HAUSVERBOT FÜR BDS
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OLDENBURG,
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OLDENBURG 3 Der Dauer-Streit um die Kampagne BDS („Boykott, Desinvestionen, Sanktionen“) geht weiter. Der Allgemeine Ausschuss befasst sich am Montag (16.30 Uhr, PFL) mit einer Vorlage der Verwaltung, die BDS-Veranstaltungen im Kulturzentrum PFL und anderen städtischen Räumen verbietet. Anschließend (18 Uhr) steht die Vorlage auf der Tagesordnung des Rates. Nimmt der Rat den Beschlussvorschlag an, wären unter anderem mehrere für März beantragte BDS-Veranstaltungen betroffen.
Ob am Montag eine Entscheidung fällt, ist allerdings fraglich. CDU und Grüne wollen den Beschluss vertagen. Das Papier liege erst seit Mittwoch vor, begründete Grünen-Fraktionssprecher Sebastian Beer den Schritt. „Wir hatten keine Gelegenheit, in der Fraktion zu beraten.“Zudem wollen die Grünen die Vorlage mit einem Entwurf abgleichen, den die CDURatsfraktion zum Thema BDS erarbeitet habe. „Diesen Entwurf unterstützen wir.“
Beer äußerte sich befremdet darüber, dass Oberbürgermeister Jürgen Krogmann sei- nen Vorstoß nicht in der Runde der Fraktionsvorsitzenden angekündigt habe.
CDU-Fraktionschef Olaf Klaukien sagte, die CDU wolle „antisemitischen Veranstaltungen in den städtischen Einrichtungen keine Plattform geben“. Die Fraktion müsse den Entwurf der Verwaltung aber erst beraten. „Ähnlich geht es den meisten Fraktionen.“Er gehe deshalb von einer Vertagung aus.
Blick in die Geschichte
Zur Begründung der Beschlussvorlage „Gegen jeden Antisemitismus! – Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung“holt die Stadtverwaltung weit aus. Die Stadt Oldenburg bekenne sich „vorbehaltlos zu ihrer historischen Verantwortung aus der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“, heißt es in dem Papier. Sie wende sich deshalb „entschieden gegen jede Form des Antisemitismus“.
Früher als in anderen Teilen des Reiches habe in Oldenburg mit der Wahl von Carl Röver am 16. Juni 1932 zum Ministerpräsidenten des Landes die gewaltsame Verfolgung aus politischen, rassistischen oder religiösen Gründen begonnen.
Die Stadt übernehme die 2004 auf Europaebene entwickelte „Arbeitsdefinition Antisemitismus“, die die BDSKampagne als antisemitisch einordne, begründet die Verwaltung ihre Haltung.
Zahlreiche Städte haben bereits ähnliche Erklärungen verabschiedet, wie sie Oldenburg plant. Im Dezember bestätigte das Verwaltungsgericht der Stadt München, dass München der BDS-Kampagne keine Räume zur Verfügung stellen muss.
„1erbrieftes Recht“
Christoph Glanz, der sich seit Jahren für die BDS in Oldenburg einsetzt, kritisiert die Pläne. Bei einem ersten Anlauf zum Verbot von BDS-Veranstaltungen in städtischen Räumen im November 2018 hatte Glanz mitgeteilt, er hielte dies für falsch unter „progressiv-politischen, demokratischen und ethischen Kriterien“. BDS sei „eine Kampagne, die nichts anderes fordert als die Erfüllung international verbrieften Rechts“. In der Vergangenheit hatte unter anderem Ratsherr Hans-Henning Adler (Linke) dafür plädiert, der BDS Meinungsfreiheit zuzugestehen.
Derweil hat ein Zusammenstoß zwischen Glanz und einem Mitglied der DeutschIsraelischen Gesellschaft (DIG) am Rand einer Veranstaltung der Attac-Gruppe Oldenburg zur Lage der Kurden im Januar im PFL ein Nachspiel. Glanz erstattete nach eigenen Angaben Anzeige gegen das Vorstandsmitglied, das ihn beschimpft und körperlich bedrängt habe. Attac spricht in einem Brief an Oberbürgermeister Jürgen Krogmann von einem „bedauerlichen und erschreckenden Vorfall“. Das DIG-Vorstandsmitglied habe „lautstark aggressiv mit menschenverachtenden und beleidigenden Äußerungen“gefordert, Glanz von der Veranstaltung auszuschließen. DIG-Vorsitzender Klaus Thörner bestätigt den Vorfall. Zu Handgreiflichkeitenseiesabernichtgekommen, sagte Thörner.