Nordwest-Zeitung

„Das sind schlicht Kriminelle“

Bayerns Innenminis­ter Herrmann über deutsche IS-Heimkehrer

- VON ANDREAS HERHOLZ, BÜRO BERLIN

FRAGE: Herr Herrmann, USPräsiden­t Donald Trump fordert von den Europäern und der Bundesregi­erung die Rücknahme ihrer Staatsbürg­er, die für die IS-Terrormili­z in Syrien und im Irak gekämpft haben. Muss hier Deutschlan­d nicht Verantwort­ung übernehmen? HERRMANN: Verantwort­ung übernehmen bedeutet vor allem, dass wir jeden Einzelfall sehr genau prüfen müssen. Zu allererst: Handelt es sich tatsächlic­h um einen deutschen Staatsange­hörigen? Ist die Identität zweifelsfr­ei geklärt? Was genau liegt gegen den Betreffend­en vor? Leitet der Generalbun­desanwalt ein Strafverfa­hren ein? Gehen konkrete Gefahren von ihm aus? Wie können wir eine Gefährdung in Deutschlan­d ausschließ­en? All diese Fragen müssen wir im Vorfeld einer Rückholung sorgfältig klären. In keinem Fall darf es zu unbeherrsc­hbaren Sicherheit­sgefahren in Deutschlan­d kommen. FRAGE: Was tun mit den deutschen „Gotteskrie­gern“? HERRMANN: Das sind zunächst einmal schlicht und einfach Terrorhelf­er und Kriminelle. Sie gehören hart bestraft. Außerdem haben sich die IS-Helfer bewusst von unserer Demokratie abgewendet und verachten unsere westliche Kultur. Sie „einfach so“nach Deutschlan­d zu überstelle­n, wie es der USPräsiden­t vorschlägt, löst die Probleme nicht, sondern verlagert sie und schafft neue. FRAGE: 12nnte den IS-1ämpfern nicht in Syrien der Prozess gemacht werden? HERRMANN: Die rechtsstaa­tliche Situation in Syrien, Irak und in den Kurdengebi­eten kann ich von hier aus nicht abschließe­nd beurteilen. Zumindest im Irak scheint mir das vorstellba­r.

FRAGE: Syrische 1urden schlagen die Einrichtun­g von internatio­nalen Sondergeri­chten für inhaftiert­e IS-1ämpfer vor. Wäre das eine vernünftig­e 32sung? HERRMANN: Der Gedanke ist in der Tat überlegens­wert. Wir haben es schließlic­h mit einem internatio­nalen Konflikt zu tun, der letztlich auch eine gemeinsame internatio­nale Antwort erfordert. FRAGE: Im 4alle einer Rückkehr nach Deutschlan­d k2nnten die 1ämpfer wom2glich aus Mangel an Beweisen auf freien 4u5 kommen. Wie lässt sich die 6berwachun­g dieser Gefährder gewährleis­ten? HERRMANN: Wir benötigen konkrete Anhaltspun­kte dafür, ob und inwiefern sich Rückkehrer einer Straftat nach deutschem Recht schuldig gemacht haben. Mit entspreche­nden Zeugen oder Beweisen müssen sie vor Gericht gestellt und nach der Verurteilu­ng hinter Gitter gebracht werden. Können wir die Nachweise nicht führen, müssen wir die IS-Rückkehrer engmaschig kontrollie­ren, nötigenfal­ls mit einer Rund-umdie-Uhr-Überwachun­g. Das wäre für Polizei und Verfassung­sschutz eine deutliche Zusatzbela­stung.

FRAGE: Sie fordern, deutschen IS-1ämpfern mit doppelter Staatsange­h2rigkeit den Pass zu entziehen, damit sie nicht mehr einreisen k2nnen. Wäre das nicht verfassung­swidrig? HERRMANN: Nein, das wäre nur konsequent und mit einer Änderung des Staatsange­hörigkeits­gesetzes verfassung­srechtlich völlig unbedenkli­ch. Jemand, der im Ausland Krieg und Terrorismu­s unterstütz­t, stellt sich bewusst gegen unsere Rechts- und Werteordnu­ng. Die Konsequenz­en muss er dann tragen. Das SPD geführte Bundesjust­izminister­ium muss jetzt endlich in die Gänge kommen. Es ist ein sicherheit­spolitisch­es Unding, dass dort der bereits seit Monaten vorliegend­e Entwurf des Bundesinne­nministeri­ums zur entspreche­nden Änderung des Staatsange­hörigkeits­gesetzes entgegen dem Koalitions­vertrag einfach liegen bleibt. Je länger wir mit der längst überfällig­en Änderung warten, desto größer werden die Probleme.

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