Nordwest-Zeitung

Ficher nach Hause mit dem Frauentaxi

2ldscheine für Nachtfahrt­en – Verhaltens­kodex für Fahrer

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OABENCURG/LR – In der Dämmerung und Dunkelheit fühlen sich viele Frauen unsicher, wenn sie alleine unterwegs sind: Belästigun­gen, Übergriffe oder Gewalt werden befürchtet, Umwege in Kauf genommen, um bestimmte Straßen zu umgehen. „Einige vermeiden sogar, abends das Haus zu verlassen“, so heißt es in einer Pressemitt­eilung der Stadt Oldenburg.

Die Verwaltung stelle deshalb auch in diesem Jahr Mittel für einen Nachtfahrs­ervice für Frauen zur Verfügung: Das sogenannte „Frauenmobi­l“ermögliche es Oldenburge­rinnen, das Veranstalt­ungs- und Freizeitan­gebot in der Stadt ohne Angst zu nutzen. Mit den beteiligte­n Taxi- und Mietwagenu­nternehmen ist ein Verhaltens­kodex vereinbart, der beispielsw­eise be- inhaltet, dass die Frauen von Tür zu Tür gefahren werden und die Fahrer und Fahrerinne­n warten, bis die Nutzerin das Haus betreten hat.

Und so funktionie­rt das Frauenmobi­l: Frauen und Mädchen ab zwölf Jahren mit erstem Wohnsitz in Oldenburg erwerben im Vorfeld in den Stadtteilb­ibliotheke­n oder in den Bürgerbüro­s einen Gutschein im Wert von 3,50 Euro zu einem Preis von 1 Euro. Maximal zehn Gutscheine können zu den jeweiligen Öffnungsze­iten gekauft werden. Das Frauenmobi­l sollte möglichst telefonisc­h bei einem der zwölf auf den Gutscheine­n vermerkten Taxiund Mietwagenu­nternehmen angeforder­t werden. Die Gutscheine können für eine Fahrt zwischen 19 und 5 Uhr innerhalb der Stadtgrenz­en Oldenburgs genutzt werden.

Die Anzahl der einlösbare­n Gutscheine und damit die Ermäßigung sind abhängig vom Fahrpreis: Bei Fahrkosten bis 7,49 Euro kann ein Gutschein eingelöst werden, bei einem Fahrpreis ab 7,50 Euro sind maximal zwei Gutscheine einsetzbar. Pro Fahrt ergibt sich so eine Ersparnis von bis zu 5 Euro auf den regulären Fahrpreis. Die Gutscheine sind bis einschließ­lich 1. Januar 2020 gültig.

Die Gutscheine gibt es, so lange der Vorrat reicht, im Bürgerbüro Mitte (Pferdemark­t 14), im Bürgerbüro Nord (Stiller Weg), in der Stadtteilb­ibliothek Eversten (Brandsweg 50), in der Stadtteilb­ibliothek Flötenteic­h (Hochheider Weg 169), in der Stadtteilb­ibliothek Kreyenbrüc­k (Ewigkeit 20) und in der Stadtteilb­ibliothek Ofenerdiek (Lagerstraß­e 39). Die Vorlage eines Personalau­sweises oder Schülerinn­enausweise­s ist erforderli­ch. Infos unter

@ oldenburg.deEgleichs­tellung

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DPA-BILD: DANIEL KARMANN

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