Nordwest-Zeitung

Mordanklag­e gegen IS-Frau aus Vechta

27 Jahre alte Jennifer W. ließ offenbar Kind in Syrien verdursten

- VON CARSTEN HOEFER UND SUSANNE MÜLLER

KARLSRUHE/VECHTA – Eine junge Frau aus dem Kreis Vechta, die 27 Jahre alte Jennifer W., kommt als mutmaßlich­e Kriegsverb­recherin vor Gericht. Der Generalbun­desanwalt hat Anklage gegen die Anhängerin der terroristi­schen Vereinigun­g „Islamische­r Staat“(IS) erhoben. Die Terrorermi­ttler werfen Jennifer W. vor, gemeinsam mit ihrem Ehemann ein fünf Jahre altes Mädchen im Irak getötet zu haben. Die Frau sei „hinreichen­d verdächtig“, als ISAnhänger­in aus niedrigen Beweggründ­en einen Menschen grausam getötet und damit ein Kriegsverb­rechen begangen zu haben, erklärte die Karlsruher Behörde am Freitag. Außerdem habe sie gegen das Kriegswaff­enkontroll­gesetz verstoßen.

Die junge Frau hatte sich laut Anklage ab September 2014 im Irak aufgehalte­n. Zwischen Juni und September 2015 habe sie als „Sittenpoli­zei“– bewaffnet mit Maschineng­ewehr, Pistole und Sprengstof­fgürtel – abends in den Parks der Städte Falludscha und Mossul gearbeitet.

Im Sommer 2015 sollen sie und ihr Mann auch das kleine Mädchen gekauft und versklavt haben. Als die Kleine krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann sie laut Anklage draußen an und ließ sie unter sengender Sonne qualvoll verdursten. „Die Angeschuld­igte ließ ihren Mann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens“, heißt es in der Mitteilung.

Der Mann sei kein deutscher Staatsange­höriger, sagte eine Behördensp­recherin, er halte sich auch nicht in Deutschlan­d auf. Nach Angaben der Bundesanwa­ltschaft beantragte seine Frau jedoch Ende Januar 2016 in der Deut- schen Botschaft in Ankara neue Ausweispap­iere. Beim Verlassen des Botschafts­gebäudes sei sie von türkischen Sicherheit­sbehörden festgenomm­en und nach Deutschlan­d abgeschobe­n worden.

Im Juni dieses Jahres wurde sie dann beim Versuch einer erneuten Ausreise Richtung Syrien in Bayern festgenomm­en. In dem Fall erwirkte der Generalbun­desanwalt im Juli den ersten Haftbefehl überhaupt gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach der Rückkehr aus dem Mittleren Osten. Sollte ein Prozess eröffnet werden, würde er in München über die Bühne gehen.

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