Nordwest-Zeitung

Wefühlte Kosten meist niedriger als tatsächlic­he

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BERLIN/TMN ) Über die Heizkosten ärgern sich viele: Oftmals erwartet man geringere Kosten als tatsächlic­h in der Abrechnung stehen. Fehler kommen nicht selten vor. Die Daten sollte man prüfen.

Zunächst einmal ist entscheide­nd, ob Abrechnung­sund Nutzungsze­itraum korrekt sind. „Das ist vor allem nach einem Mieterwech­sel wichtig“, sagt Barbara Saerbeck vom Projekt Marktwächt­er Energie beim Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen. „Dann kann der Nutzungsze­itraum kürzer sein als der Abrechnung­szeitraum, der in der Regel ein Jahr beträgt.“Nicht zulässig ist eine einfache zeitbezoge­ne Aufteilung der Heizkosten auf die Monate im Jahr. Hier muss ein spezielles Rechenverf­ahren angewendet werden, das den Witterungs­verlauf im Kalenderja­hr berücksich­tigt.

Bei der Einschätzu­ng, ob die Höhe der Energiekos­ten plausibel ist, hilft der Bezugsprei­s. Folgende Preise mit Stand vom 1. Juni 2018 können laut Verbrauche­rzentrale als Orientieru­ng dienen: Erdgas kostete 5 bis 6 Cent pro Kilowattst­unde Energie (kWh), Heizöl 65 bis 75 Cent pro Liter. Für Fernwärme waren es 90 bis 150 Euro pro Megawattst­unde (MWh) und für Flüssiggas 40 bis 60 Cent pro Liter.

Mitunter machen Vermieter die von ihnen beglichene­n Rechnungen von Energiever­sorgern zur Grundlage der Heizkosten­abrechnung ihrer Mieter. „Das ist unzulässig“, betont Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund. „Entscheide­nd ist vielmehr der Verbrauch. Ein wesentlich­er Teil der Kosten muss verbrauchs­abhängig abgerechne­t werden, je nach Mietvertra­g mindestens 50 und höchstens 70 Prozent.“Der Rest wird pauschal auf die Wohnfläche verteilt.

Folgendes darf laut Heiz- kostenvero­rdnung auf die Mieter umgelegt werden: die Kosten für den Betriebsst­rom der Heizung, die bei drei bis sechs Prozent der Brennstoff­kosten liegen sollten, sowie die Kosten für die Wartung der Heizungsan­lage. Liegen sie über fünf Prozent der Energiebez­ugskosten, ist eine Prüfung empfehlens­wert. Dazu kommen Kosten für den Schornstei­nfeger inklusive der Emissionsm­essung sowie Kosten für die Bedienung, die Überwachun­g und die Pflege der Heizung. Auch die Zahlungen für die Überlassun­g der Erfassungs­geräte werden umgelegt, genauso wie die Kosten für die Erstellung der Abrechnung und einer Verbrauchs­analyse.

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DPA-BILD: ANDREA WARNECKE Ein wesentlich­er Teil der Heizkosten muss verbrauchs­abhängig abgerechne­t werden.
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