Streit vor Gericht um Standard „5 G“
9xperte sieht kaum 9rfolgsaussichten für Klagen – :erhandlungsgebot
BONN/DPA – Bei der Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen („5. Generation“) haben die Klagen von Netzbetreibern aus Sicht eines Experten kaum Chancen auf Erfolg. „Die Bundesnetzagentur hat ihre Vergaberegeln gut austariert und gerichtsfest gestaltet – da ist keinerlei Willkür erkennbar“, sagte der Telekommunikationsexperte Torsten Gerpott von der Universität Duisburg-Essen der Agentur dpa. Ähnliche Klagen anderer Firmen bei einer Frequenzauktion 2015 seien ebenfalls gescheitert.
Die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica sowie andere Firmen hatten Klagen vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Aus ihrer Sicht wurden die Vergaberegeln unfair gestaltet. Gerpott argumentiert hingegen, dass die Regulierungsbehörde ihren Ermessensspielraum vertretbar genutzt habe.
Die Vergaberegeln schreiben gewisse Ausbaupflichten vor. Neueinsteigern ohne eigenes Netz – in diesem Falle die Firma 1&1 Drillisch (United
Internet) – bekommen aber umfassende Ausnahmen. Dies wiederum ist den drei bisherigen Netzbetreibern ein Dorn im Auge. Zudem warnen sie vor einer Öffnung ihrer Netze gegenüber Wettbewerbern. Eigene Investitionen würden entwertet.
Die Vergaberegeln sehen zwar keine Öffnungspflicht – ein sogenanntes Nationales Roaming – vor, aber ein sogenanntes Verhandlungsgebot: Die Firmen müssen miteinander sprechen. Wenn sich ein Platzhirsch der Kooperation mit einem Konkurrenten verweigert, könnte die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter des Streits einschreiten. Dies geht den Netzbetreibern schon zu weit.