Insulaner dürfen doch böllern
Gemeinde Spiekeroog unterliegt auch vor Oberverwaltungsgericht
Die Gemeinde war zuvor schon vor dem Verwaltungsgericht unterlegen. Drei Insulaner hatten sich gegen das Böllerverbot gewehrt.
SPIEKEROOG/LÜNEBURG – Er darf jetzt auch mit höchster Genehmigung ein kleines Silvesterfeuerwerk auf der Nordseeinsel Spiekeroog abbrennen: Gastwirt Christian Kiesow (52). Kiesow, seine Frau Frauke und ein weiterer Insulaner hatten sich gegen das Silvester-Feuerwerksverbot gewehrt, das die Gemeinde Spiekeroog in einer Lärmschutzsatzung festgelegt hatte.
Doch nachdem schon das Verwaltungsgericht Oldenburg kurz vor Weihnachten im Sinne Kiesows entschieden hatte, setzte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Freitag noch einen drauf. Die Gemeinde Spiekeroog war vor die nächste Instanz gezogen – und ist in allen Punkten gescheitert. Die Lüneburger Richter urteilten, dass die Beschwerde der Gemeinde gegen eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Oldenburg keinen Erfolg hat. Die Beschwerdegründe rechtfertigten auch keine Änderung der Oldenburger Entscheidung, die Beschwerdebegründung genüge nicht den Anforderungen, und schließlich „vermögen die Beschwerdegründe in der Sache nicht zu überzeugen“. Die Gemeinde hatte auf die inselty(ein pischen Veranden und „Warmdächer“verwiesen, die durch herabfallendes Feuerwerk gefährdet seien. Typischerweise gehörten Reetund Fachwerkhäuser zu den gefährdeten Gebäuden im Sinne des Gesetzes, nicht aber Häuser mit „untergeordneten Holzteilen“, schreiben die Lüneburger Richter, die sich an manchen Stellen ihrer Begründung über die Qualität der Beschwerde der Gemeinde Spiekeroog beklagen. Vieles sei zu unspezifisch. Daher gibt das Gericht in Lüneburg rechtliche Hinweise: Die Gemeinde habe ihre Lärmschutzsatzung neu gefasst, indem sie das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie F2 privates Feuerwerk, für das es keiner Genehmigung bedarf) verboten hat. Außerdem habe die Gemeinde ihre Gefahrenabwehrverordnung erweitert, indem sie Feuerwerk der Kategorie F 2 verbietet. Es erscheine sehr fragwürdig, Verordnungen durch eine Satzung zu ändern. Auch sei die Rechtsgrundlage unklar, aufgrund derer „den Normunterworfenen neue Verbote auferlegt werden“.
Christian Kiesow, der nun ein „kurzes gesittetes Feuerwerk“auf seinem Grundstück abbrennen will, rechnet wieder mit großem Besuch. 200 bis 250 Gäste und Insulaner erwartet er zum Feuerwerk. Sein Anwalt Harro Lukas (Esens) verweist auf die rechtlichen Hinweise der Lüneburger Richter. Die Gemeinde müsse nun neue Richtlinien erlassen. Die Satzungsänderung (der Lärmschutzsatzung), mit der der Gemeinderat das Abbrennen von Feuerwerk ausschließen wollte, sei rechtswidrig. „Das ist schon ein guter Hinweis des Gerichts.“
Insel-Bürgermeister Matthias Piszczan wies darauf hin, dass es sich zunächst um drei Feuerwerke auf drei privaten Grundstücken handele, um die es gehe. Nicht berücksichtigt worden sei, dass die Insel zum Zeitpunkt des Abbrennens der Feuerwerke dicht bevölkert sei. Zu den 800 Insulanern kämen noch 3000 Gäste. Die Insel sei zu Silvester ausgebucht. Das bedeute bei einer Siedlung von 0,46 qkm eine Bevölkerungsdichte von mehr als 5000 Einwohner pro Quadratkilometer.