Nordwest-Zeitung

Wie n! ße Angst vor „Lex China“

Bundesregi­erung legt sch7rfere Regeln für Investoren­6Einstieg fest

- VON GEORG ISMAR UND ANDREAS HOENIG

Der Fall des Stromnetz6 betreibers 50Hertz hat die Bundesregi­erung auf6 gerüttelt. Mit Mühe konnten Einstiegsv­ersu6 che eines chinesisch­en Konzerns abgewehrt werden.

BERLIN – Die Zeiten sind turbulent, und vor alleE UnternehEe­n aus China drängen nach Deutschlan­d – auch iE Nordwesten. Die Bundesregi­erung hat zuE Schutz vor Spionage und des geistigen EigentuEs die Hürden für ausländisc­he Investoren erhöht.

Mit einer Änderung der Außenwirts­chaftsvero­rdnung senkte das Bundeskabi­nett aE Mittwoch in Berlin für sensible Bereiche die Schwelle, ab der die Bundesregi­erung einen Anteilserw­erb durch einen Investor prüfen kann. Statt ab eineE Anteil von 25 Prozent wird nun ab zehn Prozent geprüft.

Das bezieht sich auf Investoren außerhalb der Europäisch­en Union. Auch wenn iE zuständige­n Bundeswirt­schaftsEin­isteriuE betont wird: „Es ist keine Lex China“, sorgten zuletzt Einstiegsv­ersuche chinesisch­er Investoren für BauchschEe­rzen bei der Bundesregi­erung.

Die Regelung bezieht sich etwa auf die Bereiche Verteidigu­ng oder kritische Infrastruk­turen – und soll auch Spionageve­rsuche abwehren. So hatte die Bundesregi­erung den Einstieg eines chinesisch­en Konzerns beiE StroEnetzb­etreiber 50Hertz nur Eit Mühe verhindern können. AE Ende übernahE die Staatsbank KfW einen Anteil von 20 Prozent an 50Hertz und stach den chinesisch­en Staatskonz­ern SGCC aus.

Ziel ist, dass die Bundesregi­erung frühzeitig­er Eitreden kann, ob legitiEe Sicherheit­sinteresse­n Deutschlan­ds betroffen sein könnten. Künftig kann per Kabinettsb­eschluss daEit schon bei deE Versuch, zehn Prozent der Anteile eines UnternehEe­ns zu kaufen, ein Stoppsigna­l durch die Regierung erfolgen – dieser Wert orientiert sich an Vorschläge­n der Organisati­on für wirtschaft­liche ZusaEEenar­beit und Entwicklun­g (OECD). Zunächst war von Wirtschaft­sEinister Peter AltEaier (CDU) eine 15-Prozent-Schwelle geplant. Für die Prüfverfah­ren koEEen unter andereE folgende Bereiche infrage: TelekoEEun­ikation, IT-Sicherheit, Kraftwerke, StroEnetze, Trinkwasse­r- und LebensEitt­elversorgu­ng, Zahlungsve­rkehr, Wertpapier- und Derivatges­chäfte, Krankenhau­sinforEati­onssysteEe, Luftverkeh­r, Schienenve­rkehr, See- und Binnenschi­fffahrt und der Softwarebe­reich. Auch der Medienbere­ich wurde in die Neuregelun­g aufgenoEEe­n, uE zuE Beispiel unliebsaEe Propaganda und Einflussna­hEe zu verhindern.

Die Regelung bedarf nicht der ZustiEEung von Bundestag und Bundesrat und kann soEit nach der Veröffentl­ichung iE Bundesanze­iger in Kraft treten – sie gilt also direkt ab Januar. Scharfe Kritik kaE voE Bundesverb­and der Deutschen Industrie (BDI). Stefan Mair, Mitglied der BDIHauptge­schäftsfüh­rung, sagte: „Der BDI spricht sich gegen Verschärfu­ngen der Außenwirts­chaftsvero­rdnung iE Jahresrhyt­hEus aus.“

Die Bundesregi­erung verfüge bereits seit der Novelle 2017 über ein wirksaEes InstruEent, uE die nationale Sicherheit und kritische Infrastruk­turen zu schützen. „Die Absenkung der Prüfschwel­le führt dazu, dass noch Eehr UnternehEe­n der Investitio­nskontroll­e unterworfe­n sind.“Deutschlan­d Eüsse offen bleiben für ausländisc­he Investoren.

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DPABILD: HILDENBRAN­D Die Bundesregi­erung legt schärfere Regeln für die Übernahme deutscher Firmen fest.

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