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Weniger Instanzen – Klageweg für Umweltschutzverbände soll verkürzt werden
WILHELMSHAVEN/BERLIN – Die fünf norddeutschen Küstenländer haben eine Gesetzesinitiative gestartet, mit der die Entscheidung über die Realisierung von Hafenprojekten deutlich beschleunigt werden soll. Im Bundesrat soll an diesem Freitag beschlossen werden, dass bei Klagen gegen derartige Planungen künftig schon in erster Instanz die Oberverwaltungsgerichte zuständig sind.
Bisher ist es so, dass selbst bedeutende Hafenprojekte zunächst vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden und sich die Klärung der rechtlichen Fragen über bis zu drei Instanzen ziehen kann. Als negatives Beispiel wird in diesem Zusammenhang in dem Gesetzentwurf unter anderem der Offshore-Terminal in Bremerhaven genannt, über den vor dem Verwaltungsgericht Bremen mehr als drei Jahre lang in erster Instanz verhandelt wurde.
Damit soll nun Schluss sein. Angesichts der „herausragenden infrastrukturellen und verkehrspolitischen Bedeutung der größeren Häfen“, die nicht hinter derjenigen von Flughäfen zurückstehe, soll künftig auch für die Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Häfen das gelten, was für Bundesstraßen, Flughäfen und Eisenbahnprojekte Usus ist: die Eingangszuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts. Greifen soll das Gesetz bei allen Häfen, die für Schiffe mit mehr als 1350 Tonnen Tragfähigkeit zugänglich sind. Das ist die sogenannte Europa-Schiff-Klasse, nach der lange Zeit alle Wasserstraßen geplant wurden.
In seltener Übereinstimmung begrüßen sowohl die Industrie- und Handelskammern der Region (IHK) als auch der Umweltschutzverband BUND den Vorstoß im Bundesrat.
Präses Janina MarahrensHashagen von der IHK für Bremen und Bremerhaven bezeichnet die Initiative als sinnvoll: „Wir hoffen, dass dadurch große und wichtige Hafenprojekte schneller vorankommen.“Für solch „komplexe Projekte“dauerten die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten einfach zu lange, kritisiert MarahrensHashagen. „Mit Blick auf die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft brauchen wir hier schneller Rechts- und Planungssicherheit.“
Auch die Oldenburgische IHK begrüßt die Initiative. Die schnellere Planung von Hafeninfrastruktur stärke auch die Wettbewerbsfähigkeit der Häfen im Oldenburger Land, wie zum Beispiel in Wilhelmshaven, wo aufgrund des weiter anhaltenden Umschlagwachstums eine zweite Ausbaustufe des Jade-WeserPorts in Sicht komme, so Felix Jahn, der bei der IHK als Geschäftsführer für den Bereich Verkehr/Häfen/Infrastruktur zuständig ist.
Obwohl das Gesetz natürlich auf die Einwände von Umweltschutzverbänden abzielt, gibt es überraschender Weise auch von dieser Seite Lob für die Idee. „Wir haben damit überhaupt kein Problem“, sagt Martin Rode, der Geschäftsführer des BUNDLandesverbandes Bremen ist. Anders als es viele vermuteten, habe auch sein Verband kein Interesse an langen Gerichtsverfahren. Denn das, so Rode, koste nur „eine Menge Geld, Zeit und Kraft“.