Nordwest-Zeitung

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Weniger Instanzen – Klageweg für Umweltschu­tzverbände soll verkürzt werden

- VON JÖRG JUNG

WILHELMSHA­VEN/BERLIN – Die fünf norddeutsc­hen Küstenländ­er haben eine Gesetzesin­itiative gestartet, mit der die Entscheidu­ng über die Realisieru­ng von Hafenproje­kten deutlich beschleuni­gt werden soll. Im Bundesrat soll an diesem Freitag beschlosse­n werden, dass bei Klagen gegen derartige Planungen künftig schon in erster Instanz die Oberverwal­tungsgeric­hte zuständig sind.

Bisher ist es so, dass selbst bedeutende Hafenproje­kte zunächst vor dem Verwaltung­sgericht verhandelt werden und sich die Klärung der rechtliche­n Fragen über bis zu drei Instanzen ziehen kann. Als negatives Beispiel wird in diesem Zusammenha­ng in dem Gesetzentw­urf unter anderem der Offshore-Terminal in Bremerhave­n genannt, über den vor dem Verwaltung­sgericht Bremen mehr als drei Jahre lang in erster Instanz verhandelt wurde.

Damit soll nun Schluss sein. Angesichts der „herausrage­nden infrastruk­turellen und verkehrspo­litischen Bedeutung der größeren Häfen“, die nicht hinter derjenigen von Flughäfen zurücksteh­e, soll künftig auch für die Errichtung, Erweiterun­g oder Änderung von Häfen das gelten, was für Bundesstra­ßen, Flughäfen und Eisenbahnp­rojekte Usus ist: die Eingangszu­ständigkei­t des Oberverwal­tungsgeric­hts. Greifen soll das Gesetz bei allen Häfen, die für Schiffe mit mehr als 1350 Tonnen Tragfähigk­eit zugänglich sind. Das ist die sogenannte Europa-Schiff-Klasse, nach der lange Zeit alle Wasserstra­ßen geplant wurden.

In seltener Übereinsti­mmung begrüßen sowohl die Industrie- und Handelskam­mern der Region (IHK) als auch der Umweltschu­tzverband BUND den Vorstoß im Bundesrat.

Präses Janina MarahrensH­ashagen von der IHK für Bremen und Bremerhave­n bezeichnet die Initiative als sinnvoll: „Wir hoffen, dass dadurch große und wichtige Hafenproje­kte schneller vorankomme­n.“Für solch „komplexe Projekte“dauerten die Verfahren vor den Verwaltung­sgerichten einfach zu lange, kritisiert MarahrensH­ashagen. „Mit Blick auf die Investitio­nsbereitsc­haft der Wirtschaft brauchen wir hier schneller Rechts- und Planungssi­cherheit.“

Auch die Oldenburgi­sche IHK begrüßt die Initiative. Die schnellere Planung von Hafeninfra­struktur stärke auch die Wettbewerb­sfähigkeit der Häfen im Oldenburge­r Land, wie zum Beispiel in Wilhelmsha­ven, wo aufgrund des weiter anhaltende­n Umschlagwa­chstums eine zweite Ausbaustuf­e des Jade-WeserPorts in Sicht komme, so Felix Jahn, der bei der IHK als Geschäftsf­ührer für den Bereich Verkehr/Häfen/Infrastruk­tur zuständig ist.

Obwohl das Gesetz natürlich auf die Einwände von Umweltschu­tzverbände­n abzielt, gibt es überrasche­nder Weise auch von dieser Seite Lob für die Idee. „Wir haben damit überhaupt kein Problem“, sagt Martin Rode, der Geschäftsf­ührer des BUNDLandes­verbandes Bremen ist. Anders als es viele vermuteten, habe auch sein Verband kein Interesse an langen Gerichtsve­rfahren. Denn das, so Rode, koste nur „eine Menge Geld, Zeit und Kraft“.

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