Nordwest-Zeitung

Wäldchen in Wechloy

Besitzer begründet Vorgehen in Wechloy mit Sicherheit­saspekten – Rückschnit­t an Autobahnen

- VON PATRICK BUCK

Warum in Wechloy Bäume fallen müssen, erklärt der Besitzerhe­uteauf .......

Die Hälfte der Bäume stand schon schräg, so der Besitzer. Allerdings gibt es Unstimmigk­eiten, was mit der Stadt abgesproch­en war.

OLDENBURG – Plötzlich waren die Bäume weg: Vielen Oldenburge­rn ist aufgefalle­n, dass kürzlich ein kleines Waldstück neben der Autobahnau­ffahrt Wechloy Richtung Bremen verschwund­en ist. Aus Sicherheit­sgründen sei dies nicht zu vermeiden gewesen, argumentie­rt der Besitzer.

Hintergrun­d ist zunächst eine Aufforderu­ng der Autobahnme­isterei, einige umsturzgef­ährdete Bäume nahe der Fahrbahn zu entfernen. Es folgte nach Aussage der Stadt ein Ortstermin mit der Unteren Naturschut­zbehörde, bei dem der Herausnahm­e von Bäumen mit Sturmschäd­en sowie danach freistehen­den Bäumen zugestimmt wurde. Von einem Kahlschlag des Geländes in der jetzigen Form sei nicht die Rede gewesen.

Das sieht der Grundstück­sinhaber, der namentlich nicht genannt werden möchte, anders. Das Vorgehen sei so besprochen gewesen, zumal das Arbeiten mit schwerem Gerät keine andere Möglichkei­t zuschaftsk­ammer gelassen hätte. Man habe sogar angeboten, einige beschädigt­e städtische Bäume mit zu entsorgen, was die Stadt angenommen habe.

Der Besitzer führt aus, dass mindestens die Hälfte der Bäume schräg gestanden habe. Zudem habe es Schwierigk­eiten mit dem Boden gegeben. Im extrem trockenen letzten Sommer seien selbst eigentlich gut verwurzelt­e Bäume umgefallen. „Es ist sogar ein Baum in Richtung des dortigen Wohnhauses gestürzt und hat die Schaukel nur knapp verfehlt“, so der Grundstück­sbesitzer.

Auch wenn Eigentümer und Stadt offenbar aneinander vorbeigere­det haben, Konsequenz­en hat die Rodung zunächst nicht. Die Bäume hatten keinen Schutzstat­us nach Naturschut­zrecht. Zur waldrechtl­ichen Beurteilun­g hat die Stadt allerdings das zuständige Beratungsf­orstamt Neuenburg und das für die Beratung der privaten Waldbesitz­er zuständige Forstamt der Landwirt- beteiligt.

Die Stadt geht von einer Wiederauff­orstung aus. Der Besitzer bestätigt grundsätzl­ich, dass Bäume gepflanzt werden sollen und dass ein Termin mit einem Förster anberaumt sei. Eine Bebauung des Grundstück­s schloss er gegenüber der Ð aus.

Es ist übrigens nicht die einzige Gehölzarbe­it, die Oldenburge­r stutzig macht. Immer wieder gibt es auch Fragen, ob die teils starken Rückschnit­te entlang der Autobahnen, wie kürzlich am Nordkreuz, nötig sind. Dabei werden die Gehölze an den fahrbahnna­hen Böschungen auf den Stock gesetzt, wie es von Joachim Delfs von der Landesstra­ßenbaubehö­rde heißt. Das bedeutet, dass Gehölze auf zehn bis 20 Zentimeter Höhe zurückgesc­hnitten werden, damit sie neu austreiben.

Das sei notwendig, weil die Pflanzen wegen Lichtmange­l nicht mehr natürlich verjüngten, so Delfs weiter. Die Bäume würden verkahlen und statisch sehr ungünstige Kronen entwickeln. „Die Folge ist eine Gefährdung des Verkehrs durch Astabbrüch­e und umstürzend­e Bäume.“Die gekürzten Gehölze würden bereits im Frühjahr wieder kräftig durchtreib­en.

In welchen Fällen Bäume in Oldenburg nicht gefällt werden dürfen, lesen Sie auf

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BILD: PATRICK BUCK Abgeholzt: Viele Bäume wurden auf dem Gelände neben der Autobahnau­ffahrt Wechloy entfernt. Im Hintergrun­d ist das TGO zu sehen.

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