Nordwest-Zeitung

Das sollten Sie beim Abschluss eines Vertrags im Fitnessstu­dio beachten

- VON ELLEN KRANZ

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ROHRMANN: Viele Menschen sind sich nicht darüber bewusst, dass meistens ein 24monatige­r Vertrag abgeschlos­sen wird. Man sollte sich also sicher sein, dass man über längere Zeit ein Studio besuchen möchte. Von daher ist es vielleicht sinnvoll, erst einmal einen kürzeren Vertrag abzuschlie­ßen – auch wenn dieser zunächst teurer erscheint. Das ist immer noch günstiger als zu zahlen und

dann nicht mehr hinzugehen. Ich empfehle, den Vertrag nicht direkt beim ersten Besuch zu unterschre­iben, sondern eventuell mit nach Hause zu nehmen und eingehend zu prüfen.

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ROHRMANN: Zunächst einmal gibt es immer die ordentlich­e Kündigung zum Ablauf der Vertragsla­ufzeit. Darüber hinaus gibt es außerorden­tliche Kündigunge­n, zu denen es mittlerwei­le viele Gerichtsur­teile gibt. Wenn man zum Beispiel umzieht, liegt das laut einem BGH-Urteil im Gefahrenbe­reich des Kunden. Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist eine ernsthafte, dauernde Erkrankung. Das Studio darf zum Nachweis der Erkrankung ein ärztliches Attest verlangen, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist. Krankheite­n und Beschwerde­n, die schon bei Vertragssc­hluss bekannt waren, berechtige­n jedoch nicht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund. Auch eine Schwangers­chaft kann ein Grund zur außerorden­tlichen Kündigung sein. Da manche Gerichte jedoch eine Ruhezeit des Vertrages für ausreichen­d ansehen, ist immer der Einzelfall zu prüfen. Generell muss ein wichtiger Grund bestehen und der liegt nur vor, wenn beide Interessen berücksich­tigt wurden. Zum Teil geht es auch um Einzelfall­entscheidu­ngen. FRAGE: $ie lan e sin enn %bliche &au"zei en# ROHRMANN: Üblich sind Verträge mit Laufzeiten von 24 Monaten. Dabei muss die letzte Kündigungs­frist mindestens drei Monate vorher liegen. Nach den 24 Monaten verlängert sich der Vertrag meist automatisc­h – die längste Verlängeru­ng beträgt ein Jahr.

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