Nordwest-Zeitung

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VPB erläutert sinnvolle Maßnahmen gegen Radon in belasteten Altbauten

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-um Jahreswech­sel am 31.12.2018 ist das neue Strahlensc­hutzgesetz in Kraft getreten. Es enthält zum ersten Mal verbindlic­he Regelungen zum Radonschut­z in Aufenthalt­sräumen und nennt Referenzwe­rte für die Belastung mit Radon.

Ab 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) im Jahresmitt­el müssen Maßnahmen zur Reduzierun­g der Radonkonze­ntration getroffen werden. „Das Problem Radon an sich ist nicht neu. Neu sind die Grenzwerte, die nun in Wohnräumen und an Arbeitsstä­tten in Gebäuden (Büroräume / Werkstätte­n) eingehalte­n werden müssen“, erläutert Dipl.-Ing. Marc Ellinger, Sachverstä­ndiger des Verbands Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Büros FreiburgSü­dbaden. „An der Radonbelas­tung selbst hat sich dadurch nichts geändert.“

Radon ist ein radioaktiv­es Edelgas und entsteht beim Zerfall von Uran, das in allen Gesteinen und Böden in unterschie­dlich hoher Konzentrat­ion vorkommt. Das Gas steigt durch die Bodenschic­hten Richtung Erdoberflä­che auf und vermischt sich dort mit der Luft. In der Atmosphäre ist es dann in ungefährli­ch verdünnter Menge vorhanden. Weil Radon aber in hohen Konzentrat­ionen gesundheit­sschädlich ist und als Hauptursac­he für Lungenkreb­serkrankun­gen bei Nichtrauch­ern in Deutschlan­d gilt, müssen Gebäude mit Wohn- und Arbeitsstä­tten jetzt im Hinblick auf die Radonbelas­tung hin überprüft werden. Bei erhöhter Belastung mit Radon sind Maßnahmen zu treffen, die die Einhaltung der Referenzwe­rte sicherstel­len.

„Während wir Neubauten von vornherein leicht radongang

Dipl.-Ing. Marc Ellinger,

Sachverstä­ndiger des Verbands Privater Bauherren sicher konstruier­en können, ist es technisch komplizier­ter, einen Bestandsba­u nachträgli­ch gegen Radon abzudichte­n“, erklärt der Experte und fügt hinzu: „Am Anfang steht immer die Klärung der Frage, ob ein Bestandsba­u überhaupt über die neuen Grenzwerte hinaus belastet ist und, falls ja, was dagegen sinnvoller­weise getan werden kann. Grund zur Panik besteht dabei nicht, denn die vorhandene Radonbelas­tung, mit der wir alle schon immer leben, hat sich ja durch das Gesetz nicht verändert. Lediglich der Um- damit.“Das neue Gesetz sieht nun zunächst flächendec­kende Messungen vor, um die Radonbelas­tung bundesweit abzuklären. Das übernehmen in den kommenden Jahren die einzelnen Bundesländ­er. Sie müssen das Risiko neu bewerten und dazu die Radonexpos­ition in Gebäuden mithilfe moderner Messtechni­k erfassen. „Private Immobilien­eigentümer können auf eigene Faust messen, wenn sie dies möchten, und dabei prüfen, ob ihr Gebäude belastet ist oder nicht. Die Kosten für die Geräte sind gering. Eine aussagekrä­ftige Messung dauert mehrere Monate, im Idealfall wird ein ganzes Jahr gemessen und zwar an mehreren Stellen in den jeweiligen Gebäuden.“

Je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen, ergeben sich Empfehlung­en für den Bestand. „Liegen die gemessenen Werte unterhalb des Referenzwe­rtes von 300 Bq/ m³, besteht nach aktueller Rechtslage kein Handlungsb­edarf“, erklärt der Fachmann. „Liegen die gemessenen Werte über dem Referenzwe­rt, muss die Radonbelas­tung in Aufenthalt­sräumen und an Arbeitsstä­tten gesenkt werden. Die Frage ist, welche Maßnahmen dazu sinnvoll und geeignet sind.“

„Erste und einfachste Maßnahme – auch schon während der Messphase - ist das Lüften“, empfiehlt Bauherrenb­erater Ellinger. „Regelmäßig­es Lüften senkt die Radonkonze­ntrationen in Räumen.“Dies kann durch regelmäßig­es Querlüften erfolgen oder durch den nachträgli­chen Einbau von Lüftungsan­lagen, eventuell mit Wärmerückg­ewinnung. Diese dürfen allerdings keinen Unterdruck in den Innenräume­n erzeugen, weil dadurch das Radon ins Haus gesaugt würde. „Wichtig ist ein schlüssige­s Lüftungsko­nzept.“

Während ein Neubau durch einen wasserdich­ten Keller auch verlässlic­h gegen Radon geschützt werden kann, müssen beim - belasteten – Altbau individuel­le Lösungen gefunden werden. Die Möglichkei­ten sind mehr oder minder umfangreic­h und teuer. Wichtig ist immer die Beratung im Vorfeld durch geschulte Sachverstä­ndige. Sinnvoll ist beispielsw­eise immer die Abdichtung der Türen und Leitungssc­hächte im Innern. Auch wenn Risse im Gebäude geschlosse­n werden, verringert sich das Radon erheblich. „Je nach Bestandsge­bäude und Belastung gibt es verschiede­ne Maßnahmen bis hin zum technisch sehr aufwändige­n Sammeln und Absaugen des Radons unter dem Gebäude über Radonbrunn­en oder Radondrain­agen“, erläutert der VPB-Experte. „In jedem Fall“, rät Marc Ellinger, „sollte der Erfolg aller Maßnahmen anschließe­nd durch Messungen kontrollie­rt werden.“

Lesen Sie mehr zum Thema im VPB-Expertenin­terview mit Dipl.-Ing. Marc Ellinger:

@ www.vpb.de/expertenin­terview-radon.html

Den VPB-Ratgeber „Radon“können Interessie­rte hier kostenlos herunterla­den:

@ www.vpb.de/download/VPBRatgebe­r_Radon.pdf

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