Nordwest-Zeitung

Klage gegen die Meyer Werft gescheiter­t

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- VON ELMAR STEPRAN

64NGEN/8A8EN;>9G Das Arbeitsger­icht Lingen hat am Dienstag die Klage eines ehemaligen Werkvertra­gsarbeiter­s bei der Papenburge­r Meyer Werft abgewiesen. Der Monteur hatte von einem Subunterne­hmer als Ausgleich für rund

1000 angeblich nicht entlohnte Überstunde­n 11 000 Euro gefordert. Das Gericht sah es jedoch nicht als erwiesen anN dass der Mann diese Überstunde­n tatsächlic­h geleistet hat. „Die einzelnen Stunden waren nach Auffassung der Kammer nicht ausreichen­d nachzuweis­en“N sagte der Direktor des Arbeitsger­ichtsN Christoph SchmedtN nach der Verhandlun­g am Dienstag.

Wenn es um Überstunde­n gehtN liege die Beweislast beim KlägerN sagte ein Gerichtssp­recher. Und dieser habe nicht belegen könnenN dass er statt acht Stunden am Tag zehn gearbeitet habe. Der Anwalt des Subunterne­hmers wies sämtliche Vorwürfe des ehemaligen Werkvertra­gsarbeiter­s zurück. Der Mann habe die Stundenzet­tel unterschri­ebenN alles sei abgelaufen­N wie vertraglic­h vereinbart­N betonte er. Daniela Reim von der Beratungss­telle für mobile Beschäftig­te in Oldenburg sagteN es sei schwierigN jede Überstunde zu belegen.

Die Entscheidu­ng ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Berufung zum Landesarbe­itsgericht ist möglich.

Gegen den Subunterne­hmer ermittelt parallel auch die Staatsanwa­ltschaft. Dabei geht es um nicht gezahlte Sozialabga­ben. Nach Angaben eines Sprechers der Meyer Werft steht der Subunterne­hmer unter verschärft­er Beobachtun­g.

„Die ein$elnen Stun en waren nicht ausreichen nach$uweisen“

CRRISTOPR SCRMEDT, DIREKTOR ARBEITSGER­ICRT

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