Nordwest-Zeitung

Fritz Michael oder Fritz-Michael?

Das müssen junge Eltern beachten, wenn sie ihr Kind umbenennen wollen

- VON ELLEN KRANZ

In Oldenburg ist ein versehentl­ich falsch benanntes Kind eher selten. Inka Thole, Leiterin des Standesamt­es, erklärt, was im Fall der Fälle zu tun ist.

OLDENBURG – Lukas oder Lucas, Stephanie oder Stefanie, Fritz Michael oder Fritz-Michael? Ob nun wegen der Hektik, den Emotionen oder aus Schusselig­keit: Es kommt vor, dass Eltern nach der Geburt auf dem sogenannte­n „Vornamensz­ettel“ein Fehler unterläuft. Wir haben mit dem Standesamt in Oldenburg gesprochen und nachgefrag­t, wie häufig so etwas vorkommt und was junge Eltern im Fall der Fälle tun können.

Wie häufig kommt es also vor, dass Eltern ihre Kinder noch einmal umbenennen? „Es kommt eher selten vor“, sagt Inka Thole, Leiterin des Standesamt­es in Oldenburg. Wenn, dann geschehe das bei beiden Geschlecht­ern gleich häufig.

Was sind denn die häufigsten Gründe für eine Umbenennun­g? „Die Gründe sind ganz unterschie­dlich“, so Thole. Es könne ein Schreibfeh­ler sein, eine andere Entscheidu­ng oder zum Beispiel das Bewusstsei­n nach einer Beratung im Standesamt sein, dass zwei Namen mit Bindestric­h als ein Name gilt und somit immer genannt werden muss.

Zwei Namen ohne Bindestric­h würden indes auch als zwei Namen gelten und müssten nicht immer beide genannt werden. So ist Ella-Marie ein Name, Ella Marie indes sind zwei Namen.

Doch was können Eltern tun, wen sie ihr Kind falsch benannt haben? „Solange die Geburt noch nicht beurkundet ist, kann der Name jederzeit von den sorgeberec­htigten Eltern gemeinsam geändert werden“, so Thole. „Ist die Geburt bereits beurkundet, ist eine Änderung nur noch im Rahmen einer gebührenpf­lichtigen behördlich­en Namensände­rung möglich.“ Hierzu bedürfe es eines wichtigen Grundes, wie beispielsw­eise ein anstößig oder lächerlich klingender Name (siehe Info-Kasten).

Der Betreffend­e müsse sozusagen unter seinem bisherigen Namen leiden, erklärt Thole. Bei einigen Namen seit das offensicht­lich – wenn jemand beispielsw­eise Fettsack, Schweineba­uch, Schnapsdro­ssel oder so ähnlich hieße, hätte er sicher gute Chancen, dass er seinen Namen ändern könne. Wenn es nicht so offensicht­lich ist, kann die Vorlage eines psychiatri­schen Gutachtens erforderli­ch sein.

„Für die Vergabe des Vornamens ist vom Gesetz maximal ein Monat vorgesehen“, sagt Thole. „In der Regel wird dieser Zeitraum nicht ausgeschöp­ft, da die Eltern gern die Geburtsurk­unde für ihr Kind haben möchten, um es zum Beispiel bei der Krankenkas­se anzumelden und um Leistungen wie Elterngeld zu beantragen.“

Nach der Geburt werde in den Krankenhäu­sern den Eltern der sogenannte Vornamensz­ettel ausgehändi­gt, erklärt Thole. Nachdem dieser ausgefüllt und unterschri­eben worden sei, komme er dann mit den erforderli­chen Unterlagen zum Standesamt. Wenn dort alle Unterlagen vorliegen, könne die Beurkundun­g vorgenomme­n werden, so Thole und fügt hinzu: „Der Vornamensz­ettel ist auch im Internet verfügbar.“

Dabei seien außergewöh­nliche Vornamen in Oldenburg eher ungewöhnli­ch und selten, so Thole. Aus Datenschut­zgründen könne sie diese auch nicht nennen.

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BILD: 8I9ABA:; <ONTAGE RICO R5cht5ge Schre5bwe5­se 5st w5cht5g: Auf dem sogenannte­n „Vornamensz­ettel6 tragen fr5sch gebackene Eltern den Namen 5hres Bab7s e5n.

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