Informationen in gut 4erst5ndlicher Art
Betrifft: „Eine FrDge von Leben und Tod – Interview: HDben wir die morDlische Pflicht, OrgDne zu spenden? – Gespräch mit dem Arzt und MedizinEthiker AndreDs Zieger“, Hintergrund, 26. JDnuDr
Nach der Veröffentlichung Ihres Interviews war ich froh, endlich einmal eine wissenschaftlich fundierte Meinung zu dem Thema zu hören! Ich finde es verantwortungslos und in unserer Zeit nicht akzeptabel, dass so wenig Protest von Medizinern veröffentlicht wird!
Es geht doch wieder nur um Konzerne, die Geld verdienen wollen!
Marianne Hoffmann
Jade
Jeder einzelne Mensch hat vermeintlich gute Gründe, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, oder sich nicht zu entscheiden. Die vielfältigen Meinungen belegen das. Der Schutz des einzelnen Menschen ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Der Schutz des Einzelnen kann aber nur von einer verfassten Gesellschaft gewährt werden, die darüber hinaus auch gleichzeitig das Wohl aller berücksichtigt. Hier steht der Rechtsstaat oftmals vor sehr großen Herausforderungen, insbesondere dann, wenn der Paragraf 1 des Grundgesetzes berührt wird.
Der Staat muss Schutz und Hilfe geben. Er muss also bei einer Organspende jedem Einzelnen das Recht geben, Ja oder Nein zu sagen, ja sogar das Recht, sich nicht zu entscheiden. Der Staat muss aber auch mit seinen rechtsstaatlichen Möglichkeiten todkranken Menschen Hilfe anbieten, indem er die Chancen auf eine Organspende erhöht. Die sogenannte Widerspruchslösung spiegelt die Verantwortung des Staates in einem hohen Maße wider. Ein Gesetzesvorschlag hat dann eine gute Qualität, wenn er das Recht des Einzelnen und das Wohl vieler berücksichtigt und eine breite Diskussion auslöst. Eine Demokratie darf nicht das Grundrecht des einzelnen Menschen beugen, sie darf aber Bedenken unterschiedlich gewichten.
Herbert Kessen
Werlte
Vor den Überlegungen, ob Spende oder nicht, sollte die Vergabe offen und nachvollziehbar sicher geregelt sein! Solange es VIP-Personen oder privat Versicherten in Privatkliniken möglich sein könnte, gespendete Organe eher zu bekommen als dem ALG-IIEmpfänger, sehe ich die jetzige Vergabemodalitäten als deutlich fraglich an. Was für objektive und aufklärende Informationen in gut verständlicher Art durch diesen Artikel! Endlich wird offen gesagt, dass die Organe von einem tatsächlich Verstorbenen nicht mehr für eine Verpflanzung geeignet sind und damit den Weg für die bewusste Entscheidung in Freiwilligkeit einer Spende geschaffen.
Jeder sollte frei entscheiden, ob sein Leben durch die Spende beendet werden darf – nicht umgekehrt durch irgendwelche „Nicht-SpendeErklärungen“die von Politikern angeordnet werden könnten. Für mich persönlich gehört zu dieser Entscheidung auch die Gewährung der aktiven Sterbehilfe – wie viel Organe könnten durch diese gnädige Hilfe des anderen Menschen zugute kommen.
Die gedankliche Beschäftigung mit dem eigenen Sterben ist nicht jedermanns Sache – für mich gehört sie zum Leben dazu.
Warum nicht zu einem Zeitpunkt, den wir selbst für uns bestimmen und vielleicht noch anderen damit helfen können?
Nur ein umfassend aufgeklärter Bürger kann eine Entscheidung über die Herbeifügung des Todes treffen – über seinen oder seine Angehörigen.
Barbara Klebinger
Olde>burg