass die Zwangsgebühr durch politische Willensbildung gekippt werden kann, mindestens aber Einhegung und Beschneidung des völlig aus der Façon gewucherten öffentlich-rechtlichen Systems dringend angezeigt sind. Die Idee, den Rundfunkbeitrag als „unzulässige Beihilfe“anzugreifen, war letztlich doch zu fantasievoll. Zudem ist der EuGH nicht eben berühmt dafür, die Freiheit des Individuums gegen staatliche Zugriffe effektiv zu verteidigen. Genau darum geht es aber.
Die Leute werden so gut wie ausnahmslos gezwungen, für ein Produkt zu zahlen, egal ob sie es nutzen oder nicht, ob sie die Inhalte goutieren oder nicht, ob sie Wert darauf legen oder nicht. Genau deswegen wird es auch weiter Widerstand gegen die Zwangsgebühr geben, und der wird nicht weniger werden. Er wird sich vielmehr verstärken, wenn sich Überlegungen durchsetzen, den „Beitrag“regelmäßig automatisch in Höhe der Inflationsrate zu erhöhen. Er wird zunehmen, wenn die absurden Gehälter in den Chefetagen nicht beschnitten werden. Und er wird zunehmen, wenn die Anstalten fortfahren, sich immer weitere Betätigungsfelder zu suchen, um ihre Existenz zu rechtfertigen.
Fazit: Für die berühmte Grundversorgung reichen in Deutschland einige wenige, massiv abgespeckte öffentliche Nachrichtenkanäle. Für den Rest soll doch zahlen, wer auch immer ihn haben will. Macht Pay-TV daraus!
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