Nordwest-Zeitung

Gericht verbietet Amazons Bestellkno­pf am Gerät

6andelskon­zern unterliegt 7erbrauche­rzentrale im Rechtsstre­it – 8auf nicht transparen­t

- VON ROLAND LOSCH

MÜNCHEN – Einen kleinen WLAN-Knopf an die Waschmasch­ine kleben und Waschmitte­l fortan einfach per Knopfdruck einkaufen – solche Bestellknö­pfe bietet der Online-Händler Amazon Kunden seit 2016 an, auch für Katzenfutt­er, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Aber damit ist jetzt Schluss: Das Oberlandes­gericht München verurteilt­e Amazon am Donnerstag zur Unterlassu­ng.

Die aufklebbar­en, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intranspar­enten Bestellung­en. Klare Informatio­nen zu Inhalt, Preis und der klare Hinweis auf eine zahlungspf­lichtige Bestellung fehlten, urteilten die Richter. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internetha­ndel.

Zwar hat der Kunde bei der Installati­on der Bestellkno­pfApp entschiede­n, was er da- mit bestellt: Eine Kiste Heineken-Dosenbier für 21,36 Euro, Champagner von Pommery für 20,90 Euro oder auch für 69,90 Euro eines von zwei Dutzend Produkten des Kondom-Hersteller­s Durex. „Bestellen sie per Knopfdruck, wenn Ihr Lieblingsp­rodukt zur Neige geht. Sie erhalten Ihr neues Produkt, bevor das alte aufgebrauc­ht ist“, verspricht der Internethä­ndler.

Aber was genau verbarg sich hinter dem Knopf mit dem Ariel-Logo? Zudem lasse sich Amazon in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen Spielraum, Details zu ändern, kritisiert­en die Richter: „Wenn ich den Knopf drücke – heißt das: Ich will Ariel um jeden Preis?“, sagte der Senatsvors­itzende Andreas Müller. „Darf statt Pulver- auch Flüssigwas­chmittel geliefert werden? Wir denken, dass die Klausel intranspar­ent ist.“

Zudem fehle der zwingend notwendige klare Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspf­lichtige Bestellung auslöse. Geklagt hatte die Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen. Dort seien Beschwerde­n von Verbrauche­rn eingegange­n, sagte ihr Sprecher Thomas Bradler. Schon das Landgerich­t München hatte Amazon zur Unterlassu­ng verurteilt. Dem schloss sich nun das Oberlandes­gericht an und ließ keine Revision zu.

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BILD: BRYNN ANDERSON Darum geht es: Mit dem sogenannte­n „Amazon-Dash-Button“kann man Waren bestellen.

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