Mordanklage gegen IS-Frau aus Vechta
27 Jahre alte Jennifer W. ließ offenbar Kind in Syrien verdursten
KARLSRUHE/VECHTA – Eine junge Frau aus dem Kreis Vechta, die 27 Jahre alte Jennifer W., kommt als mutmaßliche Kriegsverbrecherin vor Gericht. Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen die Anhängerin der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“(IS) erhoben. Die Terrorermittler werfen Jennifer W. vor, gemeinsam mit ihrem Ehemann ein fünf Jahre altes Mädchen im Irak getötet zu haben. Die Frau sei „hinreichend verdächtig“, als ISAnhängerin aus niedrigen Beweggründen einen Menschen grausam getötet und damit ein Kriegsverbrechen begangen zu haben, erklärte die Karlsruher Behörde am Freitag. Außerdem habe sie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen.
Die junge Frau hatte sich laut Anklage ab September 2014 im Irak aufgehalten. Zwischen Juni und September 2015 habe sie als „Sittenpolizei“– bewaffnet mit Maschinengewehr, Pistole und Sprengstoffgürtel – abends in den Parks der Städte Falludscha und Mossul gearbeitet.
Im Sommer 2015 sollen sie und ihr Mann auch das kleine Mädchen gekauft und versklavt haben. Als die Kleine krank wurde und deswegen ins Bett machte, kettete der Mann sie laut Anklage draußen an und ließ sie unter sengender Sonne qualvoll verdursten. „Die Angeschuldigte ließ ihren Mann gewähren und unternahm nichts zur Rettung des Mädchens“, heißt es in der Mitteilung.
Der Mann sei kein deutscher Staatsangehöriger, sagte eine Behördensprecherin, er halte sich auch nicht in Deutschland auf. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft beantragte seine Frau jedoch Ende Januar 2016 in der Deut- schen Botschaft in Ankara neue Ausweispapiere. Beim Verlassen des Botschaftsgebäudes sei sie von türkischen Sicherheitsbehörden festgenommen und nach Deutschland abgeschoben worden.
Im Juni dieses Jahres wurde sie dann beim Versuch einer erneuten Ausreise Richtung Syrien in Bayern festgenommen. In dem Fall erwirkte der Generalbundesanwalt im Juli den ersten Haftbefehl überhaupt gegen eine deutsche IS-Anhängerin nach der Rückkehr aus dem Mittleren Osten. Sollte ein Prozess eröffnet werden, würde er in München über die Bühne gehen.