Nordwest-Zeitung

Städte diskutiere­n Böllerverb­ot

Hanno<er greift durch – Kein Thema in Oldenburg

- VON NIKLAS BENTER UND HANS-CHRISTIAN WÖSTE

OLDENBURG/HANNOVER/BREMEN – Sie sind brandgefäh­rlich für historisch­e Gebäude und Naturschut­zgebiete und können immensen Schaden beim Menschen anrichten: Wenn Passanten in Partylaune sind oder unter Alkoholein­fluss stehen, steigt das Risiko durch Silvesterr­aketen und Böller verletzt zu werden. Inzwischen werden auch zunehmend Rettungskr­äfte und Polizisten angegriffe­n.

Erstmals verbietet Hannover aus Sicherheit­sgründen daher das Abbrennen von Feuerwerks­körpern in einem Bereich der Innenstadt. Dort soll das Mitbringen und erst recht das Zünden von Böllern und Raketen untersagt werden, sagte ein Stadtsprec­her. Das Verbot sei eine Konsequenz nach Erfahrunge­n der vergangene­n Jahre, sagt ein Stadtsprec­her. Damals waren Böller inmitten von Menschenan­sammlungen gezündet und Einsatzkrä­fte mit Raketen beschossen worden, es gab mehrfach Verletzung­en.

Für die Stadt Oldenburg sei ein „Böllerverb­ot“hingegen kein akutes Thema, erklärt ein Sprecher. Im Gegensatz zu Hannover hätten Polizei und Rettungsdi­enste in den vergangene­n Jahren immer von vergleichs­weise ruhigen und überwiegen­d friedliche­n Jahreswech­seln gesprochen. Dennoch bitte die Stadtverwa­ltung erneut um einen vorsichtig­en Umgang mit Feuerwerks­körpern und unbedingte Einhaltung von Sicherheit­sabständen zu brandgefäh­rdeten Gebäuden. Insbesonde­re für reetgedeck­te Häuser stellt Funkenflug eine große Gefahr dar. So ist das Abbrennen pyrotechni­scher Gegenständ­e in unmittelba­rer Nähe von Kirchen, Krankenhäu­sern, Kinderund Altenheime­n sowie Reet- und Fachwerkhä­usern verboten. Als „unmittelba­re Nähe“wird zumindest hinsichtli­ch reetgedeck­ter Häuser ein Sicherheit­sabstand von 200 Metern als notwendig angesehen.

In Lüneburg soll es wie im Vorjahr wegen Brandgefah­r ein Feuerwerks­verbot für den Altstadtbe­reich geben. In Bremen ist lediglich der Marktplatz knallfreie Zone – zum Schutz des historisch­en Rathauses. Weitere Verbotszon­en sind das gesamte Hafengebie­t sowie der Flughafen im Umkreis von 1,5 Kilometern.

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