Nordwest-Zeitung

Normales Feuerwerk auf Insel erlaubt

Oldenburge­r Richter urteilen über Spiekeroog­er Lärmschutz­satzung

- VON HANS BEGEROW

S"IE!EROOG#OLDENBURG – In Sachen Lärmschutz auf der Nordseeins­el Spiekeroog kennen sich die Oldenburge­r Verwaltung­srichter aus. Schon 2017 und jetzt erneut mussten sie über das Böllerverb­ot urteilen, das die Inselgemei­nde 2014 erlassen hatte. 2017 hatte der Insulaner Christian Kiesow gegen das Böllerverb­ot geklagt – und vor dem Verwaltung­sgericht Erfolg gehabt. Die Richter gaben der Gemeinde auf, die Lärmschutz­satzung zu überdenken. „Im Ergebnis dürfte die ganzjährig­e Untersagun­g jeglichen Feuerwerks rechtswidr­ig sein. Man hat offensicht­gung Chr5st5an K5esow klagte gegen das Verbot.

lich nicht erwogen, inwiefern dies im Rahmen des Lärmschutz­es überhaupt erforderli­ch und angemessen ist“, hieß es im Urteil 2017. Im November 2018 beantragte Kiesow eine Ausnahmege­nehmi- vom Böllerverb­ot, das die Gemeinde verwehrte mit Hinweis auf das Sprengstof­fgesetz. Die Richter verdeutlic­hten, dass das Abrennen von Feuerwerk durch die 1. Sprengstof­fverordnun­g geregelt ist. Und nach der Sprengstof­fverordnun­g bedarf es bei einem normalen Feuerwerk keiner Genehmigun­g. Auch lägen die beabsichti­gten Abbrennort­e nicht in der Nähe von Kirchen oder besonders gefährdete­n Orten. Für besondere Orte könne die Gemeinde ohnehin nur das Abbrennen von Böllern untersagen, nicht aber das Abbrennen von Raketen.

Christian Kiesow wird nun zu Silvester ein kleines Feuerwerk abbrennen können. Sein Anwalt Harro Lukas aus Esens ist froh über den Richterspr­uch: „Im letzten Jahr hatte das Gericht das nicht in dieser Deutlichke­it gesagt. Und es war eine Kammerents­cheidung, kein Einzelrich­ter. Die Gemeinde hat mit untauglich­en Mitteln agiert.“

Kritik kommt vom Wattenrat. Die Naturschut­zorganisat­ion kritisiert­e das Urteil: „Auch bei Richtern gibt es wohl Nachholbed­arf, um die vorliegend­en wissenscha­ftlichen Untersuchu­ngen zu den weiträumig­en Störwirkun­gen auf die Vogelwelt durch Feuerwerke“zu berücksich­tigen. Bürger sollten auf Böller verzichten.

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BILD: ARCHIV

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