Wer zahlt an wen und wie lange Unterhalt?
Rechtsanwältin Jessica Jakobs informiert beim ISUV-Infoabend am 28. Februar
Jessica Jakobs
Rechtsanwältin mit Interessenschwerpunkt Familienrecht aus der Kanzlei Schofer, Pferdehirt & Götting, Oldenburg.
Der Unterhalt dient ausschließlich der Absicherung des täglichen Bedarfs und ist daher in der Regel nicht für die Vergangenheit zu zahlen. Er stellt bei einer Trennung beide Noch-Partner vor große Herausforderungen.
Es gibt viele Gründe, weshalb Unterhalt nach Trennung oder Scheidung zu leisten ist. Für minderjährige Kinder ist grundsätzlich Unterhalt zu zahlen, für Kinder bis zum Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums in der Regel auch, manchmal sogar, wenn das Studium erst nach einer Berufsausbildung begonnen wird.
Minderjährige Kinder haben bei Unterhaltsansprüchen Vorrang, egal ob sie aus vorheriger oder jetziger Ehe stammen. Ex-Partner/innen haben Anspruch auf Betreuungsunterhalt für gemeinsame Kinder bis zum Alter von drei Jahren.
Bei den Eheleuten unterscheidet die Rechtsprechung, ob es sich um Unterhalt während der Trennung oder nach der Scheidung handelt, ob gemeinsame Kinder ganztägig betreut werden müssen und ob ein eigener Zuverdienst möglich ist. Unterhalt richtet sich auch nach Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit der Betroffenen. Dem Unterhaltspflichtigen muss ein angemessener Teil seines Einkommens zum eigenen Leben bleiben (Selbstbehalt).
Nach aktueller Rechtsprechung ist nachehelicher Unterhalt jedoch nicht mehr die Regel, sondern eher die
Ausnahme. Entgegen weit verbreiteter Meinung ist er aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ob und wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine feste einheitliche Regel dafür gibt es nicht – jeder Einzelfall wird vom Gericht individuell entschieden.
Ein Rosenkrieg muss nicht sein, der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV e.V.) hilft Betroffenen bei der Klärung von Fragen und Problemen unter anderem mit öffentlichen Vortragsveranstaltungen. Die nächste Veranstaltung findet am Donnerstag, 28. Februar, um 19:30 Uhr im Oldenburger Kegelcentrum OKC an der Kreyenstraße 41 im Stadtteil Nadorst statt. Zum Thema „Unterhalt für Kinder und Ehemalige. Wer zahlt bei Trennung und Scheidung für wen und wie langeGH wird Rechtsanwältin Jessica Jakobs aus Oldenburg rechtliche Iinweise und praktische Tipps geben. Der Eintritt ist frei, auch für Nichtmitglieder, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Hinweis Der zunächst für Mittwoch, 27. Februar vorgesehene Vortrag musste um einen Tag verschoben werden. Weitere Informationen: Klaus Fischbeck, Tel. 01J7-732 91 100 oder 01K2-704 30 10, EMail: oldenburgLisuv.de.
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