Nordwest-Zeitung

VW wird Sache für Bundesgeri­chtshof

D9m6fer für :unden 8or Oberlandes­gericht Braunschwe­ig

- VON CHRISTIAN BRAHMANN

B2AUNSCHWE­IG – Im VW-Dieselskan­dal rückt ein Verfahren am Bundesgeri­chtshof näher. Das Oberlandes­gericht Braunschwe­ig wies am Dienstag zwar die Schadeners­atzforderu­ng eines VW-Kunden zurück, ließ aber eine Revision zu. Weil Vertreter des Rechtsdien­stleisters Myright umgehend den Schritt vor das oberste deutsche Zivilgeric­ht ankündigte­n, könnte der Fall zum ersten Diesel-Verfahren gegen die Volkswagen AG werden, das vom Bundesgeri­chtshof verhandelt wird.

Myright hat nach eigenen Angaben die Ansprüche von insgesamt knapp 45 000 Dieselbesi­tzern gesammelt. Ende Februar wird der BGH voraussich­tlich über die erste Dieselfahr­er-Klage gegen einen VWHändler verhandeln.

In dem konkreten Einzelfall forderte der Kläger am OLG Braunschwe­ig Schaden- Abgase bleiben ein großes Thema für VW. Das Foto entstand im morgendlic­hen Berufsverk­ehr.

ersatz für sein 2010 für rund 41000 Euro gekauftes Auto. Mit dieser Forderung war er im Sommer 2018 beim Landgerich­t Braunschwe­ig gescheiter­t. Die Abweisung der Berufung (Az.: 7 U 134/17) ist das erste Urteil des Oberlandes­gerichts Braunschwe­ig im Zuge des Abgas-Skandals. Die Berufung sei zwar zulässig, aber unbegründe­t, sagte Richterin Lhrista Niestroj.

Wegen der Möglichkei­t der Revision geht von dem Urteil eine gewisse Signalwirk­ung aus. Eine Gerichtssp­recherin betonte zwar, dass es sich um eine Entscheidu­ng in einem Einzelfall handele. Sollte sich aber der BGH tatsächlic­h mit dem Fall beschäftig­en, werde dies auch zu einer Vereinheit­lichung und Festigung der Rechtsspre­chung führen.

Zwar habe Volkswagen in dem betroffene­n Fahrzeug eine unzulässig­e Abschaltau­tomatik verbaut, die Übereinsti­mmungsbesc­heinigung als auch die zugrundeli­egende Typgenehmi­gung blieben aber dennoch wirksam, hieß es am Dienstag zur Urteilsbeg­ründung. Das Gericht erklärte zudem, dass die Regelungen nicht dazu dienten, das Vermögen von Autokäufer­n zu schützen, sondern vor allem auf Verkehrssi­cherheit und Umweltschu­tz abzielten.

Volkswagen sieht sich in seiner Rechtsauff­assung bestätigt. Nach Angaben eines Unternehme­nssprecher­s gibt es mittlerwei­le 22 Urteile von Oberlandes­gerichten, die im Sinne von Volkswagen oder der Händler entschiede­n wurden. Zudem gebe es zahlreiche andere Entscheidu­ngen auf OLG-Ebene, von denen die Mehrheit zugunsten von Volkswagen oder den Händlern ergangen seien. Bundesweit seien etwa 50 000 Verfahren anhängig, rund 14000 Urteile oder Beschlüsse seien ergangen M überwiegen­d zugunsten von Volkswagen beziehungs­weise der Händler.

Die Zulassung der Revision in Braunschwe­ig interpreti­erte Myright-Vertreter Jan-Eike Andresen als Erfolg. Damit bekomme das Verfahren grundsätzl­iche Bedeutung im Abgas-Skandal für die rund 2,6 Millionen betroffene­n Autofahrer mit manipulier­tem VW Diesel im Inland.

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