W#s tun, wenn d#s Geschenk missglückt ist?
Produkte von Online-Händlern darf man testen – Widerruf gilt nicht bei allen Waren
BERLIN/KU – Der Pullover hat die falsche Größe, das Buch steht schon im Regal – längst nicht mit jedem Weihnachtsgeschenk trifft der Käufer ins Schwarze. Von Widerruf bis Mangel – die Januar-Ausgabe von „Finanztest“klärt Fragen rund um missglückte Weihnachtsgeschenke.
1.
Was bedeutet das Widerrufsrecht beim Onlineshopping? Als Käufer haben Sie oft ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn Sie im Internet ein Geschenk von einem Händler kaufen. Die beschenkte Person kann das Geschenk zu Weihnachten in aller Ruhe ausprobieren. Wenn es ihr nicht gefällt, erklären Sie beim Händler den Widerruf und schicken die Ware zurück. Was viele nicht wissen: Ihr Widerrufsrecht erlischt durch das Ausprobieren nicht. Sie dürfen mit einer Kaffeemaschine also zum Beispiel durchaus Kaffee kochen. Gefällt Ihnen das Gerät dann nicht, können Sie den Kauf trotzdem widerrufen.
2.
Kann ich das Geschenk beliebig oft testen? Nein. Es gibt Fälle, in denen Kunden es mit dem „Ausprobieren“übertreiben. Sie können zwar selbst dann die Ware noch zurückgeben, müssen aber „Wertersatz“zahlen. Vor Jahren gab es einen Fall, in dem ein Käufer auf einer online bestellten Matratze fünf Tage schlief und dann den Widerruf erklärte. Das Amtsgericht Köln entschied: Zum Ausprobieren reichen zwei Nächte. 3.
Wie lange habe ich denn Zeit, um einen Onlinekauf zu widerrufen? Haben Sie Ihre Geschenke im November online gekauft, können Sie das Widerrufsrecht nicht mehr nutzen, um ein am Heiligabend verschmähtes Geschenk zurückzugeben. Das geht oft nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Manchmal ist es aber auch länger möglich.
4.
Sind manche Waren vom Widerruf ausgeschlossen? Ja, bei folgenden Warensorten ist von vorneherein kein Widerruf möglich: Maßanfertigung, Veranstaltungstickets und bei versiegelten Datenträgern wie CDs, DVDs und Konsolenspiele.
5.
Gilt das gesetzliche Widerrufsrecht auch beim Kauf im Laden? Nein. Aber viele Läden bieten etwas Ähnliches freiwillig an: das Umtauschrecht wegen Nichtgefallen. Da dieses Umtauschrecht nicht gesetzlich normiert ist, darf jeder Händler die Regeln selbst festlegen. Unterwäsche ist oft vom Umtausch ausgeschlossen. Manche Geschäfte erstatten kein Bargeld, sondern geben dem Kunden beim Umtausch einen Wertgutschein. In der Regel hängen in der Nähe des Kassenbereichs die Umtauschbedingungen.
6.
Wie lange kann ich defekte Ware beim Händler reklamieren? Manchmal wird die Freude über ein Geschenk Monate nach Weihnachten getrübt, wenn zum Beispiel das teure Handy unerwartet seinen Geist aufgibt. Einen Mangel können Sie beim Händler zwei Jahre lang reklamieren. Schafft es der Verkäufer nicht, den Defekt mit zwei Reparaturversuchen zu beheben, können Sie eine letzte Frist setzen, etwa zwei Wochen, und anschließend vom Kauf zurücktreten. Dann erhalten Sie Ihr Geld wieder.
Leider macht es das Gesetz Verbrauchern schwer, das zweijährige Reklamationsrecht durchzusetzen. Denn zeigt sich der Mangel erst ab dem siebten Monat nach dem Kauf, müssen sie beweisen, dass der Produktmangel schon zum Kaufzeitpunkt im Gerät steckte. Die letzte Rettung ist dann vielleicht der Hersteller. Manche geben ein oder zwei Jahre Garantie. Behebt der Hersteller den Mangel, bleibt das Weihnachtfest doch noch in guter Erinnerung.