Nordwest-Zeitung

Die Schl ssel a e

Verwaltung muss Zugang zum Hof ermögliche­n

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Ein Mieter muss durch die Übergabe sämtlicher dafür nötiger Schlüssel in die Lage versetzt werden, die Mietsache vertragsge­mäß gebrauchen zu können. Dazu gehört unter Umständen auch der Schlüssel für ein Hoftor, wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt. (Amtsgerich­t Berlin-Charlotten­burg, Aktenzeich­en 224 C 254/17)

Der Fall:

Ein Hof mit Fahrradstä­ndern, der zu einer Wohnanlage gehörte, war auf zwei unterschie­dlichen Wegen zu erreichen. Einerseits über mehrere Treppenstu­fen nach unten und oben, anderersei­ts über ein verschloss­enes Tor. Eine Mieterin begehrte einen Schlüssel für das Tor. Sie wies darauf hin, dass sie nach einigen Meniskusop­erationen nicht in der Lage sei, ihr Fahrrad über die Treppenstu­fen hinweg zu tragen. Der Vermieter verweigert­e trotzdem aus Sicherheit­sgründen die Herausgabe eines Schlüssels für das Tor.

Das Urteil:

Wenn ein stufenlose­r Zugang zum Hof und damit zum rechtmäßig dort untergeste­llten Rad möglich ist, dann muss dieser der Mieterin durch Übergabe eines Schlüssels auch ermöglicht werden. Die vorgetrage­nen Bedenken zum Thema Sicherheit hätten hier nicht überzeugt, stellte das Gericht fest. Außerdem sei ja prinzipiel­l davon auszugehen, dass die Mieterin das Hoftor nach der Fahrradabh­olung oder -abgabe wieder ordnungsge­mäß verschließ­e.

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BILD: PIXABAY.COM

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