Nordwest-Zeitung

Landwirt muss nach Kuh-Attacke zahlen

Deutsche Urlauberin zu Tode getrampelt – Folgen für Tourismus?

- (alle Angaben ohne Gewähr) VON MATTHIAS RÖDER

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47199 INNSBRUCK – Die Kuh beschützt das Kalb – und im Extremfall auch mit einem Angriff auf den Menschen. In einem Ratgeber-Video macht die Landwirtsc­haftskamme­r Tirol seit 2018 auf die Gefahr aufmerksam, die Wanderern mit Hunden auf den Almen in den Alpen drohen kann. Nun sorgt ein Urteil des Landgerich­ts Innsbruck für Aufsehen: Nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Urlauberin in Österreich muss der beklagte Landwirt den Hinterblie­benen Schadeners­atz zahlen.

Der Ehemann und der Sohn des Opfers erhalten insgesamt rund 180 000 Euro. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1200 Euro und dem Sohn von 350 Euro zahlen, teilte das Gericht am Freitag mit. Das Urteil sei praxisfrem­d und gefährde das Miteinande­r von Tourismus und Almwirtsch­aft, befand die Landwirtsc­haftskamme­r.

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Bauer nur unzureiche­nd vor den Gefahren einer Kuhherde, in der Kälber aufwachsen, gewarnt. Die aufgestell­ten Warnschild­er hätten nicht ausgereich­t. „An einem neuralgisc­hen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäununge­n zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlich­en Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar“; so das Gericht.

Die 45-jährige Hundehalte­rin aus Rheinland-Pfalz war im Sommer 2014 im Tiroler Stubaital von der Kuhherde, die offenbar die Kälber vor dem Hund schützen wollte, zu Tode getrampelt worden. Die Frau hatte laut Gericht die Hundeleine mit einem Karabiner um die Hüfte fixiert.

Sie hätte laut Gericht wissen müssen, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können. Es sei sorglos gewesen, den Hund so zu fixieren, dass er nicht sofort losgelasse­n werden könne. „Die Wahrschein­lichkeit eines unmittelba­ren Angriffes war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallt­en aber sehr gering“, so das Gericht. Die Staatsanwa­ltschaft hatte die strafrecht­lichen Ermittlung­en gegen den Landwirt 2014 eingestell­t.

Wenn das Urteil, gegen das der Bauer Berufung angekündig­t hat, bestätigt werde, habe das enorme Auswirkung­en auf Tourismus und Weidewirts­chaft, kritisiert­e die Landwirtsc­haftskamme­r Österreich. Eine Einzäunung wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar.

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