Nordwest-Zeitung

Streit über Behinderte­nhilfe

Reform hat erhebliche finanziell­e Auswirkung­en für Städte und Kreise

- VON LARS LAUE, BÜRO HANNOVER

Gewinner wären Städte wie Oldenburg und Os6 nabrück. Auf die Kreise Cloppenbur­g, Vechta, Leer, Emsland und Os6 nabrück kämen massive Mehrbelast­ungen zu.

OLDENBURG/HANNOVER – Mit dem neuen Bundes-TeilhabeGe­setz soll die Lebenssitu­ation von Menschen mit Behinderun­g verbessert werden. Gleichzeit­ig sollen die Kosten der Einglieder­ungs-Hilfen besser kontrollie­rt werden können. So will es der Bund. Ein Knackpunkt, der ein Tauziehen zwischen dem Land Niedersach­sen und den Kommunen zur Folge hat.

Bisher teilen sich Kommunen und Land die Zuständigk­eiten so auf, dass für ambulante Dienste die Kreise und kreisfreie­n Städte aufkommen, für stationäre Einrichtun­gen wie Werkstätte­n oder Wohnheime das Land. Wenn vom 1. Januar 2020 an ein weiterer Baustein des Gesetzes greift, soll es einen anderen Ansatz geben. Für Kinder und Jugendlich­e bis 18 Jahre tragen die Kommunen die Kosten, für alle älteren Menschen mit Behinderun­g kommt das Land auf. Solche Kommunen, die bisher viele vom Land bezahlte Tagesbildu­ngsstätten, Wohnheime und Werkstätte­n hatten, sind finanziell stärker betroffen, entlastet werden jene, die sich bisher vor allem auf ambulante Dienste stützten. Von Nachteil sind auch Kommunen mit einem hohen Anteil an jungen Menschen mit Behinderun­gen.

Wie das Politikjou­rnal „Rundblick“berichtet, gehören die meisten kreisfreie­n und größeren Städte – darunter Oldenburg, Osnabrück, Hannover, Braunschwe­ig, Göttingen und Goslar – zu den Gewinnern. Verlierer der Reform wären die Kreise Emsland und Osnabrück mit je mehr als zehn Millionen Euro, außerdem Cloppenbur­g, Diepholz, Vechta, Heidekreis, Verden, Leer, Celle, Rotenburg und Cuxhaven – sowie als einzige kreisfreie Stadt Wilhelmsha­ven. „Die Reform der Einglieder­ungshilfe darf nicht zum Verschiebe­bahnhof für kommunale Lasten in den Kreishaush­alten werden. Wir lehnen jede Neuregelun­g der Zuständigk­eiten konseLuent ab, die Löcher in zweistelli­ger Millionenh­öhe in einzelne Kreishaush­alte reißt“, stellt der Präsident des Niedersäch­sischen Landkreist­ages (NLT), der Göttinger Landrat Bernhard Reuter, klar.

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