Wefühlte Kosten meist niedriger als tatsächliche
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BERLIN/TMN ) Über die Heizkosten ärgern sich viele: Oftmals erwartet man geringere Kosten als tatsächlich in der Abrechnung stehen. Fehler kommen nicht selten vor. Die Daten sollte man prüfen.
Zunächst einmal ist entscheidend, ob Abrechnungsund Nutzungszeitraum korrekt sind. „Das ist vor allem nach einem Mieterwechsel wichtig“, sagt Barbara Saerbeck vom Projekt Marktwächter Energie beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Dann kann der Nutzungszeitraum kürzer sein als der Abrechnungszeitraum, der in der Regel ein Jahr beträgt.“Nicht zulässig ist eine einfache zeitbezogene Aufteilung der Heizkosten auf die Monate im Jahr. Hier muss ein spezielles Rechenverfahren angewendet werden, das den Witterungsverlauf im Kalenderjahr berücksichtigt.
Bei der Einschätzung, ob die Höhe der Energiekosten plausibel ist, hilft der Bezugspreis. Folgende Preise mit Stand vom 1. Juni 2018 können laut Verbraucherzentrale als Orientierung dienen: Erdgas kostete 5 bis 6 Cent pro Kilowattstunde Energie (kWh), Heizöl 65 bis 75 Cent pro Liter. Für Fernwärme waren es 90 bis 150 Euro pro Megawattstunde (MWh) und für Flüssiggas 40 bis 60 Cent pro Liter.
Mitunter machen Vermieter die von ihnen beglichenen Rechnungen von Energieversorgern zur Grundlage der Heizkostenabrechnung ihrer Mieter. „Das ist unzulässig“, betont Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund. „Entscheidend ist vielmehr der Verbrauch. Ein wesentlicher Teil der Kosten muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden, je nach Mietvertrag mindestens 50 und höchstens 70 Prozent.“Der Rest wird pauschal auf die Wohnfläche verteilt.
Folgendes darf laut Heiz- kostenverordnung auf die Mieter umgelegt werden: die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung, die bei drei bis sechs Prozent der Brennstoffkosten liegen sollten, sowie die Kosten für die Wartung der Heizungsanlage. Liegen sie über fünf Prozent der Energiebezugskosten, ist eine Prüfung empfehlenswert. Dazu kommen Kosten für den Schornsteinfeger inklusive der Emissionsmessung sowie Kosten für die Bedienung, die Überwachung und die Pflege der Heizung. Auch die Zahlungen für die Überlassung der Erfassungsgeräte werden umgelegt, genauso wie die Kosten für die Erstellung der Abrechnung und einer Verbrauchsanalyse.