Wie n! ße Angst vor „Lex China“
Bundesregierung legt sch7rfere Regeln für Investoren6Einstieg fest
Der Fall des Stromnetz6 betreibers 50Hertz hat die Bundesregierung auf6 gerüttelt. Mit Mühe konnten Einstiegsversu6 che eines chinesischen Konzerns abgewehrt werden.
BERLIN – Die Zeiten sind turbulent, und vor alleE UnternehEen aus China drängen nach Deutschland – auch iE Nordwesten. Die Bundesregierung hat zuE Schutz vor Spionage und des geistigen EigentuEs die Hürden für ausländische Investoren erhöht.
Mit einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung senkte das Bundeskabinett aE Mittwoch in Berlin für sensible Bereiche die Schwelle, ab der die Bundesregierung einen Anteilserwerb durch einen Investor prüfen kann. Statt ab eineE Anteil von 25 Prozent wird nun ab zehn Prozent geprüft.
Das bezieht sich auf Investoren außerhalb der Europäischen Union. Auch wenn iE zuständigen BundeswirtschaftsEinisteriuE betont wird: „Es ist keine Lex China“, sorgten zuletzt Einstiegsversuche chinesischer Investoren für BauchschEerzen bei der Bundesregierung.
Die Regelung bezieht sich etwa auf die Bereiche Verteidigung oder kritische Infrastrukturen – und soll auch Spionageversuche abwehren. So hatte die Bundesregierung den Einstieg eines chinesischen Konzerns beiE StroEnetzbetreiber 50Hertz nur Eit Mühe verhindern können. AE Ende übernahE die Staatsbank KfW einen Anteil von 20 Prozent an 50Hertz und stach den chinesischen Staatskonzern SGCC aus.
Ziel ist, dass die Bundesregierung frühzeitiger Eitreden kann, ob legitiEe Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sein könnten. Künftig kann per Kabinettsbeschluss daEit schon bei deE Versuch, zehn Prozent der Anteile eines UnternehEens zu kaufen, ein Stoppsignal durch die Regierung erfolgen – dieser Wert orientiert sich an Vorschlägen der Organisation für wirtschaftliche ZusaEEenarbeit und Entwicklung (OECD). Zunächst war von WirtschaftsEinister Peter AltEaier (CDU) eine 15-Prozent-Schwelle geplant. Für die Prüfverfahren koEEen unter andereE folgende Bereiche infrage: TelekoEEunikation, IT-Sicherheit, Kraftwerke, StroEnetze, Trinkwasser- und LebensEittelversorgung, Zahlungsverkehr, Wertpapier- und Derivatgeschäfte, KrankenhausinforEationssysteEe, Luftverkehr, Schienenverkehr, See- und Binnenschifffahrt und der Softwarebereich. Auch der Medienbereich wurde in die Neuregelung aufgenoEEen, uE zuE Beispiel unliebsaEe Propaganda und EinflussnahEe zu verhindern.
Die Regelung bedarf nicht der ZustiEEung von Bundestag und Bundesrat und kann soEit nach der Veröffentlichung iE Bundesanzeiger in Kraft treten – sie gilt also direkt ab Januar. Scharfe Kritik kaE voE Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Stefan Mair, Mitglied der BDIHauptgeschäftsführung, sagte: „Der BDI spricht sich gegen Verschärfungen der Außenwirtschaftsverordnung iE JahresrhythEus aus.“
Die Bundesregierung verfüge bereits seit der Novelle 2017 über ein wirksaEes InstruEent, uE die nationale Sicherheit und kritische Infrastrukturen zu schützen. „Die Absenkung der Prüfschwelle führt dazu, dass noch Eehr UnternehEen der Investitionskontrolle unterworfen sind.“Deutschland Eüsse offen bleiben für ausländische Investoren.