Maut-Streiterei vor Ende
EU-Gutachter hält deutsche Pkw-Maut für rechtens
LUXEMBURG – Die deutsche Pkw-Maut hat in Europa eine weitere Hürde genommen. Ein wichtiger Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erklärte sie am Mittwoch für rechtens (Rechtssache C-591/17). Fahrzeughalter würden nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert, sagte Generalanwalt Nils Wahl in Luxemburg. Er empfahl den obersten EURichtern daher, die Klage Österreichs gegen die Pläne der Bundesregierung abzulehnen. Das Gutachten ist allerdings nicht verbindlich, ein Urteil in der Sache dürfte in den kommenden Monaten fallen.
Der EuGH-Gutachter argumentierte, die Klage Österreichs beruhe auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung. Zwar seien Halter inländischer Fahrzeuge hauptsächlich deutsche Staatsbürger, während Fahrer ausländischer Fahrzeuge überwiegend Staatsangehörige eines anderen EU-Staats seien. Letztere seien jedoch niemals verpflichtet, deutsche Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen. Zudem könnten sie sich – im Gegensatz zu deutschen Haltern – für eine Kurzzeitmaut entscheiden und somit weniger zahlen. Österreich hatte hingegen argumentiert, die Infrastrukturabgabe diskriminiere ausländische Fahrzeugbesitzer verbotenerweise, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet werden.
Der heutige CSU-Landesgruppenchef und frühere Verkehrsminister Alexander Dobrindt sagte: „Die Maut-Maulerei der Österreicher muss jetzt endlich ein Ende haben.“Österreichs Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) kündigte an, ein ähnliches Modell für die Alpenrepublik zu prüfen.