Aussperren
D ie Frage nach der Rückkehr von IS-Terroristen führt in ein Gestrüpp aus juristischen, politischen und moralischen Dornenbüschen. Doch letztlich kann es dabei nur zwei Ziele geben: Bewahrung der Sicherheit Deutschlands und Bestrafung der Terroristen, Henker und Unterstützer des Islamischen Staates.
Österreichs Kanzler Sebastian Kurz von der CDU-Schwesterpartei ÖVP formulierte das am Dienstag so deutlich, wie es Not tut: „Für uns geht der Schutz der österreichischen Bevölkerung natürlich vor.“Nun ist das am besten zu erreichen, indem man IS-Personal gleich welcher Sorte gar nicht erst ins Land lässt. Doch genau hier beginnt der Pfad in den Dornenbusch. Zunächst hat es die deutsche Politik einmal mehr versäumt, einem absehbaren Problem mit vorausschauendem Handeln die Spitze zu nehmen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD sogar vereinbart, dass eine Regelung ins Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen wird, nach der IS-Terroristen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Passiert ist jedoch nichts. Allerdings würde eine derartige Regelung ohnehin zu kurz greifen. Da soll nämlich zur Bedingung für die Ausbürgerung gemacht werden, dass diesen Leuten „konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen“nachgewiesen werden muss.
Damit tut sich eine weitere Frage auf: Ist jemand, der im Hinterzimmer der Sittenpolizei Todesurteile ausgefertigt hat, weniger gefährlich als einer, der den Abzug gedrückt hat? Sicher nicht. Auch die Beteiligung von Frauen an der Stabilisierung des islamischen Mörderregimes ist längst bekannt und darf keinesfalls unterschätzt werden. Es handelt sich eben nicht um Opfer. Das sind höchstens ihre Kinder. Das heißt, es ist egal, ob jemand für den IS gekämpft oder „nur“für ihn gearbeitet hat. Schon die bloße Zugehörigkeit ist kriminell. Deswegen kommt die beste Idee in dieser Sache aus Syrien. Dort riefen die Kurden dazu auf, IS-Terroristen lokal vor ein UN-Tribunal zu stellen. Den Tätern im Land der Opfer den Prozess zu machen – das wäre mehr als angemessen.
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