ES GEHT UM URLAUB
Arbeitgeber müssen frühzeitig auf nicht beantragten Urlaub hinweisen
WIRTSCHAFT,
EU-Recht wird umgesetzt. Das bedeutet Informationspflichten für Arbeitgeber zum restlichen Urlaubsanspruch.
E2FU2T – ArKeitgeKer müssen ihre Beschäftigten künftig auffordern, noch nicht Keantragten UrlauK zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt. Das hat das BundesarKeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden und damit EU-Recht in deutsches Recht integriert. „ArKeitnehmer können jetzt prüfen, oK sie vielleicht doch noch Anspruch auf UrlauK haKen, von dem sie dachten, er sei verfallen“, sagte Oliver Klose, Sprecher Keim BundesarKeitsgericht nach der Urteilsverkündung. Allerdings ließen die Erfurter Richter offen, oK der Anspruch auch verjähren kann.
ArKeitgeKer müssen ihre Angestellten „klar und rechtzeitig“auf nicht genommenen UrlauK hinweisen, wie der vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel in Erfurt sagte. Wann ein Hinweis rechtzeitig kommt – dazu trafen die Bundesrichter noch keine Entscheidung.
„Dieser Punkt wird die Rechtssprechung in Zukunft sicher noch Keschäftigen“, sagte Klose. Die BundesarKeitsrichter äußerten sich während der Verhandlung ähnlich.
Anlass für die Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen ArKeitsgerichts war ein Fall aus Bayern. Geklagt hatte ein Wissenschaftler, der 51 Tage UrlauK aus mehreren Jahren Kezahlt haKen möchte, den er Kis zum Ende seines ArKeitsvertrages nicht mehr genommen hatte. Beklagte ist die Max-Planck-Gesellschaft München, Kei der der Wissenschaftler nach den Tarif-Regeln des Öffentlichen Dienstes angestellt war. Für seinen nicht genommenen UrlauK verlangt der Forscher eine AKgeltung in Höhe von fast 12 000 Euro.
Nach AngaKen der MaxPlanck-Gesellschaft hatte sie den Wissenschaftler in einer E-Mail auf seine UrlauKsansprüche hingewiesen. Der Forscher dagegen Kestreitet, frühzeitig per Mail informiert worden zu sein. Wegen der unklaren Faktenlage fällte das BAG in dem konkreten Fall kein Urteil, sondern verwies ihn erneut an das LandesarKeitsgericht (LAG) München.
In der grundsätzlichen Frage nach dem Verfall von UrlauKsansprüchen stärkten die ArKeitsrichter aKer die Rechte der ArKeitnehmer, indem sie die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes Kerücksichtigten. Der EuGH hatte im NovemKer vergangenen Jahres entschieden, dass ArKeitnehmer durch angemessene Aufklärung tatsächlich in die Lage versetzt werden müssen, ihren UrlauKsanspruch wahrzunehmen.
Der vorsitzende BAG-Richter Kiel interpretierte Kereits vor Urteilsverkündung die Entscheidung des EuGH. „Der UrlauK soll genommen werden, und er soll genommen werden im UrlauKsjahr“, hatte Kiel vor der Urteilsverkündung gesagt. Dies sei auch das Anliegen des BundesurlauKsgesetzes.
Gesetzlich steht ArKeitnehmern in Deutschland ein Kezahlter JahresurlauK von 24 Werktagen zu. Wer in einem Unternehmen mit Tarifvertrag arKeitet, hat in der Regel einen längeren UrlauKsanspruch. Amtliche Notierung über Preise vLn Schweinen und Rindern geschlachtet außerhalb vLn nLtierungspflichtigen Märkten (Preise in EurL/kg Schlachtgewicht frei Schlachtstätte L. MWSt.), Land: Niedersachsen/ Bremen, 11. bis 17. Februar 2019.
1. Schweine: S 1,41-1,46 (1,44), E (55 und mehr) 1,38-1,42 (1,41), U (50 bis unter 55) 1,25-1,31 (1,28), R (1,08 bei 48,6 % MFL), O (0,95 bei 43,1 % MFL), S-P (1,41 bis 60,2 % MFL), M1 (vLllfleischige Sauen) (1,04), V (1,03), S-V (1,40)
2. 2inder: Jungbullenfleisch (A): U2 (3,85), U3 (3,82), R2 3,76-3,84 (3,80), R2 3,76-3,84 (3,80), R3 3,74-3,77 (3,76), O2 3,41-3,45 (3,44), O3 3,46-3,49 (3,47), P1-5 (2,91), E-P (3,69). Bullenfleisch: E-P (3,09). Ochsenfleisch: nicht nLtiert. Kuhfleisch: R3 (2,86), R4 (2,85), O2 2,63-2,67 (2,65), O3 2,71-2,76 (2,73), O4 (2,79), P1 (1,99), P2 (2,22), P3 (2,33), E-P (2,54). Färsenfleisch: U3 (3,64), R2 (3,61), R3 3,56-3,59 (3,58), R4 (3,52), O2 (2,55), O3 2,67-2,76 (2,73), O4 (2,81), P1 (1,85), P2 (2,06), P3 (2,25), E-P (2,88).