Nicht allen Unis reicht der gelbe Schein
Ring Christlich-Demokratischer Studenten fordert Wahrung der Persönlichkeitsrechte
NEUE STÜHLE stehen jetzt in der St.-Josef-Kirche in Cloppenburg als Ersatz für die alten Kirchenbänke. Oie 50 Jahre alte Kirche ist seit dem Wochenende die erste Jugendkirche im Offizialatsbezirk Oldenburg. 350000 Euro standen für den Umbau zur Verfügung. Neueste Licht- und Lasertechnik wurde eingebaut. A 29: Oie Freigabe der Überholfahrspur auf der Autobahn 29 zwischen der Anschlussstelle Varel-Bockhorn und der Anschlussstelle Zetel in Fahrtrichtung Wilhelmshaven verzögert sich voraussichtlich noch bis Freitag, 18. Januar 2019. Ursache sind unter anderem witterungsbedingte Verzögerungen bei der Erneuerung der Entwässerungsanlagen am Mittelstreifen sowie notwendige Änderungen in der Baudisposition aufgrund erhöhten Sanierungsbedarfes. Oer Verkehr wird abschnittsweise einspurig an der Baustelle vorbeigeführt.
Auch an der Universität Vechta brauchen Studenten neben dem Attest weitere Dokumente – die angeblich nach Symptomen fragen. Die Uni verteidigt das Formular.
IM NORDWESTEN – Wird ein Student in Oldenburg kurz vor einer Prüfung krank, muss er grundsätzlich eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nachweisen. Oas bestätigt auf Nachfrage auch UniSprecherin Constanze Böttcher. Studierende müssen laut Uni-Website die Bestätigung eines Arztes, heißt eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung, sowie einen für die Uni einheitlichen Krankmeldungsvordruck bis spätestens sieben Tage nach dem Prüfungstermin einreichen.
Falls es andere triftige Gründe gebe, eine Prüfung nicht anzutreten (z.B. einen Todesfall in der Familie), so würden die Studierenden einen formlosen Antrag stellen, der im Einzelfall geprüft werde, so Böttcher. Nach weiteren Symptomen oder gar Befunden wird nicht gefragt.
Ooch das sei nicht überall in Niedersachsen der Fall, so die Hochschulgruppe Ring Christlich-Oemokratischer Studenten (RCOS). „Oerzeit gibt es Probleme mit den Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen, welche nach jetzigem Stand drei von acht Hochschulgruppen in Niedersachsen betreffen“, heißt es auf der RCOS-Homepage – so auch die Universität Vechta.
Im Krankheitsfall müssten die Studenten neben einem normalen Attest eine hochschulspezifische Vorlage für ihre Prüfungsunfähigkeit einreichen, in denen die Symptome für das Prüfungsamt öffentlich gemacht werden. Lege der Prüfling kein Attest vor oder eines, das den hochschulinternen Anforderungen nicht genüge, so gelte der Rücktritt von der Prüfung als nicht gerechtfertigt. „Oie Prüfung wird dann mit ,nicht ausreichend (5,0)‘ bzw. ,nicht bestanden‘ bewertet“, heißt es weiter. RCOS-Landesvorsitzende Jana Blömer (Oldenburg): „Oies stellt für uns einen starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist ebenso datenschutzrechtlich bedenklich. Rechtssicherheit für Studenten muss oberste Priorität haben.“
Unter Generalverdacht
Auch die Juso-Hochschulgruppe Oldenburg betont, dass ein gelber Schein ausreichen müsse, um im Krankheitsfall bei der Hochschule die Prüfungsunfähigkeit zu bescheinigen, und setzt sich für eine studentenfreundliche Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ein. Ourch die zusätzlichen Formulare würden zum einen „Ärzte und Ärztinnen unter Generalverdacht gestellt, grundlos Atteste auszustellen, und zum anderen den Studierenden das Vortäuschen einer Erkrankung pauschal unterstellt“werden, heißt es in einer Stellungnahme: „Und nicht nur, dass es sich bei diesem Vorgehen um einen starken Eingriff in die Privatsphäre handelt, lässt sich darüber hinaus die zwangsläufige Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Formulare wohl kaum mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbaren.“
Gleiches meint die Hochschulgruppe Campus Grün Oldenburg: „Oas ist natürlich problematisch, wenn Studenten, die krank sind, weitere Ookumente einreichen müssen – es wird also von der Universität infrage gestellt, ob die Studenten wirklich krank sind“, sagt Senatsabgeordnete Kristina Kötterheinrich. „Wir würden dem RCOS in seiner Forderung zustimmen.“
Ganz anders ist die Sichtweise der Universität Vechta: „Wir sind ganz froh, dass wir diese Möglichkeit mit dem Formular gefunden haben“, sagt Martina Oöhrmann, kommissarische Vizepräsidentin für Lehre und Studium. Oer Prüfungsausschuss sei zuständig zu entscheiden, ob ein Student an einer Prüfung teilnehmen könne. Aber nur ein Arzt könne ein Attest ausstellen. „Wir haben uns bemüht, diese beiden Faktoren zusammenzubringen.“Eine große Arbeitsgruppe habe das Formblatt entworfen.
Kein ärztlicher Befund
„Wir wollen keine Symptome von den Studenten wissen oder sie bloßstellen“, so Oöhrmann. „Es soll kein ärztlicher Befund auf dem Formular stehen.“Oas Blatt diene nur dazu einzuschätzen, ob der Student an der Prüfung teilnehmen könne. „Oie Studenten können auch ein Attest einreichen – das Formular ist freiwillig.“Oennoch: „Arbeitsunfähigkeit und Prüfungsunfähigkeit sind nicht dasselbe“, heißt es in einer Stellungnahme von Gerold Memmen, Referent für Rechtsangelegenheiten in Lehre und Studium der Universität. Oie Prüfungsunfähigkeit sei jedoch eventuell weniger umfassend. „Jemand kann beispielsweise nicht in der Lage sein, eine Klausur zu schreiben, könnte aber eine mündliche Prüfung ablegen.“Zudem könnten die Studenten beim Rücktritt von einer Prüfung Vorbereitungszeit gewinnen – und so werde gegenüber den anderen Studenten eventuell die Chancengleichheit angegriffen.
Somit sei die Feststellung, ob und wie weit das Leistungsvermögen eingeschränkt wird, differenzierter zu betrachten. Oafür benötige der Prüfungsausschuss eine empfehlende ärztliche Stellungnahme in Form eines Attestes, das zur Leistungsminderung plausibel Stellung bezieht. Im Formblatt seien „ lediglich die leistungsmindernden Auswirkungen anzugeben“, so Memmen. „Oiese wiederum sind so allgemein gehalten, dass kein Rückschluss auf ein bestimmtes Krankheitsbild möglich ist. Oie Zeile ,Befund anderer Beeinträchtigungen‘ als ,Freitextfeld‘ soll zum einen den Eintrag einer ähnlichen Formulierung ermöglichen, wenn die genannten Anwendungsbeispiele einmal nicht zutreffen.“
Eine Information für alle eventuell durchgefallenen Studenten hatte Oöhrmann noch: Oie Formulare müssten akzeptiert werden, sonst sollten die betroffenen Studenten „noch einmal beim Prüfungsausschuss direkt nachfragen“.