Nordwest-Zeitung

Schadeners­atz nach Suizid auf Schienen?

Gericht schlägt 1ergleich vor

- VON BRITTA SCHULTEJAN­S

MÜNCHEN – „Notarztein­satz am Gleis“: Viele Bahnreisen­de kennen diese Worte. Meistens steht er für einen Suizid auf den Schienen. Und damit für einen heftigen Schicksals­schlag, nicht nur für die Angehörige­n des Toten, sondern auch für den Lokführer.

Einer dieser Betroffene­n ist nun in München vor das Oberlandes­gericht gezogen, weil er berufsunfä­hig ist – seit ein Mann 2013 im Bahnhof Freising von der Regionalba­hn überrollt wurde, die er steuerte. Der heute 42 Jahre alte Zugführer erlitt einen Schock und war mehrfach krankgesch­rieben. Er wurde schließlic­h von seinem Arbeitgebe­r entlassen.

Daher forderte er von der privaten Haftpflich­tversicher­ung des Toten 10000 Euro Schmerzens­geld und 27000 Euro Schadeners­atz sowie Verdiensta­usfall von 700 Euro im Monat bis zur Rente.

Ein Sprecher der Deutschen Bahn betonte, dass der klagende Lokführer kein Mitarbeite­r der Deutschen Bahn war. „Lokführer, die bei der Bahn arbeitsunf­ähig sind, erhalten ein alternativ­es Jobangebot.“

Laut Vergleichs­vorschlag des Münchner Gerichts soll die Haftpflich­tversicher­ung des Toten 70 000 Euro Schadeners­atz an den Lokführer zahlen. Im Gegenzug soll der seine Klage zurückzieh­en. Die Parteien haben nun zwei Wochen Zeit, sich über den Vorschlag Gedanken zu machen. Der Anwalt des Lokführers sagt: „Ich glaube, die Chancen stehen ganz gut.“

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