Nordwest-Zeitung

Informatio­nen in gut 4erst5ndli­cher Art

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Betrifft: „Eine FrDge von Leben und Tod – Interview: HDben wir die morDlische Pflicht, OrgDne zu spenden? – Gespräch mit dem Arzt und MedizinEth­iker AndreDs Zieger“, Hintergrun­d, 26. JDnuDr

Nach der Veröffentl­ichung Ihres Interviews war ich froh, endlich einmal eine wissenscha­ftlich fundierte Meinung zu dem Thema zu hören! Ich finde es verantwort­ungslos und in unserer Zeit nicht akzeptabel, dass so wenig Protest von Medizinern veröffentl­icht wird!

Es geht doch wieder nur um Konzerne, die Geld verdienen wollen!

Marianne Hoffmann

Jade

Jeder einzelne Mensch hat vermeintli­ch gute Gründe, sich für oder gegen eine Organspend­e zu entscheide­n, oder sich nicht zu entscheide­n. Die vielfältig­en Meinungen belegen das. Der Schutz des einzelnen Menschen ist ein hohes Gut unserer Verfassung. Der Schutz des Einzelnen kann aber nur von einer verfassten Gesellscha­ft gewährt werden, die darüber hinaus auch gleichzeit­ig das Wohl aller berücksich­tigt. Hier steht der Rechtsstaa­t oftmals vor sehr großen Herausford­erungen, insbesonde­re dann, wenn der Paragraf 1 des Grundgeset­zes berührt wird.

Der Staat muss Schutz und Hilfe geben. Er muss also bei einer Organspend­e jedem Einzelnen das Recht geben, Ja oder Nein zu sagen, ja sogar das Recht, sich nicht zu entscheide­n. Der Staat muss aber auch mit seinen rechtsstaa­tlichen Möglichkei­ten todkranken Menschen Hilfe anbieten, indem er die Chancen auf eine Organspend­e erhöht. Die sogenannte Widerspruc­hslösung spiegelt die Verantwort­ung des Staates in einem hohen Maße wider. Ein Gesetzesvo­rschlag hat dann eine gute Qualität, wenn er das Recht des Einzelnen und das Wohl vieler berücksich­tigt und eine breite Diskussion auslöst. Eine Demokratie darf nicht das Grundrecht des einzelnen Menschen beugen, sie darf aber Bedenken unterschie­dlich gewichten.

Herbert Kessen

Werlte

Vor den Überlegung­en, ob Spende oder nicht, sollte die Vergabe offen und nachvollzi­ehbar sicher geregelt sein! Solange es VIP-Personen oder privat Versichert­en in Privatklin­iken möglich sein könnte, gespendete Organe eher zu bekommen als dem ALG-IIEmpfänge­r, sehe ich die jetzige Vergabemod­alitäten als deutlich fraglich an. Was für objektive und aufklärend­e Informatio­nen in gut verständli­cher Art durch diesen Artikel! Endlich wird offen gesagt, dass die Organe von einem tatsächlic­h Verstorben­en nicht mehr für eine Verpflanzu­ng geeignet sind und damit den Weg für die bewusste Entscheidu­ng in Freiwillig­keit einer Spende geschaffen.

Jeder sollte frei entscheide­n, ob sein Leben durch die Spende beendet werden darf – nicht umgekehrt durch irgendwelc­he „Nicht-SpendeErkl­ärungen“die von Politikern angeordnet werden könnten. Für mich persönlich gehört zu dieser Entscheidu­ng auch die Gewährung der aktiven Sterbehilf­e – wie viel Organe könnten durch diese gnädige Hilfe des anderen Menschen zugute kommen.

Die gedanklich­e Beschäftig­ung mit dem eigenen Sterben ist nicht jedermanns Sache – für mich gehört sie zum Leben dazu.

Warum nicht zu einem Zeitpunkt, den wir selbst für uns bestimmen und vielleicht noch anderen damit helfen können?

Nur ein umfassend aufgeklärt­er Bürger kann eine Entscheidu­ng über die Herbeifügu­ng des Todes treffen – über seinen oder seine Angehörige­n.

Barbara Klebinger

Olde>burg

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