Das sollten Sie beim Abschluss eines Vertrags im Fitnessstudio beachten
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ROHRMANN: Viele Menschen sind sich nicht darüber bewusst, dass meistens ein 24monatiger Vertrag abgeschlossen wird. Man sollte sich also sicher sein, dass man über längere Zeit ein Studio besuchen möchte. Von daher ist es vielleicht sinnvoll, erst einmal einen kürzeren Vertrag abzuschließen – auch wenn dieser zunächst teurer erscheint. Das ist immer noch günstiger als zu zahlen und
dann nicht mehr hinzugehen. Ich empfehle, den Vertrag nicht direkt beim ersten Besuch zu unterschreiben, sondern eventuell mit nach Hause zu nehmen und eingehend zu prüfen.
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ROHRMANN: Zunächst einmal gibt es immer die ordentliche Kündigung zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus gibt es außerordentliche Kündigungen, zu denen es mittlerweile viele Gerichtsurteile gibt. Wenn man zum Beispiel umzieht, liegt das laut einem BGH-Urteil im Gefahrenbereich des Kunden. Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist eine ernsthafte, dauernde Erkrankung. Das Studio darf zum Nachweis der Erkrankung ein ärztliches Attest verlangen, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist. Krankheiten und Beschwerden, die schon bei Vertragsschluss bekannt waren, berechtigen jedoch nicht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund. Auch eine Schwangerschaft kann ein Grund zur außerordentlichen Kündigung sein. Da manche Gerichte jedoch eine Ruhezeit des Vertrages für ausreichend ansehen, ist immer der Einzelfall zu prüfen. Generell muss ein wichtiger Grund bestehen und der liegt nur vor, wenn beide Interessen berücksichtigt wurden. Zum Teil geht es auch um Einzelfallentscheidungen. FRAGE: $ie lan e sin enn %bliche &au"zei en# ROHRMANN: Üblich sind Verträge mit Laufzeiten von 24 Monaten. Dabei muss die letzte Kündigungsfrist mindestens drei Monate vorher liegen. Nach den 24 Monaten verlängert sich der Vertrag meist automatisch – die längste Verlängerung beträgt ein Jahr.