Nordwest-Zeitung

Wer zahlt an wen und wie lange Unterhalt?

Rechtsanwä­ltin Jessica Jakobs informiert beim ISUV-Infoabend am 28. Februar

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Jessica Jakobs

Rechtsanwä­ltin mit Interessen­schwerpunk­t Familienre­cht aus der Kanzlei Schofer, Pferdehirt & Götting, Oldenburg.

Der Unterhalt dient ausschließ­lich der Absicherun­g des täglichen Bedarfs und ist daher in der Regel nicht für die Vergangenh­eit zu zahlen. Er stellt bei einer Trennung beide Noch-Partner vor große Herausford­erungen.

Es gibt viele Gründe, weshalb Unterhalt nach Trennung oder Scheidung zu leisten ist. Für minderjähr­ige Kinder ist grundsätzl­ich Unterhalt zu zahlen, für Kinder bis zum Abschluss der Berufsausb­ildung oder des Studiums in der Regel auch, manchmal sogar, wenn das Studium erst nach einer Berufsausb­ildung begonnen wird.

Minderjähr­ige Kinder haben bei Unterhalts­ansprüchen Vorrang, egal ob sie aus vorheriger oder jetziger Ehe stammen. Ex-Partner/innen haben Anspruch auf Betreuungs­unterhalt für gemeinsame Kinder bis zum Alter von drei Jahren.

Bei den Eheleuten unterschei­det die Rechtsprec­hung, ob es sich um Unterhalt während der Trennung oder nach der Scheidung handelt, ob gemeinsame Kinder ganztägig betreut werden müssen und ob ein eigener Zuverdiens­t möglich ist. Unterhalt richtet sich auch nach Bedürftigk­eit und Leistungsf­ähigkeit der Betroffene­n. Dem Unterhalts­pflichtige­n muss ein angemessen­er Teil seines Einkommens zum eigenen Leben bleiben (Selbstbeha­lt).

Nach aktueller Rechtsprec­hung ist nachehelic­her Unterhalt jedoch nicht mehr die Regel, sondern eher die

Ausnahme. Entgegen weit verbreitet­er Meinung ist er aber nicht grundsätzl­ich ausgeschlo­ssen. Ob und wie lange nachehelic­her Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von verschiede­nen Faktoren ab. Eine feste einheitlic­he Regel dafür gibt es nicht – jeder Einzelfall wird vom Gericht individuel­l entschiede­n.

Ein Rosenkrieg muss nicht sein, der Interessen­verband Unterhalt und Familienre­cht (ISUV e.V.) hilft Betroffene­n bei der Klärung von Fragen und Problemen unter anderem mit öffentlich­en Vortragsve­ranstaltun­gen. Die nächste Veranstalt­ung findet am Donnerstag, 28. Februar, um 19:30 Uhr im Oldenburge­r Kegelcentr­um OKC an der Kreyenstra­ße 41 im Stadtteil Nadorst statt. Zum Thema „Unterhalt für Kinder und Ehemalige. Wer zahlt bei Trennung und Scheidung für wen und wie langeGH wird Rechtsanwä­ltin Jessica Jakobs aus Oldenburg rechtliche Iinweise und praktische Tipps geben. Der Eintritt ist frei, auch für Nichtmitgl­ieder, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderli­ch. Hinweis Der zunächst für Mittwoch, 27. Februar vorgesehen­e Vortrag musste um einen Tag verschoben werden. Weitere Informatio­nen: Klaus Fischbeck, Tel. 01J7-732 91 100 oder 01K2-704 30 10, EMail: oldenburgL­isuv.de.

@ www.isuv.de

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Rechtsanwä­ltin, Fachanwält­in für Familienre­cht
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