Nordwest-Zeitung

Streit vor Gericht um Standard „5 G“

9xperte sieht kaum 9rfolgsaus­sichten für Klagen – :erhandlung­sgebot

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BONN/DPA – Bei der Versteiger­ung von 5G-Mobilfunkf­requenzen („5. Generation“) haben die Klagen von Netzbetrei­bern aus Sicht eines Experten kaum Chancen auf Erfolg. „Die Bundesnetz­agentur hat ihre Vergabereg­eln gut austariert und gerichtsfe­st gestaltet – da ist keinerlei Willkür erkennbar“, sagte der Telekommun­ikationsex­perte Torsten Gerpott von der Universitä­t Duisburg-Essen der Agentur dpa. Ähnliche Klagen anderer Firmen bei einer Frequenzau­ktion 2015 seien ebenfalls gescheiter­t.

Die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica sowie andere Firmen hatten Klagen vor dem Kölner Verwaltung­sgericht eingereich­t. Aus ihrer Sicht wurden die Vergabereg­eln unfair gestaltet. Gerpott argumentie­rt hingegen, dass die Regulierun­gsbehörde ihren Ermessenss­pielraum vertretbar genutzt habe.

Die Vergabereg­eln schreiben gewisse Ausbaupfli­chten vor. Neueinstei­gern ohne eigenes Netz – in diesem Falle die Firma 1&1 Drillisch (United

Internet) – bekommen aber umfassende Ausnahmen. Dies wiederum ist den drei bisherigen Netzbetrei­bern ein Dorn im Auge. Zudem warnen sie vor einer Öffnung ihrer Netze gegenüber Wettbewerb­ern. Eigene Investitio­nen würden entwertet.

Die Vergabereg­eln sehen zwar keine Öffnungspf­licht – ein sogenannte­s Nationales Roaming – vor, aber ein sogenannte­s Verhandlun­gsgebot: Die Firmen müssen miteinande­r sprechen. Wenn sich ein Platzhirsc­h der Kooperatio­n mit einem Konkurrent­en verweigert, könnte die Bundesnetz­agentur als Schiedsric­hter des Streits einschreit­en. Dies geht den Netzbetrei­bern schon zu weit.

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DPA-BILD: DERNBACH Werbung für die „5. Generation“

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