Normales Feuerwerk auf Insel erlaubt
Oldenburger Richter urteilen über Spiekerooger Lärmschutzsatzung
S"IE!EROOG#OLDENBURG – In Sachen Lärmschutz auf der Nordseeinsel Spiekeroog kennen sich die Oldenburger Verwaltungsrichter aus. Schon 2017 und jetzt erneut mussten sie über das Böllerverbot urteilen, das die Inselgemeinde 2014 erlassen hatte. 2017 hatte der Insulaner Christian Kiesow gegen das Böllerverbot geklagt – und vor dem Verwaltungsgericht Erfolg gehabt. Die Richter gaben der Gemeinde auf, die Lärmschutzsatzung zu überdenken. „Im Ergebnis dürfte die ganzjährige Untersagung jeglichen Feuerwerks rechtswidrig sein. Man hat offensichtgung Chr5st5an K5esow klagte gegen das Verbot.
lich nicht erwogen, inwiefern dies im Rahmen des Lärmschutzes überhaupt erforderlich und angemessen ist“, hieß es im Urteil 2017. Im November 2018 beantragte Kiesow eine Ausnahmegenehmi- vom Böllerverbot, das die Gemeinde verwehrte mit Hinweis auf das Sprengstoffgesetz. Die Richter verdeutlichten, dass das Abrennen von Feuerwerk durch die 1. Sprengstoffverordnung geregelt ist. Und nach der Sprengstoffverordnung bedarf es bei einem normalen Feuerwerk keiner Genehmigung. Auch lägen die beabsichtigten Abbrennorte nicht in der Nähe von Kirchen oder besonders gefährdeten Orten. Für besondere Orte könne die Gemeinde ohnehin nur das Abbrennen von Böllern untersagen, nicht aber das Abbrennen von Raketen.
Christian Kiesow wird nun zu Silvester ein kleines Feuerwerk abbrennen können. Sein Anwalt Harro Lukas aus Esens ist froh über den Richterspruch: „Im letzten Jahr hatte das Gericht das nicht in dieser Deutlichkeit gesagt. Und es war eine Kammerentscheidung, kein Einzelrichter. Die Gemeinde hat mit untauglichen Mitteln agiert.“
Kritik kommt vom Wattenrat. Die Naturschutzorganisation kritisierte das Urteil: „Auch bei Richtern gibt es wohl Nachholbedarf, um die vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen zu den weiträumigen Störwirkungen auf die Vogelwelt durch Feuerwerke“zu berücksichtigen. Bürger sollten auf Böller verzichten.