„Das sind schlicht Kriminelle“
Bayerns Innenminister Herrmann über deutsche IS-Heimkehrer
FRAGE: Herr Herrmann, USPräsident Donald Trump fordert von den Europäern und der Bundesregierung die Rücknahme ihrer Staatsbürger, die für die IS-Terrormiliz in Syrien und im Irak gekämpft haben. Muss hier Deutschland nicht Verantwortung übernehmen? HERRMANN: Verantwortung übernehmen bedeutet vor allem, dass wir jeden Einzelfall sehr genau prüfen müssen. Zu allererst: Handelt es sich tatsächlich um einen deutschen Staatsangehörigen? Ist die Identität zweifelsfrei geklärt? Was genau liegt gegen den Betreffenden vor? Leitet der Generalbundesanwalt ein Strafverfahren ein? Gehen konkrete Gefahren von ihm aus? Wie können wir eine Gefährdung in Deutschland ausschließen? All diese Fragen müssen wir im Vorfeld einer Rückholung sorgfältig klären. In keinem Fall darf es zu unbeherrschbaren Sicherheitsgefahren in Deutschland kommen. FRAGE: Was tun mit den deutschen „Gotteskriegern“? HERRMANN: Das sind zunächst einmal schlicht und einfach Terrorhelfer und Kriminelle. Sie gehören hart bestraft. Außerdem haben sich die IS-Helfer bewusst von unserer Demokratie abgewendet und verachten unsere westliche Kultur. Sie „einfach so“nach Deutschland zu überstellen, wie es der USPräsident vorschlägt, löst die Probleme nicht, sondern verlagert sie und schafft neue. FRAGE: 12nnte den IS-1ämpfern nicht in Syrien der Prozess gemacht werden? HERRMANN: Die rechtsstaatliche Situation in Syrien, Irak und in den Kurdengebieten kann ich von hier aus nicht abschließend beurteilen. Zumindest im Irak scheint mir das vorstellbar.
FRAGE: Syrische 1urden schlagen die Einrichtung von internationalen Sondergerichten für inhaftierte IS-1ämpfer vor. Wäre das eine vernünftige 32sung? HERRMANN: Der Gedanke ist in der Tat überlegenswert. Wir haben es schließlich mit einem internationalen Konflikt zu tun, der letztlich auch eine gemeinsame internationale Antwort erfordert. FRAGE: Im 4alle einer Rückkehr nach Deutschland k2nnten die 1ämpfer wom2glich aus Mangel an Beweisen auf freien 4u5 kommen. Wie lässt sich die 6berwachung dieser Gefährder gewährleisten? HERRMANN: Wir benötigen konkrete Anhaltspunkte dafür, ob und inwiefern sich Rückkehrer einer Straftat nach deutschem Recht schuldig gemacht haben. Mit entsprechenden Zeugen oder Beweisen müssen sie vor Gericht gestellt und nach der Verurteilung hinter Gitter gebracht werden. Können wir die Nachweise nicht führen, müssen wir die IS-Rückkehrer engmaschig kontrollieren, nötigenfalls mit einer Rund-umdie-Uhr-Überwachung. Das wäre für Polizei und Verfassungsschutz eine deutliche Zusatzbelastung.
FRAGE: Sie fordern, deutschen IS-1ämpfern mit doppelter Staatsangeh2rigkeit den Pass zu entziehen, damit sie nicht mehr einreisen k2nnen. Wäre das nicht verfassungswidrig? HERRMANN: Nein, das wäre nur konsequent und mit einer Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verfassungsrechtlich völlig unbedenklich. Jemand, der im Ausland Krieg und Terrorismus unterstützt, stellt sich bewusst gegen unsere Rechts- und Werteordnung. Die Konsequenzen muss er dann tragen. Das SPD geführte Bundesjustizministerium muss jetzt endlich in die Gänge kommen. Es ist ein sicherheitspolitisches Unding, dass dort der bereits seit Monaten vorliegende Entwurf des Bundesinnenministeriums zur entsprechenden Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes entgegen dem Koalitionsvertrag einfach liegen bleibt. Je länger wir mit der längst überfälligen Änderung warten, desto größer werden die Probleme.