Schadenersatz nach Suizid auf Schienen?
Gericht schlägt 1ergleich vor
MÜNCHEN – „Notarzteinsatz am Gleis“: Viele Bahnreisende kennen diese Worte. Meistens steht er für einen Suizid auf den Schienen. Und damit für einen heftigen Schicksalsschlag, nicht nur für die Angehörigen des Toten, sondern auch für den Lokführer.
Einer dieser Betroffenen ist nun in München vor das Oberlandesgericht gezogen, weil er berufsunfähig ist – seit ein Mann 2013 im Bahnhof Freising von der Regionalbahn überrollt wurde, die er steuerte. Der heute 42 Jahre alte Zugführer erlitt einen Schock und war mehrfach krankgeschrieben. Er wurde schließlich von seinem Arbeitgeber entlassen.
Daher forderte er von der privaten Haftpflichtversicherung des Toten 10000 Euro Schmerzensgeld und 27000 Euro Schadenersatz sowie Verdienstausfall von 700 Euro im Monat bis zur Rente.
Ein Sprecher der Deutschen Bahn betonte, dass der klagende Lokführer kein Mitarbeiter der Deutschen Bahn war. „Lokführer, die bei der Bahn arbeitsunfähig sind, erhalten ein alternatives Jobangebot.“
Laut Vergleichsvorschlag des Münchner Gerichts soll die Haftpflichtversicherung des Toten 70 000 Euro Schadenersatz an den Lokführer zahlen. Im Gegenzug soll der seine Klage zurückziehen. Die Parteien haben nun zwei Wochen Zeit, sich über den Vorschlag Gedanken zu machen. Der Anwalt des Lokführers sagt: „Ich glaube, die Chancen stehen ganz gut.“