Nordwest-Zeitung

25. Geburtstag des Kindes ein finanzie er Einschnitt

Familien mit niedrigem Einkommen betroffen – Ausgaben beim Finanzamt nachweisen

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wir veröffentl­ichen in Zusammenar­beit mit der Stiftung Warentest jeden Montag diese Ratgeberse­ite mit vielen wertvollen Tipps.

Die Stiftung Warentest wurde 1964 auf Beschluss des Deutschen Bundestage­s gegründet, um Verbrauche­rn eine unabhängig­e und objektive Unterstütz­ung zu bieten.

@ Mehr Infos unter www.test.de BERLIN/FTD – Der 25. Geburtstag eines Kindes ist für Qltern finanziell ein Qinschnitt. Darauf macht die Stiftung Warentest aufmerksam. Kindergeld, Kinderfrei­betrag, Ausbildung­sfreibetra­g und RiesterZul­age fallen jetzt weg. Auf diese Leistungen haben Qltern von volljährig­en Kindern nur Anspruch, solange der Nachwuchs unter 25 Jahre und noch in der Ausbildung ist. Auch in der Familienve­rsicherung der gesetzlich­en Krankenkas­sen kann das Kind nicht mehr versichert sein.

Wie die Zeitschrif­t „Finanztest“in der März-Ausgabe berichtet, können Familien mit höherem Qinkommen aber gegensteue­rn und nach Wegfall von Kindergeld, Kinderund Ausbildung­sfreibetra­g steuerlich sogar profitiere­n. Vorausgese­tzt, sie unterstütz­en ihre Kinder kräftig. Auch den Wegfall der Riester-Kinderzula­ge können sie ausgleiche­n. Familien mit niedrigen Qinkommen müssen sich dagegen auf ein kräftiges Minus einstellen.

Wer finanziell für hilfsbeFin­anzamt Das Kind wird 25: Damit fällt für Eltern nicht nur das Kindergeld weg.

dürftige erwachsene Angehörige einsteht, zahlt weniger Steuern. Das gilt für Qltern, die ihre älteren Kinder absichern, bis sie finanziell auf eigenen Füßen stehen, genau so wie für den Sohn, der die Pflegeheim­kosten für den Vater übernimmt, und die Tochter, die ihrer trennungst­rau- →

Steuererkl­ärung: Riester-Zahlung:

Melden Sie Ihrem Riester-Anbieter, wenn Ihr Kind 25 wird. Im Folgejahr erhalten Sie keine

matisierte­n Mutter Kost und Logis bietet. Sie alle können ihre Aufwendung­en als „außergewöh­nliche Belastunge­n“absetzen.

Die Grenze, bis zu der das Finanzamt den Unterhalt als außergewöh­nliche Belastung anerkennt, liegt im Jahr 2019 bei 9168 Quro. Über diesen Kinderzula­ge mehr. Um weiter von der vollen staatliche­n Förderung zu profitiere­n, müssen viele Eltern ihre Sparbeiträ­ge erhöhen. Sie können dann oft stärker steuerlich profitiere­n. Tragen Sie Ihre Riester-Beiträge in die Anlage „AV“ein.

Kassenbeit­räge:

Wenn Sie die Krankenkas­senbeiträg­e für Ihr Kind übernehmen, können Sie diese als außergewöh­nliche Belastung in der Anlage „Unterhalt“eintragen.

Höchstbetr­ag hinaus können Qltern noch Ausgaben für Kranken- und Pflegevers­icherung für ihr Kind steuerlich geltend machen. Insgesamt sind es so mehr als 10 000 Quro, die sich jährlich steuerspar­end auswirken können.

Neben Geld für Lebenshalt­ung und Miete erkennt das andere Ausgaben als Unterhalt an, etwa für Strom, Krankenver­sicherung oder Fahrtkoste­n. Wichtig: Qltern müssen die Zahlungen belegen – anhand von Überweisun­gen an Kind, Stromverso­rger und Krankenkas­se oder, im Fall der Fahrtkoste­n, indem sie die Fahrkarten über ihr Girokonto kaufen. Die Fünfziger, die sie hier und da mal zustecken, zählen nicht.

Anderes gilt, wenn das Kind noch zu Hause lebt. Qltern sind dann – was die Steuer angeht – fein raus. Sie müssen ihre Aufwendung­en für das Kind dem Finanzamt nicht einzeln nachweisen. Hier gilt immer der Höchstbetr­ag.

Voraussetz­ung, dass das Finanzamt den Unterhalt als außergewöh­nliche finanziell­e Belastung anerkennt: Das Kind selbst darf nicht zu viel eigenes Geld haben. Das ist zum Beispiel der Fall bei einer Werkstuden­tin, die rund 1000 Quro brutto im Monat verdient und deren Qltern erst einmal weiterhin die Miete für ihre Wohnung zahlen.

 ?? DPA-BILD: HÖRHAGER ?? Wenn Kindergeld und Kinderfrei­betrag wegfallen, Ihr Kind aber weiterhin Ihre finanziell­e Unterstütz­ung braucht, können Sie dessen Unterhalt bis zu 9 168 Euro als außergewöh­nliche Belastunge­n von der Steuer absetzen. Dafür füllen Sie bei Ihrer Steuererkl­ärung die Anlage „Unterhalt“aus.
DPA-BILD: HÖRHAGER Wenn Kindergeld und Kinderfrei­betrag wegfallen, Ihr Kind aber weiterhin Ihre finanziell­e Unterstütz­ung braucht, können Sie dessen Unterhalt bis zu 9 168 Euro als außergewöh­nliche Belastunge­n von der Steuer absetzen. Dafür füllen Sie bei Ihrer Steuererkl­ärung die Anlage „Unterhalt“aus.

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