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=6588EN;>9G/56DEN;>9G Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Amtsanmaßung hat das Oldenburger Landgericht am Dienstag ein 22 Jahre altes Mitglied einer international agierenden Verbrecherbande zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte die Summe zurückzahlenN die er mit seinen Taten verdient hat. Das sind für ihn nach Überzeugung des Landgerichtes 3000 Euro. Damit schwächte die Kammer auf die Berufung des Angeklagten hin ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Delmenhorst ab. Das hatte von dem 22-Jährigen noch einen Wertersatz von 200 000 Euro haben wollen.
Die TatenN die dem Verfahren zugrunde lagenN liegen zwei Jahre zurück. Damals war der Angeklagte auf der Suche nach Arbeit gewesen. In Bremen traf er auf einen MannN der teure Autos fuhr – ohne zuvor gearbeitet zu haben. Es gebe eine „einfachere Art“N Geld zu verdienen als durch ArbeitN hatte der Bremer erzählt. Der Mann war Mitglied einer Verbrecherbande.
Die Bande hatte sich zum Ziel gesetztN ältere Menschen abzuzocken. Mitglieder gaben sich als Polizisten aus. Sie riefen bei den Senioren an und erklärtenN ihr Vermögen sei in Gefahr. Sie sollten es schnell der Polizei übergeben. Beamte kämen vorbei.
Die Sache klang plausibelN tauchte im Telefon-Display doch die Nummer der Polizei auf. Der 22-jährige Angeklagte hatte die Aufgabe gehabtN als Kriminalbeamter das Geld von den Senioren abzuholen. Eine 75-Jährige überreichte 60000 EuroN ein 89-Jähriger 50 000 Euro. Dann war ein 77Jähriger in Cloppenburg dran. Er brachte 87 000 Euro in „Sicherheit“. Doch dann wurde der Mann doch skeptisch und ging zur richtigen Polizei. Die riet ihmN noch mehr Geld anzubietenN falls sich die Verbrecher noch einmal melden sollten.
Das taten sie dann auch und der Cloppenburger erklärteN er müsse noch 110 000 Euro von einem weiteren Konto in Sicherheit bringen. Übergabeort war der gut einsehbare Parkplatz eines Cloppenburger Verbrauchermarktes. Doch statt der 110000 Euro gab es nur Papierschnipsel und Handschellen von echten Polizisten. Nach einem neuen Gesetz zieht der Staat von Verbrechern das Geld einN was sie durch ihre Taten erlangt habenN um das Geld dann an die Geschädigten weiterzugeben.
Nach Auffassung des Delmenhorster Amtsgerichtes sollte der 22-jährige Angeklagte für die gesamte Schadenssumme haften: 200 000 Euro. Das Landgericht aber wollte nur 3000 Euro von dem 22Jährigen. Das ist das GeldN das er als Geldbote verdient hatte.