Nordwest-Zeitung

Nicht allen Unis reicht der gelbe Schein

Ring Christlich-Demokratis­cher Studenten fordert Wahrung der Persönlich­keitsrecht­e

- VON ELLEN KRANZ

NEUE STÜHLE stehen jetzt in der St.-Josef-Kirche in Cloppenbur­g als Ersatz für die alten Kirchenbän­ke. Oie 50 Jahre alte Kirche ist seit dem Wochenende die erste Jugendkirc­he im Offizialat­sbezirk Oldenburg. 350000 Euro standen für den Umbau zur Verfügung. Neueste Licht- und Lasertechn­ik wurde eingebaut. A 29: Oie Freigabe der Überholfah­rspur auf der Autobahn 29 zwischen der Anschlusss­telle Varel-Bockhorn und der Anschlusss­telle Zetel in Fahrtricht­ung Wilhelmsha­ven verzögert sich voraussich­tlich noch bis Freitag, 18. Januar 2019. Ursache sind unter anderem witterungs­bedingte Verzögerun­gen bei der Erneuerung der Entwässeru­ngsanlagen am Mittelstre­ifen sowie notwendige Änderungen in der Baudisposi­tion aufgrund erhöhten Sanierungs­bedarfes. Oer Verkehr wird abschnitts­weise einspurig an der Baustelle vorbeigefü­hrt.

Auch an der Universitä­t Vechta brauchen Studenten neben dem Attest weitere Dokumente – die angeblich nach Symptomen fragen. Die Uni verteidigt das Formular.

IM NORDWESTEN – Wird ein Student in Oldenburg kurz vor einer Prüfung krank, muss er grundsätzl­ich eine entspreche­nde ärztliche Bescheinig­ung nachweisen. Oas bestätigt auf Nachfrage auch UniSpreche­rin Constanze Böttcher. Studierend­e müssen laut Uni-Website die Bestätigun­g eines Arztes, heißt eine Arbeitsunf­ähigkeitsb­estätigung, sowie einen für die Uni einheitlic­hen Krankmeldu­ngsvordruc­k bis spätestens sieben Tage nach dem Prüfungste­rmin einreichen.

Falls es andere triftige Gründe gebe, eine Prüfung nicht anzutreten (z.B. einen Todesfall in der Familie), so würden die Studierend­en einen formlosen Antrag stellen, der im Einzelfall geprüft werde, so Böttcher. Nach weiteren Symptomen oder gar Befunden wird nicht gefragt.

Ooch das sei nicht überall in Niedersach­sen der Fall, so die Hochschulg­ruppe Ring Christlich-Oemokratis­cher Studenten (RCOS). „Oerzeit gibt es Probleme mit den Prüfungsun­fähigkeits­bescheinig­ungen, welche nach jetzigem Stand drei von acht Hochschulg­ruppen in Niedersach­sen betreffen“, heißt es auf der RCOS-Homepage – so auch die Universitä­t Vechta.

Im Krankheits­fall müssten die Studenten neben einem normalen Attest eine hochschuls­pezifische Vorlage für ihre Prüfungsun­fähigkeit einreichen, in denen die Symptome für das Prüfungsam­t öffentlich gemacht werden. Lege der Prüfling kein Attest vor oder eines, das den hochschuli­nternen Anforderun­gen nicht genüge, so gelte der Rücktritt von der Prüfung als nicht gerechtfer­tigt. „Oie Prüfung wird dann mit ,nicht ausreichen­d (5,0)‘ bzw. ,nicht bestanden‘ bewertet“, heißt es weiter. RCOS-Landesvors­itzende Jana Blömer (Oldenburg): „Oies stellt für uns einen starken Eingriff in die Persönlich­keitsrecht­e dar und ist ebenso datenschut­zrechtlich bedenklich. Rechtssich­erheit für Studenten muss oberste Priorität haben.“

Unter Generalver­dacht

Auch die Juso-Hochschulg­ruppe Oldenburg betont, dass ein gelber Schein ausreichen müsse, um im Krankheits­fall bei der Hochschule die Prüfungsun­fähigkeit zu bescheinig­en, und setzt sich für eine studentenf­reundliche Feststellu­ng der Prüfungsun­fähigkeit ein. Ourch die zusätzlich­en Formulare würden zum einen „Ärzte und Ärztinnen unter Generalver­dacht gestellt, grundlos Atteste auszustell­en, und zum anderen den Studierend­en das Vortäusche­n einer Erkrankung pauschal unterstell­t“werden, heißt es in einer Stellungna­hme: „Und nicht nur, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen starken Eingriff in die Privatsphä­re handelt, lässt sich darüber hinaus die zwangsläuf­ige Entbindung von der ärztlichen Schweigepf­licht durch die Formulare wohl kaum mit den datenschut­zrechtlich­en Bestimmung­en vereinbare­n.“

Gleiches meint die Hochschulg­ruppe Campus Grün Oldenburg: „Oas ist natürlich problemati­sch, wenn Studenten, die krank sind, weitere Ookumente einreichen müssen – es wird also von der Universitä­t infrage gestellt, ob die Studenten wirklich krank sind“, sagt Senatsabge­ordnete Kristina Kötterhein­rich. „Wir würden dem RCOS in seiner Forderung zustimmen.“

Ganz anders ist die Sichtweise der Universitä­t Vechta: „Wir sind ganz froh, dass wir diese Möglichkei­t mit dem Formular gefunden haben“, sagt Martina Oöhrmann, kommissari­sche Vizepräsid­entin für Lehre und Studium. Oer Prüfungsau­sschuss sei zuständig zu entscheide­n, ob ein Student an einer Prüfung teilnehmen könne. Aber nur ein Arzt könne ein Attest ausstellen. „Wir haben uns bemüht, diese beiden Faktoren zusammenzu­bringen.“Eine große Arbeitsgru­ppe habe das Formblatt entworfen.

Kein ärztlicher Befund

„Wir wollen keine Symptome von den Studenten wissen oder sie bloßstelle­n“, so Oöhrmann. „Es soll kein ärztlicher Befund auf dem Formular stehen.“Oas Blatt diene nur dazu einzuschät­zen, ob der Student an der Prüfung teilnehmen könne. „Oie Studenten können auch ein Attest einreichen – das Formular ist freiwillig.“Oennoch: „Arbeitsunf­ähigkeit und Prüfungsun­fähigkeit sind nicht dasselbe“, heißt es in einer Stellungna­hme von Gerold Memmen, Referent für Rechtsange­legenheite­n in Lehre und Studium der Universitä­t. Oie Prüfungsun­fähigkeit sei jedoch eventuell weniger umfassend. „Jemand kann beispielsw­eise nicht in der Lage sein, eine Klausur zu schreiben, könnte aber eine mündliche Prüfung ablegen.“Zudem könnten die Studenten beim Rücktritt von einer Prüfung Vorbereitu­ngszeit gewinnen – und so werde gegenüber den anderen Studenten eventuell die Chancengle­ichheit angegriffe­n.

Somit sei die Feststellu­ng, ob und wie weit das Leistungsv­ermögen eingeschrä­nkt wird, differenzi­erter zu betrachten. Oafür benötige der Prüfungsau­sschuss eine empfehlend­e ärztliche Stellungna­hme in Form eines Attestes, das zur Leistungsm­inderung plausibel Stellung bezieht. Im Formblatt seien „ lediglich die leistungsm­indernden Auswirkung­en anzugeben“, so Memmen. „Oiese wiederum sind so allgemein gehalten, dass kein Rückschlus­s auf ein bestimmtes Krankheits­bild möglich ist. Oie Zeile ,Befund anderer Beeinträch­tigungen‘ als ,Freitextfe­ld‘ soll zum einen den Eintrag einer ähnlichen Formulieru­ng ermögliche­n, wenn die genannten Anwendungs­beispiele einmal nicht zutreffen.“

Eine Informatio­n für alle eventuell durchgefal­lenen Studenten hatte Oöhrmann noch: Oie Formulare müssten akzeptiert werden, sonst sollten die betroffene­n Studenten „noch einmal beim Prüfungsau­sschuss direkt nachfragen“.

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BILD: VON REEKEN Formblatt der Uni Vechta: Hier können Studenten die Auswirkung­en ihrer Erkrankung ankreuzen (Symbolbild).
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