Geld für die letzte Ruhe
90 Mal musste die Stadt im Jahr 2018 bei Sozialbestattungen finanzielle Hilfe leisten
Wenn der Geldbeutel für die eigene Bestattung nicht ausreicht, dann springt die Stadt ein und leistet finanzielle Hilfe ...................
Wenn das Geld nicht für die eigene Beerdigung reicht, springt die Stadt ein. Und sorgt für Sarg, Sterbegewand und Urnenträger.
OLDENBURG – Es ist ruhig auf dem Parkfriedhof in Bümmerstede. Der Morgen ist trist, Nebel und Regen hängen in der Luft. Vereinzelt sind Spaziergänger mit ihren Hunden unterwegs, eine ältere Frau schiebt ihr Fahrrad durch die baumgesäumten Wege. Gleich neben dem Eingang am Parkplatz liegt ein Urnenhain. Einer von mehreren auf dem Friedhof. Hier finden diejenigen die letzte Ruhe, die sich eine anonyme Beerdigung gewünscht haben. Aber auch diejenigen, die nicht selbst über die Form der Beisetzung entscheiden konnten. Menschen, für die die Stadt in Form einer Sozialbestattung auf dem letzten Weg einstehen musste.
Polizei informiert
90 Mal war das im Jahr 2018 der Fall in Oldenburg. Im Jahr 2017 konnten 121 Menschen nicht für die eigene Beisetzung aufkommen. Können es auch die Angehörigen nicht, so bleibt ihnen nur der Gang aufs Amt. Erfährt die Stadt durch Polizei, Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung vom Tod eines Menschen, der keine Angehörigen hatte, so macht sie sich auf die Suche nach Anverwandten. „Sorgt niemand für die Bestattung“, erklärt Stadtpressesprecher Stephan Onnen, „so hat die zuständige Gemeinde diese zu veranlassen.“
Das Gesetz über Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen legt dabei die Reihenfolge fest, nach der die Angehörigen für die Beisetzung der verstorbenen Person zu sorgen haben. Zunächst sind Ehepartner in der Pflicht, gefolgt von Kindern, Enkelkindern und Eltern, danach wird auch nach Großeltern und Geschwistern gesucht. „Nach Bekanntwerden eines Todesfalls werden umgehend Nachforschungen bei Standesämtern und Meldebehörden betrieben. Werden Angehörige ermittelt, werden diese zur Bestattung aufgefordert“, sagt Stephan Onnen.
Häufig sei in solchen Fällen der städtische Mitarbeiter der Überbringer der Todesnachricht. Keine einfache Aufgabe, die mitunter auch Unerwartetes hervorbringt: „Die Reaktionen reichen dabei von tiefer Trauer und Bestürzung bis hin zu Gefühlsausbrüchen der Freude“, weiß Onnen. Häufig hätten die Angehörigen zu den Verstorbenen seit Jahrzehnten keinen Kontakt gehabt. Es habe aber auch schon Fälle gegeben, in denen Angehörige von der Existenz der verstorbenen Person nichts gewusst haben. Dennoch sind auch sie in der Pflicht, für die Kosten einer Bestattung aufzukommen. Angehörige, die sich trotz Aufforderung weigern, eine Leiche zu bestatten, handeln ordnungswidrig und könnten sich im Extremfall eine Geldbuße von 5000 Euro einhandeln.
Doch welche Summen kommen auf die Angehörigen zu? Werden die Kosten bei einer „normalen“Beerdigung auf im Schnitt zwischen 5000 und 8000 Euro beziffert, liegen sie bei einer Sozialbestattung deutlich darunter: Oldenburg veranschlagt für eine Einäscherung circa 2200 Euro und für eine Erdbestattung etwa 3200 Euro. Wobei die Einäscherung bei einer Sozialbestattung die Regel ist. Erdbestattungen werden aus religiösen Gründen vorgenommen oder wenn der Amtsarzt die Todesursache nicht klären kann. Seebestattungen sind gesetzlich nicht zulässig.
Pastor ist zugegen
Dafür sorgt die Stadt für einen würdevollen Abschied und wählt auch das zuständige Unternehmen aus. Wie bei anderen Bestattungen auch, gibt es einen Sarg „und die verstorbene Person erhält ein Sterbegewand“, sagt Onnen. Zur Beerdigung werden Urnenträger eingesetzt, auch ein Pastor ist zugegen, so die verstorbene Person Kirchenmitglied war. Zur Ruhe gebettet werden die Verstorbenen auf den beiden städtischen Friedhöfen, Waldfriedhof Ofenerdiek und Parkfriedhof Bümmerstede. Anonym, versteht sich. Aber nicht vergessen: Ein großer Gedenkstein erinnert auf dem Parkfriedhof an all die Menschen, die im Urnenhain beigesetzt wurden. Ob aus eigener finanzieller Kraft gestemmt, oder nicht.