Mobbing führte zu Messerstecherei
Totschlag in Oldenburger Praxis
In seiner Heimat sei er früher gehänselt worden, sagte der Iraker. Deshalb brannten bei ihm die Sicherungen durch.
OLDENBURG – Wegen versuchten Totschlags muss sich seit Freitag ein 23 Jahre alter Iraker aus Oldenburg vor der Oldenburger Schwurgerichtskammer verantworten. Der Angeklagte soll am 10. August vorigen Jahres in einer Oldenburger Arztpraxis einem Syrer ein Messer in den Hals und in den Bauch gerammt haben. Wer einem anderen ein Messer in den Hals ramme, müsse damit rechnen, dass das Opfer sterbe. Das aber sei dem Angeklagten egal gewesen, sagte am Freitag Oberstaatsanwalt Thomas Sander.
Schlechte Erinnerungen
Der 23-Jährige, der in Haft sitzt, zeigte sich gestern äußerst unruhig. Er wollte reden, sein Anwalt aber hatte eine Verteidiger-Erklärung vorbereitet. Darin ging der Anwalt auf das Leben des Angeklagten in seiner Heimat Irak ein. Dort sei der 23-Jährige in der Grundschule stets gehänselt und veräppelt worden. Diese traumatischen Erfahrungen wirkten bis heute nach. Spott und Hohn kann der Angeklagte gar nicht ertragen; das erklärte er auch selbst.
Und was hat das alles mit der brutalen Tat zu tun? Eine Menge, so der Angeklagte. Den Syrer kenne er aus dem Sprachkurs. Auch dort sei er gehänselt worden, vor allem von dem Syrer. Er habe den Kurs dann verlassen und sei froh gewesen, den Syrer nicht mehr sehen zu müssen, so der Angeklagte. Am Tattag dann hatten beide Männer zur gleichen Zeit einen Arzttermin in einer Oldenburger Arztpraxis. Schon draußen habe der Syrer ihm die Mütze vom Kopf genommen und ihn geschlagen. Seine Nase habe geblutet.
Das Schlimmste aus Sicht des Angeklagten sollte aber erst noch kommen: Der Syrer soll ihn mit einem arabischen Wort aufs Äußerste beleidigt haben. Übersetzt heißt das Wort „Tier“(du bist ein Tier). Und das soll meinen, dass der Angeklagte einmal in einer Schweine-Schlachterei gearbeitet haben soll. Wegen der Schweinegeschichte sei er vom Syrer ausgelacht worden. Er habe sich an die Hänseleien in seiner Kindheit erinnert gefühlt.
Wunden Punkt getroffen
Nun ging es ganz schnell. Der Syrer muss geahnt haben, dass er bei dem Angeklagten einen wunden Punkt getroffen hatte. Er rannte in die Arztpraxis, verfolgt von dem Angeklagten. Dort stach der 23-Jährige laut Anklage dann auf den Syrer ein. Der Angeklagte sagte, er habe das Messer nur als Schlagverstärkung nutzen wollen. Plötzlich habe der Syrer geblutet. Er habe den Mann nicht töten wollen.