Ficher nach Hause mit dem Frauentaxi
2ldscheine für Nachtfahrten – Verhaltenskodex für Fahrer
OABENCURG/LR – In der Dämmerung und Dunkelheit fühlen sich viele Frauen unsicher, wenn sie alleine unterwegs sind: Belästigungen, Übergriffe oder Gewalt werden befürchtet, Umwege in Kauf genommen, um bestimmte Straßen zu umgehen. „Einige vermeiden sogar, abends das Haus zu verlassen“, so heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Oldenburg.
Die Verwaltung stelle deshalb auch in diesem Jahr Mittel für einen Nachtfahrservice für Frauen zur Verfügung: Das sogenannte „Frauenmobil“ermögliche es Oldenburgerinnen, das Veranstaltungs- und Freizeitangebot in der Stadt ohne Angst zu nutzen. Mit den beteiligten Taxi- und Mietwagenunternehmen ist ein Verhaltenskodex vereinbart, der beispielsweise be- inhaltet, dass die Frauen von Tür zu Tür gefahren werden und die Fahrer und Fahrerinnen warten, bis die Nutzerin das Haus betreten hat.
Und so funktioniert das Frauenmobil: Frauen und Mädchen ab zwölf Jahren mit erstem Wohnsitz in Oldenburg erwerben im Vorfeld in den Stadtteilbibliotheken oder in den Bürgerbüros einen Gutschein im Wert von 3,50 Euro zu einem Preis von 1 Euro. Maximal zehn Gutscheine können zu den jeweiligen Öffnungszeiten gekauft werden. Das Frauenmobil sollte möglichst telefonisch bei einem der zwölf auf den Gutscheinen vermerkten Taxiund Mietwagenunternehmen angefordert werden. Die Gutscheine können für eine Fahrt zwischen 19 und 5 Uhr innerhalb der Stadtgrenzen Oldenburgs genutzt werden.
Die Anzahl der einlösbaren Gutscheine und damit die Ermäßigung sind abhängig vom Fahrpreis: Bei Fahrkosten bis 7,49 Euro kann ein Gutschein eingelöst werden, bei einem Fahrpreis ab 7,50 Euro sind maximal zwei Gutscheine einsetzbar. Pro Fahrt ergibt sich so eine Ersparnis von bis zu 5 Euro auf den regulären Fahrpreis. Die Gutscheine sind bis einschließlich 1. Januar 2020 gültig.
Die Gutscheine gibt es, so lange der Vorrat reicht, im Bürgerbüro Mitte (Pferdemarkt 14), im Bürgerbüro Nord (Stiller Weg), in der Stadtteilbibliothek Eversten (Brandsweg 50), in der Stadtteilbibliothek Flötenteich (Hochheider Weg 169), in der Stadtteilbibliothek Kreyenbrück (Ewigkeit 20) und in der Stadtteilbibliothek Ofenerdiek (Lagerstraße 39). Die Vorlage eines Personalausweises oder Schülerinnenausweises ist erforderlich. Infos unter
@ oldenburg.deEgleichstellung