Fritz Michael oder Fritz-Michael?
Das müssen junge Eltern beachten, wenn sie ihr Kind umbenennen wollen
In Oldenburg ist ein versehentlich falsch benanntes Kind eher selten. Inka Thole, Leiterin des Standesamtes, erklärt, was im Fall der Fälle zu tun ist.
OLDENBURG – Lukas oder Lucas, Stephanie oder Stefanie, Fritz Michael oder Fritz-Michael? Ob nun wegen der Hektik, den Emotionen oder aus Schusseligkeit: Es kommt vor, dass Eltern nach der Geburt auf dem sogenannten „Vornamenszettel“ein Fehler unterläuft. Wir haben mit dem Standesamt in Oldenburg gesprochen und nachgefragt, wie häufig so etwas vorkommt und was junge Eltern im Fall der Fälle tun können.
Wie häufig kommt es also vor, dass Eltern ihre Kinder noch einmal umbenennen? „Es kommt eher selten vor“, sagt Inka Thole, Leiterin des Standesamtes in Oldenburg. Wenn, dann geschehe das bei beiden Geschlechtern gleich häufig.
Was sind denn die häufigsten Gründe für eine Umbenennung? „Die Gründe sind ganz unterschiedlich“, so Thole. Es könne ein Schreibfehler sein, eine andere Entscheidung oder zum Beispiel das Bewusstsein nach einer Beratung im Standesamt sein, dass zwei Namen mit Bindestrich als ein Name gilt und somit immer genannt werden muss.
Zwei Namen ohne Bindestrich würden indes auch als zwei Namen gelten und müssten nicht immer beide genannt werden. So ist Ella-Marie ein Name, Ella Marie indes sind zwei Namen.
Doch was können Eltern tun, wen sie ihr Kind falsch benannt haben? „Solange die Geburt noch nicht beurkundet ist, kann der Name jederzeit von den sorgeberechtigten Eltern gemeinsam geändert werden“, so Thole. „Ist die Geburt bereits beurkundet, ist eine Änderung nur noch im Rahmen einer gebührenpflichtigen behördlichen Namensänderung möglich.“ Hierzu bedürfe es eines wichtigen Grundes, wie beispielsweise ein anstößig oder lächerlich klingender Name (siehe Info-Kasten).
Der Betreffende müsse sozusagen unter seinem bisherigen Namen leiden, erklärt Thole. Bei einigen Namen seit das offensichtlich – wenn jemand beispielsweise Fettsack, Schweinebauch, Schnapsdrossel oder so ähnlich hieße, hätte er sicher gute Chancen, dass er seinen Namen ändern könne. Wenn es nicht so offensichtlich ist, kann die Vorlage eines psychiatrischen Gutachtens erforderlich sein.
„Für die Vergabe des Vornamens ist vom Gesetz maximal ein Monat vorgesehen“, sagt Thole. „In der Regel wird dieser Zeitraum nicht ausgeschöpft, da die Eltern gern die Geburtsurkunde für ihr Kind haben möchten, um es zum Beispiel bei der Krankenkasse anzumelden und um Leistungen wie Elterngeld zu beantragen.“
Nach der Geburt werde in den Krankenhäusern den Eltern der sogenannte Vornamenszettel ausgehändigt, erklärt Thole. Nachdem dieser ausgefüllt und unterschrieben worden sei, komme er dann mit den erforderlichen Unterlagen zum Standesamt. Wenn dort alle Unterlagen vorliegen, könne die Beurkundung vorgenommen werden, so Thole und fügt hinzu: „Der Vornamenszettel ist auch im Internet verfügbar.“
Dabei seien außergewöhnliche Vornamen in Oldenburg eher ungewöhnlich und selten, so Thole. Aus Datenschutzgründen könne sie diese auch nicht nennen.