Nordwest-Zeitung

Pi$ geht es weiter mit den Wölfen?

So sieht die rechtliche Lage beim Abschuss der beiden Rüden aus

- VOs ;EER KÖRNER

Der Leitrüde des Rode1alder Rudels in Niedersach­sen soll sterben. Der Freundeskr­eis 3reilebend­er Wöl3e hat Besch1erde gegen die Entscheidu­ng des Ver1altung­sgerichts eingereich­t.

HANNOVER – Zwei Wölfen in Niedersach­sen und Schleswig-Holstein soll es an den Kragen gehen. Die zuständige­n Behörden haben eine Ausnahmege­nehmigung für den Abschuss der Tiere erteilt. Der Leitrüde des Rodewalder Rudels im Landkreis Nienburg hat zahlreiche Nutztiere getötet, darunter sogar Pferde und Rinder. Das Umweltmini­sterium hat eine Ausnahmege­nehmigung für einen Abschuss von GW717m erwirkt, erteilt hat sie der Niedersäch­sische Landesbetr­ieb für Wasserwirt­schaft, Küstenund Naturschut­z. In Schleswig-Holstein soll der Rüde GW924m getötet werden.

Wann darf ein Wolf geschossen werden

Wölfe sind in Deutschlan­d streng geschützt. Außer im Bundesnatu­rschutzges­etz ist das auch in EU-Vorgaben geregelt. Eine Abschussge­nehmigung kann aber im Ausnahmefa­ll nach Paragraf 45 des Bundesnatu­rschutzges­etzes erteilt werden. Bestimmte Tiere dürfen getötet werden, wenn von ihnen eine Gefahr für den Menschen ausgeht oder erhebliche­r wirtschaft­licher Schaden zu erwarten ist.

Warum heißen die Wölfe GW717m und GW924m

„GW“steht für einen Grauwolf (engl.: Grey Wolf). Danach kommt die Codenummer des Senckenber­g-Institutes, im Falles des Rodewalder Rüden ist es 717, beim Schleswig-Holsteiner 924. Das kleine „m“am Ende zeigt, dass es sich um ein männliches Tier handelt (engl.: male).

Wie sieht es rechtlich bei GW717m

Juristisch stützt sich die Ausnahmege­nehmigung in Niedersach­sen auf den Tod von mehreren ausreichen­d geschützte­n Rindern. Das Umweltmini­sterium hat GW717m nach eigenen Angaben mehr als 40 Risse von Nutztieren nachgewies­en, darunter Ponys und Rinder. Einen Eilantrag von Wolfsschüt­zern hat das Verwaltung­sgericht Oldenburg abgelehnt. Alternativ­en zur Tötung seien nicht erkennbar.

Was ist die juristisch­e Grundlage bei GW924m in Schleswig-Holstein

Die Genehmigun­g zum Abschuss hat das dem Umweltmini­sterium in Kiel zugeordnet­e Landesamt für Landwirtsc­haft, Umwelt und ländliche Räume Ende Januar erteilt. Der aus Dänemark nach Schleswig-Holstein gekommene Rüde ist für mehrere Schafsriss­e hinter vermeintli­ch wolfssiche­ren Zäunen in Pinneberg verantwort­lich.

Wurden in Deutschlan­d schon Wölfe geschossen

Ja. Seit der Rückkehr von Canis lupus nach der Wiedervere­inigung wurden in Deutschlan­d bereits zwei Wölfe legal getötet. Der bundesweit erste war der im Internet Kurti genannte MT6. Er wurde im April 2016 in der Lüneburger Heide geschossen. Dieses Schicksal ereilte im Februar vergangene­n Jahres auch einen Wolf in Sachsen.

Wer soll GW717m und GW924 töten

Dazu möchte das Umweltmini­sterium in Hannover nichts sagen. MT6 war von einem Scharfschü­tzen der Polizei getötet worden. „Eine Gruppe ausgewiese­ner Fachleute unter intensiver Einbeziehu­ng des Landesjagd­verbandes Schleswig-Holstein wird nun mit der schwierige­n Aufgabe betraut, den Wolf zu erlegen“, sagte Umweltmini­ster Jan Philipp Albrecht (Grüne) Ende Januar.

Wie lange dauert es, bis die Tiere erlegt werden

Über einen Zeitrahmen kann niemand verlässlic­he Angaben machen. GW717m muss in Schussweit­e kommen und identifizi­ert werden. Der Rüde war außer im Landkreis Nienburg auch im Heidekreis und der Region Hannover unterwegs.

Anders als seinerzeit MT6 trägt er kein Senderhals­band, das Ortung und Identifizi­erung erleichter­n würde. Auch GW924m in Schleswig-Holstein trägt kein Halsband, die Gefahr einer Verwechslu­ng ist dort aber geringer. In Niedersach­sen soll es nach Angaben der Landesjäge­rschaft rund 250 Wölfe geben, im nördlichst­en Bundesland dagegen nur vier. In Niedersach­sen sind 22 Rudel nachgewies­en, in Schleswig-Holstein noch keine.

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DPA-BILD: REHDER Zwei weitere Wölfe in Deutschlan­d sollen legal erschossen werden: GW717m aus Niedersach­sen und GW924m aus Schleswig Holstein (Symbolbild).

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