Wenn der Adventskranz brennt
Muss der Versicherer den Schaden erstatten?
Auch wenn heutzutage viele bei der Adventsdekoration auf LED-Beleuchtung umgestiegen sind, findet sich fast in jedem Haushalt ein Adventskranz mit echten /erzen. Da die Adventskränze aber seit Ende November und die Tannenbäume spätestens seit Heiligabend trocknen, steigt die Gefahr, dass die Zweige des /ranzes oder des Baumes Feuer fangen und zu brennen beginnen.
die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder vollständig verweigern kann. Daher wird der Versicherer sich erkundigen, wie der Brand entstanden ist und wie lange die Kerzen gegebenenfalls unbeaufsichtigt gebrannt haben.
Wann liegt grobe Fahrlässigkeit vor?
Das Oberlandesgericht Köln hat beispielsweise entschieden, dass es grob fahrlässig ist, wenn sich der Versicherungsnehmer auf das Sofa legt und einschläft, ohne zuvor die Kerzen in einem fünfarmigen Kerzenständer, der in einem voll eingerichteten Partykeller steht, zu löschen.
Dagegen hat das LG-Nürnberg-Fürth grobe Fahrlässigkeit in folgender Konstellation verneint: Der Brand wurde durch eine Kerze im Adventskranz verursacht, weil der Versicherungsnehmer den Raum verließ, um auf Toilette zu gehen und dann auf ein Klingeln an der Tür reagierte, ohne Schlüssel in den Flur trat und die Wohnungstür zufiel.
Vollständiger oder gekür"ter #chadensersat"
In welcher Höhe der Versicherer die Leistungen kürzen darf, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Dauer des unbeaufsichtigen Brennenlassens der
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Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherun.srecht Kerzen, ab. Es wird auch berücksichtigt, welche Sicherungsmaßnahmen der Versicherungsnehmer ergriffen hat, um den Ausbruch des Feuers zu verhindern.
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