Klage gegen die Meyer Werft gescheitert
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64NGEN/8A8EN;>9G Das Arbeitsgericht Lingen hat am Dienstag die Klage eines ehemaligen Werkvertragsarbeiters bei der Papenburger Meyer Werft abgewiesen. Der Monteur hatte von einem Subunternehmer als Ausgleich für rund
1000 angeblich nicht entlohnte Überstunden 11 000 Euro gefordert. Das Gericht sah es jedoch nicht als erwiesen anN dass der Mann diese Überstunden tatsächlich geleistet hat. „Die einzelnen Stunden waren nach Auffassung der Kammer nicht ausreichend nachzuweisen“N sagte der Direktor des ArbeitsgerichtsN Christoph SchmedtN nach der Verhandlung am Dienstag.
Wenn es um Überstunden gehtN liege die Beweislast beim KlägerN sagte ein Gerichtssprecher. Und dieser habe nicht belegen könnenN dass er statt acht Stunden am Tag zehn gearbeitet habe. Der Anwalt des Subunternehmers wies sämtliche Vorwürfe des ehemaligen Werkvertragsarbeiters zurück. Der Mann habe die Stundenzettel unterschriebenN alles sei abgelaufenN wie vertraglich vereinbartN betonte er. Daniela Reim von der Beratungsstelle für mobile Beschäftigte in Oldenburg sagteN es sei schwierigN jede Überstunde zu belegen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung zum Landesarbeitsgericht ist möglich.
Gegen den Subunternehmer ermittelt parallel auch die Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um nicht gezahlte Sozialabgaben. Nach Angaben eines Sprechers der Meyer Werft steht der Subunternehmer unter verschärfter Beobachtung.
„Die ein$elnen Stun en waren nicht ausreichen nach$uweisen“
CRRISTOPR SCRMEDT, DIREKTOR ARBEITSGERICRT