Besser schweigen
In Ier Regel 12 des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) heißt es: „Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball absichtlich mit der Hand oder dem Arm berührt.“Wenn es doch nur so einfach wäre, wie es sich anhört.
Am zurückliegenden Wochenende wurde in den Stadien der Bundesliga mal wieder eifrig diskutiert, gestritten und geflucht. Und in Gelsenkirchen, Stuttgart und Wolfsburg ging es immer um die eine Frage: Handspiel oder nicht?
Die eingangs zitierte Regel ist leider nur in der Theorie eindeutig. In der Praxis steht der Schiedsrichter (nicht nur in der Bundesliga, sondern in allen Spielklassen) vor dem Dilemma, dass er dem Spieler zwar nicht in den Kopf gucken kann, er aber dennoch erkennen soll, ob es sich nun um ein absichtliches – und damit strafbares – Handspiel handelt oder eben nicht.
Helfen sollen drei Punkte, die der DFB in Regel 12 folgendermaßen ergänzt: die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand), die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwarteter Ball) sowie die Position der Hand (das Berühren des Balls ist an sich noch kein Vergehen).
Trotzdem bleibt die Handspiel-Regel Auslegungssache – und wird so immer Diskussionen nach sich ziehen. Eine rigorose Verschärfung der Regel, wonach ausnahmslos jede Berührung des Balles mit der Hand abgepfiffen wird, wäre der Sache nicht dienlich und hätte absurde Situationen in den Strafräumen zur Folge.
Dass Spieler, Trainer und Fans derzeit so sehr mit der Umsetzung der HandspielRegel auf Kriegsfuß stehen, hat mit dem Video-Schiedsrichter zu tun. Das Wissen, dass sich jederzeit die Stimme aus dem Kölner Keller melden kann, verleitet den Unparteiischen auf dem Platz dazu, vorschnell zu pfeifen. Eben weil sich die Frage nach dem strafbaren Handspiel nur selten glasklar beantworten lässt, sollte der Video-Schiedsrichter in diesen Fällen schweigen.
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