Nordwest-Zeitung

Anwährungs­strafe für Oberbaulei­ter

*trafprozes­se zum Einsturz des Kölner Stadtarchi­vs abgeschlos­sen

- VON PETRA ALBERS

KÖLN – Im zweiten Strafproze­ss um den Einsturz des Kölner Stadtarchi­vs hat das Landgerich­t einen Angeklagte­n wegen fahrlässig­er Tötung zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der ehemalige Oberbaulei­ter soll beim Bau einer U-BahnHaltes­telle vor dem Archivgebä­ude seine Überwachun­gspflichte­n verletzt haben. Bei dem Unglück am 3. März 2009 waren zwei junge Anwohner ums Leben gekommen, es entstand ein Milliarden­schaden.

Das Gericht ist der Überzeugun­g, dass der Einsturz durch Fehler bei den Bauarbeite­n ausgelöst wurde. Demnach hatten Arbeiter 2005 beim Aushub der Grube einen Gesteinsbl­ock nicht beseitigt, so dass in einer unterirdis­chen Betonwand eine undichte Stelle entstand. „Der Einsturz des Archivs ist sicher durch diese Fehlstelle erfolgt“, sagte die Richterin. Am Unglücksta­g brachen große Mengen Wasser und Kies in die Grube ein, dem Archiv wurde der Boden entzogen.

Als der Baufehler passierte, war der angeklagte Oberbaulei­ter zwar nur als Urlaubsver­tretung eingesetzt. Laut Urteil unterschri­eb er damals jedoch ein Bauprotoko­ll, das Unstimmigk­eiten aufwies. Diese „eindeutige­n Warnsignal­e“hätten für den heute 64Jährigen Anlass zu einer genaueren Prüfung sein müssen, sagte die Richterin. Da er dies unterließ, habe er seine Sorgfaltsp­flichten verletzt.

In einem ersten Prozess hatte das Landgerich­t im Oktober bereits einen Bauüberwac­her der Kölner Verkehrsbe­triebe (KVB) zu einer Bewährungs­strafe von acht Monaten wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt. Drei weitere Angeklagte – Mitarbeite­r von Baufirmen und KVB – wurden freigespro­chen. Einer dieser Angeklagte­n hatte im Laufe der Verhandlun­g den nun verurteilt­en Oberbaulei­ter belastet.

Die Richterin betonte am Donnerstag, die Kammer habe mit insgesamt 39 Verhandlun­gstagen keineswegs „kurzen Prozess“gemacht. Das Gericht stand unter Zeitdruck, denn am 3. März tritt nach zehn Jahren die Verjährung ein. Die Verteidige­r des Angeklagte­n kündigten an, in Revision zu gehen.

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