Handwerker-Einsatz kann Steuer drücken
Wie sich haushaltsnahe Dienstleistungen auswirken – Wer spart wie viel?
KAMEN/OLDENBURG – Schon Ende des Jahres geht es in vielen Haushalten um die Frage: Was können wir eigentlich in der 2019 fälligen Steuererklärung für 2018 verwenden? Immer wieder wird gefragt: In welchem Umfang wirkt sich ein Aufwand für einen Handwerker im Privathaus aus? Oder: Wie stark beteiligt sich der Fiskus eigentlich an Kosten, die durch eine „haushaltsnahe Dienstleistung“angefallen sind?
Die Ausgangslage ist günstig. Jeweils 20 Prozent der für Handwerker beziehungsweise Gärtner und andere Dienstleister in Rechnung gestellten Beträge können die ans Finanzamt zu entrichtende Steuer mindern: Bei den Handwerkern ist das begrenzt auf 1200 Euro im Jahr; bei haushaltsnahen Dienstleistungen können es wesentlich großzügigere (bis zu) 4000 Euro sein, die die Überweisungen an das Finanzamt mindern oder eine Steuerrückzahlung fördern.
„20 Prozent von“bedeutet natürlich, dass dann, wenn der jeweilige Höchstbetrag in Anspruch genommen werden soll, für Handwerkerarbeiten wenigstens 6000 Euro im Jahr aufgewendet werden müssen. 20 Prozent von 6000 macht 1200 Euro. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen sind es sogar bis zu 20 000 Euro an Kosten, die verwendet werden können (20 Prozent davon = 4000 Euro).
Und die Grundregel, dass es sich nicht um ein „Steuergeschenk“handelt, das unabhängig von der persönlichen Situation der einzelnen Steuerzahler zusteht, sondern von der Steuerschuld heruntergerechnet wird, hat zur Folge: Je geringer die Steuerschuld des „Auftraggebers“, desto geringer die Steuerersparnis – bis hin zum völligen Ausfall für diejenigen, die gar keine Steuern zahlen, etwa manche Rentner: Wer keine Steuern zahlt, der kann auch keine Steuern „sparen“.
Beispiel: Eine Familie bezahlt für Handwerkerleistungen in ihrem Privathaushalt 3500 Euro im Jahr. Angenommen, die übliche Steuerbelastung für die Auftraggeber (also die Privatleute entsprechend ihrem steuerpflichtigen Einkommen) betrüge vor der Anrechnung des Steuerbonus
a) 0 Euro, b) 600 Euro oder c) 2200 Euro.
Dann ergäbe sich für den grundsätzlich abziehbaren Betrag von (20 Prozent von 3500 = 700 Euro) in den vorgenannten Beispielen:
a) 0 Euro – also keine „Ersparnis“, da die Privatiers ohnehin steuerfrei sind (etwa weil sie bereits Rente beziehen).
b) 600 Euro – also unterm Strich die komplette Befreiung von der an sich zu zahlenden Steuer, oder
c)700 Euro – also die höchstmögliche Steuerersparnis, bei 3500 Euro Aufwand.
Entsprechendes gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa für die Reinigung der Wohnung durch eine Agentur oder einen selbstständigen Fensterputzer; die bereits erwähnte Gartenpflege; Kinderbetreuung oder Pflege- und Betreuung durch einen Pflegedienst.