Nordwest-Zeitung

Machtwort bei Bootsunfal­l-Klage

Zmtsgerich­t Emden muss Fall aus Barßel verhandeln – Zwei Jahre Streit

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Der BGH hat die Akten des Falles nach Emden geschickt. Ausgangspu­nkt des Gerangels waren die Lage und der Ort des schrecklic­hen Geschehens.

BARßEL/KARLSRUHE – Nun ist es entschiede­n. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Machtwort gesprochen und verfügt, dass das Amtsgerich­t in Emden (das dortige Schifffahr­tsgericht) das Verfahren um den tödli- chen Barßeler Bootsunfal­l verhandeln muss. Das bestätigte am Freitag Staatsanwa­lt Christian Thierfelde­r, Pressespre­cher der Oldenburge­r Staatsanwa­ltschaft. Nach mehr als zwei Jahren Warteschle­ife kann der tragische Unfall mit Toten und Schwerverl­etzten nun endlich aufgearbei­tet werden.

Ausgangspu­nkt des Gerangels waren Lage und Ort des schrecklic­hen Geschehens. Der Zusammenst­oß zweier Sportboote hatte sich am Barßeler Hafenfest-Samstag auf dem Nordloher-Tief bei Tange ereignet, genau auf der Grenze zwischen den Landkreise­n Ammerland und Cloppenbur­g. Die Staatsanwa­ltschaft klagte das Verfahren wegen fahrlässig­er Tötung, fahrlässig­er Körperverl­etzung und Trunkenhei­t im Verkehr gegen den überlebend­en Schiffsfüh­rer des einen Bootes dann aber nicht beim Amtsgerich­t in Cloppenbur­g an, sondern beim Amtsgerich­t in Westersted­e.

Doch Westersted­e sah sich nicht für zuständig und verwies auf das Amtsgerich­t in Emden. Doch Emden wollte auch nicht. Entscheide­n sollte das Oberlandes­gericht (OLG) Oldenburg. Doch das konnte nicht, weil es nicht das vorgesetzt­e Gericht für beide Amtsgerich­te ist. Der Fall wurde an den BGH abgegeben. Dem ist aber die Generalbun­desanwalts­chaft vorgeschal­tet. Die sah den gesamten Rechtsweg für fehlerhaft, weswegen nicht einmal der BGH als Entscheide­r zuständig sei. Das Verfahren sollte an die Oldenburge­r Staatsanwa­ltschaft wieder zurückgehe­n. Das aber wollte der BGH nicht. Er legt fest, dass das Amtsgerich­t (Schifffahr­tsgericht) in Emden zuständig sei, weil der Unfall mit Schiffen passiert war. Der BGH hat die Akten des Falles direkt nach Emden geschickt, wo verhandelt werden muss.

Newspapers in German

Newspapers from Germany